Mietvertrag nicht gekündigt - Nachmieter haben schon Mietvertrag.

  • Guten Tag alle zusammen

    Es wird kompliziert!

    Also ...

    Ich wohnen seit 11 Jahren in einer Mietwohnung , mein Mann kam kurze Zeit später mit in den Mietvertrag, mit der Klausel" sollten wir uns trennen geht die Wohnung wieder an mich über". Wir haben uns vor einiger Zeit was eigenes gekauft. Ich habe mich jedoch von meinem Mann getrennt und würde gerne in der jetzigen Mietwohnung bleiben, da wir momentan für die Eigentumswohnung keine passende Einigung finden. Ich habe mit meiner Vermieterin telefoniert und ihr erzählt das wir uns etwas eigenes gekauft haben und wann ungefähre Fertigstellung ist. Ich habe schriftlich nach der Kündigungsfrist gefragt und Antwort bekommen.

    - Ich oder wir haben nie schriftlich gekündigt!!! -

    Jetzt kommt der Hacken an der ganzen Sache. Meine Vermieterin hat schon mit neuen Mietern einen Mietvertrag abgeschlossen in dem steht sowas wie "sie sind die Nachmieter und können einziehen, wenn wir ausgezogen sind. Ist das erlaubt, wenn ich nie schriftlich gekündigt habe???

    Die Situation lässt das Zusammenleben in der Eigentumswohnung nicht zu, jetzt habe ich Angst das ich bald mit den beiden Kindern auf der Straße sitzen werde.

    Ich hoffe hier kann mir jemand weiter helfen, denn die Wohnungssuche ist schwieriger als gedacht!!!

    Ich bedanke mich vorab schon für eure Antworten.

  • jetzt habe ich Angst das ich bald mit den beiden Kindern auf der Straße sitzen werde.

    Warum das? Wenn der Vertrag nicht gekündigt ist, braucht man auch nicht ausziehen. Also wovor muss man Angst haben. Teilen Sie den neuen Mietern mit, dass Sie aktuell noch nicht die Absicht haben, auszuziehen. Warum die Vermieterin schon neue Mieter sucht, obwohl der Zeitpunkt des Vertragsendes noch nicht mal annähernd absehbar ist, kann nur sie selbst beantworten.

  • Danke für die Antwort! So sehe ich das eigentlich auch. Mit meiner Vermieterin habe ich auch schon telefoniert und sie hätte kein Problem damit, wenn wir weiter in der Wohnung bleiben. Nur kennt sich keiner mit der rechtlichen Lage aus, da schon ein neuer Mietvertrag abgeschlossen wurde. Können die Nachmieter klagen oder ist der Vertrag nichtig? In dem Vertrag der Nachmieter würde festgehalten, dass sie zum 1.4.24 einziehen können ( bei uns war Bauverzug) und wortwörtlich" spätestens wenn Familie ..... ausgezogen ist.

  • Eine mündliche Kündigung von Wohnraum bleibt ohne Folgen, denn das Gesetz schreibt die Schriftform (§ 568 Abs. 1 BGB) vor.

    Es ist doch eigentlich kein Problem, wenn in dem neuen Mietvertrag steht "spätestens wenn Familie ..... ausgezogen ist".

    Wenn das noch viele Jahre dauert, weil Sie dort wohnen bleiben, wäre es wahrscheinlich ratsam, den Vertrag in beidseitigem Einvernehmen aufzulösen.

    Viele Grüße!

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