Danke für die Antwort! So sehe ich das eigentlich auch. Mit meiner Vermieterin habe ich auch schon telefoniert und sie hätte kein Problem damit, wenn wir weiter in der Wohnung bleiben. Nur kennt sich keiner mit der rechtlichen Lage aus, da schon ein neuer Mietvertrag abgeschlossen wurde. Können die Nachmieter klagen oder ist der Vertrag nichtig? In dem Vertrag der Nachmieter würde festgehalten, dass sie zum 1.4.24 einziehen können ( bei uns war Bauverzug) und wortwörtlich" spätestens wenn Familie ..... ausgezogen ist.
Beiträge von M. Jenny
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!