Nachforderung Laminat Boden - mündliche Absprache Vermieter

  • Hier mal die detaillierte Geschichte über das Problem mit meinem Vermieter:

    Am 23.03.2022 habe Ich sowohl die Verlegung als auch die Beschaffung von neuem Laminat in unserer Mietwohnung vollständig selbst organisiert und bezahlt. Diese Maßnahme erfolgte mit der Zustimmung des Vermieters.

    Am 04.04.2024 fand eine Besichtigung der Wohnung mit einem Kanalbauteam statt, bei der mir mitgeteilt wurde, dass der Fußboden nach unserem Auszug, Ende Juni, in der gesamten Wohnung geöffnet werden muss, um eine Kanalsanierung unter dem Haus durchzuführen. Auf meine Anfrage, ob das Laminat vor unserem Auszug, entfernt werden könne gab mir der Vermieter zu diesem Zeitpunkt keine Auskunft. Die Entfernung schien mir in beiderseitigem Interesse zu liegen, da Er nicht für den Rückbau und die Entsorgung hätte aufkommen müssen und ich eine kleine Rückvergütung (Kleinanzeigen) für den Verkauf des von mir bezahlten Bodens erhalten hätte.

    In den darauffolgenden Monaten fanden weitere Besichtigungen für die geplanten Baumaßnahmen statt. Am 13.06.2024, als der Vermieter mit zwei anderen Herren die Wohnung besichtigte und gerade gehen wollten, sprach ich das Thema erneut an. Meine Frau, die beim Abschied anwesend war, erinnerte mich an die Angelegenheit mit dem Boden. Daraufhin fragte ich Ihn direkt, ob das Laminat entfernt werden könne. Meine Frau war somit Zeugin dieses Gesprächs und kann bestätigen, dass Er der Entfernung des Laminats zugestimmt hat.

    In Übereinstimmung mit der mündlichen Vereinbarung habe ich das Laminat dann am 22.06.2024 entfernt, sodass nur noch der darunterliegende PVC-Boden in der Wohnung verblieb. Ich hätte das Laminat unter keinen Umständen ohne seine Zustimmung entfernt, da ich mir der entsprechenden Klauseln im Mietvertrag und der daraus resultierenden Nachforderungen bewusst bin. (Urzustand Einzug-Auszug)

    Aus meiner Sicht sind mündliche Vereinbarungen rechtlich bindend. Der Vermieter fordert jetzt rund 1600€ nach, da Er gerne neuen Boden verlegen möchte und Ich die Wohnung nicht so hinterlassen habe wie Sie vorher war.

    Wer ist im Recht - lohnt sich eine rechtlicher Konflikt für mich als Mieter in diesem Fall?

  • Hallo,

    ich bin kein Rechtsanwalt, aber versuche trotzdem mal die Frage zu beantworten.

    Grundsätzlich sind in Deutschland mündlich geschlossene Verträge möglich und gültig. Allerdings besteht immer das Risiko, dass eine der beiden Vertragsparteien etwas anders versteht, oder sogar etwas vergisst. Von daher empfiehlt es sich, Verträge schriftlich zu schließen. Auch eine kurze E-Mail ist manchmal schon hilfreich als Beleg.

    Ihre Frau als Zeugin des Gespräches heranzuziehen ist etwas problematisch, weil sie nicht unbefangen ist. Im Zweifel würde sie (hoffentlich) auf Ihrer Seite stehen. Gäbe es eine unabhängige Zeugin, wäre das sicherlich etwas Anderes.

    Jetzt ist es nun mal zu diesem Konflikt gekommen und man muss sehen, wie man eine akzeptable Lösung findet. Vielleicht helfen Ihnen folgende Fragen:

    - War das Laminat neu, als Sie die Wohnung bezogen haben? Falls nicht, dann brauchen Sie sicherlich auch jetzt nicht die gesamten Kosten für neues Laminat zahlen. Da müsste man sich informieren, über welchen Zeitraum so ein Bodenbelag abgeschrieben wird.

    - Das Laminat hätte Ihren Angaben zufolge sowieso entfernt werden müssen. Falls der Vermieter dahingehend mit Ihnen einer Meinung ist, dann könnte man sicherlich Kosten für die Entfernung in Ansatz bringen.

    - Wieviel haben Sie beim Verkauf des Laminates erzielt? Haben Sie einen Beleg dafür? Vielleicht ist es ein grober Richtwert, um den Wert solches Laminates zu ermitteln.

    - Ich kann aus der Ferne schwierig beurteilen, wie sie das Laminat verlegt/ entfernt haben. Eventuell haben Sie eine Menge Löcher für Fußleisten gebohrt und diese ebenfalls verkauft. Dann könnte man natürlich den Ärger des Vermieters auch ein wenig verstehen.

    - Bei Laminat kommen meistens auch Kosten für die Unterkonstruktion/ Schalldämmung hinzu. Wenn das alles nun auch neu gemacht wurde, brauchen Sie diese Kosten sicherlich nicht zu zahlen. Hat Ihnen der Vermieter erklärt, welche Kosten im Einzelnen angefallen sind?

    Einen Rechtsstreit dahingehend halte ich für nicht sehr aussichtsreich. Dabei entstehen (sofern man nicht gerade eine Rechtsschutzversicherung hat) schnell noch viel höhere Kosten und für das Verhältnis zum Vermieter ist das auch nicht förderlich. Man sieht sich immer zweimal...

    Viele Grüße und alles Gute!

  • Hi Bjoern,

    Vielen Dank für deine ausführliche Antwort.

    Leider gab es keine schriftliche Vereinbarung über den Abbau des Laminats. Das Laminat war bereits bei meinem Einzug nicht neu, und der Vermieter hat mir den Restwert wie folgt berechnet:

    • Kosten für die Neuverlegung: 3.564€ (Angebot lag vor)
    • Der alte Fußboden wurde im Mai 2018 verlegt, mit einer geschätzten Nutzungsdauer von 120 Monaten.
    • Restnutzungsdauer bei meinem Einzug: 46 Monate.
    • Anteiliger Restwert: 1.396€, plus zwei kleinere Mängel, was eine Nachforderung von etwa 1.600€ ergibt.

    Nach dem Abbau habe ich für das von mir gelegte Laminat 280€ erhalten (inklusive Belag, Fußleisten, Befestigungen und Trittschall). 2022 habe ich dafür 1.022€ gezahlt, inklusive meiner Eigenleistung.

    Was mich irritiert, ist, dass der Vermieter nun eine Entschädigung für den Laminatboden verlangt, obwohl er dem Ausbau mündlich zugestimmt hatte. Leider habe ich bei der Wohnungsabnahme im Stress nicht in die Mängeltabelle geschaut, wo das fehlende Laminat als Mangel vermerkt war – er hat mich da wohl voll erwischt - also denkst Du da gibt es keinen Ausweg für mich? - Eine Telefonanwältin hat mir zur Verweigerung der Nachforderung geraten, da mündliche Absprachen voll rechtskräftig sind. Allerdings habe Ich vergessen die Sache mit dem unterschriebenen Übergabeprotokoll (Mängelliste) zu erwähnen.

    Nochmals vielen Dank für deine Hilfe.

    Beste Grüße,
    Hanso.

  • Hallo Hanso,

    tja, das mit dem Übergabeprotokoll ist tatsächlich recht ungünstig. Mit der Unterschrift haben Sie ja quasi bestätigt, dass Sie den Mangel anerkennen.

    Allerdings würde ich mit dem Vermieter noch mal ins Gespräch gehen, denn Sie hätten das Laminat ja wahrscheinlich nicht ausgebaut, wenn Ihnen die Kanalsanierung nicht bekannt gewesen wäre. Da lag wohl irgendwie ein Missverständnis vor. Nun bleibt eigentlich nur die Möglichkeit, mit ihm ein wenig zu verhandeln. Beispielsweise könnte man die von Ihnen erbrachte Arbeitsleistung beim Ausbau in Ansatz bringen, denn diese hätte ja sonst ein Handwerker übernehmen müssen.

    Man könnte auch fragen, ob der Vermieter das alte Laminat nach der Kanalsanierung tatsächlich wieder eingebaut hätte? Oder hatte er sowieso den Plan, alles zu erneuern?

    Theoretisch hat die Telefonanwältin natürlich Recht, aber praktisch steht da nachher Aussage gegen Aussage. Verdienen tun dann die Anwälte... mit einem Stundensatz von mehreren 100 Euro.

    Vermieter (gerade wenn sie vielleicht eine großere Wohnanlage haben) sind meistens mit Rechtschutz besser ausgestattet, als man es als Mieter ist. Von daher würde Ich einen Rechtstreit vermeiden und Ihnen raten:

    Begründen Sie es gut, warum Sie mit dem 1396 Euro nicht einverstanden sind und machen Sie einen akzeptablen Gegenvorschlag. Vielleicht gibt er sich mit 1000 Euro zufrieden und es schont die Nerven beider Seiten.

    Viele Grüße,

    Bjoern

  • Der eigentliche Fehler wurde schon ganz am Anfang gemacht, also in 2022. Es passiert sehr häufig, dass man die Erlaubnis zum Umbau und die Rückbaupflicht gleich setzt. Das ist es aber nicht. Trotz Erlaubnis zur Umbaumaßnahme bleibt die Rückbaupflicht (oder ersatzweise Verbleib des neuen Laminatboden wie in diesem Fall). Korrekterweise darf man es also nicht versäumen, gleich bei der Einholung der Erlaubnis zu klären, wie es sich zum Ende des Mietverhältnisses verhält.

    Ein Argument, sich gegen die Kosten zu wehren sind nun die anstehenden Sanierungsarbeiten. Wenn der Boden eh raus muss, ist es unverhältnismäßig, wenn der Vermieter Schadenersatz bekommt. Einen Schaden hätte der Vermieter nur, wenn der Boden drin bleiben könnte um die Wohnung direkt weiter vermieten zu können.

  • Hallo Bjoern,

    Ja das hinterhältige war, dass Er bei der Schlüsselübergabe nur beiläufig erwähnt hat, dass Er es wohl mal beim Zentralverband prüfen müsse wie man in diesem Fall vorgeht - auf die Anfrage hin warum Er der Entfernung mündlich Zugestimmt hatte, hat Er nochmal mit dem Zentralverband argumentiert und dass man abwarten müsste. Hier hätte Ich auf die Streichung des Mangels bestehen müssen, aber es hatte sich erstmal so angehört, als ob es wohl so rechtens ist - bis dann Anfang August die große Rechnung kam.

    Könnte man hier argumentieren, dass Täuschung vorliegt, denn Er hatte ja so geredet als wenn keine Kosten für mich entstehen und da Wir wie gesagt auch eine mündliche Abmachung hatten.

  • Hallo Hanso,

    tja, rechtlich ist das wahrscheinlich offiziell möglich. Problem ist nur, das die mündlichen Absprache im Nachhinein schwierig zu belegen ist, wenn er sich dagegenstellt und behauptet, es wäre nicht abgesprochen gewesen. Vielleicht könnte ein guter Rechtsanwalt Ihr Recht durchsetzen, aber der nimmt dann sicherlich auch eine Menge Geld.

    Wurde Ihnen die "Entscheidung" von HuG denn schriftlich mitgeteilt? Allerdings würde ich vermuten, dass es kein Verband ist, der die Interessen von Mietern vertritt. Falls Ihnen dazu ein Schriftstück vorliegt, würde ich an Ihrer Stelle die Argumentation genau prüfen.

    Viele Grüße!

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