Beiträge von hanso686

    Hallo Bjoern,

    Ja das hinterhältige war, dass Er bei der Schlüsselübergabe nur beiläufig erwähnt hat, dass Er es wohl mal beim Zentralverband prüfen müsse wie man in diesem Fall vorgeht - auf die Anfrage hin warum Er der Entfernung mündlich Zugestimmt hatte, hat Er nochmal mit dem Zentralverband argumentiert und dass man abwarten müsste. Hier hätte Ich auf die Streichung des Mangels bestehen müssen, aber es hatte sich erstmal so angehört, als ob es wohl so rechtens ist - bis dann Anfang August die große Rechnung kam.

    Könnte man hier argumentieren, dass Täuschung vorliegt, denn Er hatte ja so geredet als wenn keine Kosten für mich entstehen und da Wir wie gesagt auch eine mündliche Abmachung hatten.

    Hi Bjoern,

    Vielen Dank für deine ausführliche Antwort.

    Leider gab es keine schriftliche Vereinbarung über den Abbau des Laminats. Das Laminat war bereits bei meinem Einzug nicht neu, und der Vermieter hat mir den Restwert wie folgt berechnet:

    • Kosten für die Neuverlegung: 3.564€ (Angebot lag vor)
    • Der alte Fußboden wurde im Mai 2018 verlegt, mit einer geschätzten Nutzungsdauer von 120 Monaten.
    • Restnutzungsdauer bei meinem Einzug: 46 Monate.
    • Anteiliger Restwert: 1.396€, plus zwei kleinere Mängel, was eine Nachforderung von etwa 1.600€ ergibt.

    Nach dem Abbau habe ich für das von mir gelegte Laminat 280€ erhalten (inklusive Belag, Fußleisten, Befestigungen und Trittschall). 2022 habe ich dafür 1.022€ gezahlt, inklusive meiner Eigenleistung.

    Was mich irritiert, ist, dass der Vermieter nun eine Entschädigung für den Laminatboden verlangt, obwohl er dem Ausbau mündlich zugestimmt hatte. Leider habe ich bei der Wohnungsabnahme im Stress nicht in die Mängeltabelle geschaut, wo das fehlende Laminat als Mangel vermerkt war – er hat mich da wohl voll erwischt - also denkst Du da gibt es keinen Ausweg für mich? - Eine Telefonanwältin hat mir zur Verweigerung der Nachforderung geraten, da mündliche Absprachen voll rechtskräftig sind. Allerdings habe Ich vergessen die Sache mit dem unterschriebenen Übergabeprotokoll (Mängelliste) zu erwähnen.

    Nochmals vielen Dank für deine Hilfe.

    Beste Grüße,
    Hanso.

    Hier mal die detaillierte Geschichte über das Problem mit meinem Vermieter:

    Am 23.03.2022 habe Ich sowohl die Verlegung als auch die Beschaffung von neuem Laminat in unserer Mietwohnung vollständig selbst organisiert und bezahlt. Diese Maßnahme erfolgte mit der Zustimmung des Vermieters.

    Am 04.04.2024 fand eine Besichtigung der Wohnung mit einem Kanalbauteam statt, bei der mir mitgeteilt wurde, dass der Fußboden nach unserem Auszug, Ende Juni, in der gesamten Wohnung geöffnet werden muss, um eine Kanalsanierung unter dem Haus durchzuführen. Auf meine Anfrage, ob das Laminat vor unserem Auszug, entfernt werden könne gab mir der Vermieter zu diesem Zeitpunkt keine Auskunft. Die Entfernung schien mir in beiderseitigem Interesse zu liegen, da Er nicht für den Rückbau und die Entsorgung hätte aufkommen müssen und ich eine kleine Rückvergütung (Kleinanzeigen) für den Verkauf des von mir bezahlten Bodens erhalten hätte.

    In den darauffolgenden Monaten fanden weitere Besichtigungen für die geplanten Baumaßnahmen statt. Am 13.06.2024, als der Vermieter mit zwei anderen Herren die Wohnung besichtigte und gerade gehen wollten, sprach ich das Thema erneut an. Meine Frau, die beim Abschied anwesend war, erinnerte mich an die Angelegenheit mit dem Boden. Daraufhin fragte ich Ihn direkt, ob das Laminat entfernt werden könne. Meine Frau war somit Zeugin dieses Gesprächs und kann bestätigen, dass Er der Entfernung des Laminats zugestimmt hat.

    In Übereinstimmung mit der mündlichen Vereinbarung habe ich das Laminat dann am 22.06.2024 entfernt, sodass nur noch der darunterliegende PVC-Boden in der Wohnung verblieb. Ich hätte das Laminat unter keinen Umständen ohne seine Zustimmung entfernt, da ich mir der entsprechenden Klauseln im Mietvertrag und der daraus resultierenden Nachforderungen bewusst bin. (Urzustand Einzug-Auszug)

    Aus meiner Sicht sind mündliche Vereinbarungen rechtlich bindend. Der Vermieter fordert jetzt rund 1600€ nach, da Er gerne neuen Boden verlegen möchte und Ich die Wohnung nicht so hinterlassen habe wie Sie vorher war.

    Wer ist im Recht - lohnt sich eine rechtlicher Konflikt für mich als Mieter in diesem Fall?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!