Es hört nicht auf: ich habe vor Auszug bei denen einen dieser eher stilisierten Briefkastenschlüssel verloren, was zu einer Verzögerung der Rückzahlung der Kaution führt, die die komplette Erneuerung des Briefkastenschlosses, und zu einer Rechnung i. H. v. 65,- € durch die Beauftragung eines Schlüsseldienstes geführt hat.
Frage: entspricht das geltendem Kostensenkungsgebot, weil so ein nachgemachter Schlüssel, den es als Rohling gibt, hätte vllt. 10,,- gekostet.
Hätte es nicht ausgereicht, den hauseigenen Techniker damit zu beauftragen, eben um die Kosten gering zu halten?
Ich freue mich (noch
) auf Beiträge!
Liebe Grüße, Peter