Beiträge von Peeches

    Moin Herr Fruggel,

    das ist eine berechtigte Frage, die ich gerne mit Ärger über die Gesetzesänderung beantworten möchte, der die mangelnde Kulanz folgt. Da kann ich mich sogar noch freuen, weil ich wg. Verstoßes gg. die Kündigungsfristen keine Abmahnung kassierte. Danke auch für die Klarstellung mal über diese Softwareumstellung, denn der Kunde erfährt darüber ja nichts. Viele Grübel- und Zankereien könnten mit mehr Transparenz bei solch elementaren Dingen ausbleiben!


    PS: Liest man sich §20a Abs. 2 EnWG durch, beträgt die Kündigungsfrist max. drei Wochen.

    Moin, der Stromversorger hat jetzt endlich mal geantwortet. In den Schreiben rudert man herum, und behauptet nun, ich hätte eine "Kündigungsfrist" von vier Wochen mit meiner Auszugsmeldung nicht eingehalten, aber man würde mir dahingehend entgegenkommen, dass man meinen gemeldeten Zählerstand vom 10.02., dem tatsächlichen Auszugstermin, mit dem Mietvertragsende am 28.02. abgleiche, und nicht den Ablesewert meiner Vermieterin zu diesem Zeitpunkt. So könnten die vier Wochen Kündigungsfrist eingehalten werden.

    Erstaunlich ist nicht die Kreativität solcher Interpolationen, sondern der Überblick, den man bei unseren StW im Chaos einer "Systemumstellung" behält für solche Argumente. Außerdem sei die Differenz von einem oder zwei Euro sowieso marginal.

    Aber daraus ergeben sich meine Fragen:

    Ist es angezeigt, nackenschonendes Kopfschütteln angesichts derartigen kaufmännischen Verhaltens zu unterlassen?

    Gibt es eine "neue Gesetzgebung", gemäß der Zitat: aufgrund einer neuen Gesetzgebung dürfen wir seit Juni 2025 Ummeldungen nicht mehr rückwirkend durchführen. Zitatende

    Woraus ergibt sich eine "Rückwirkende Ummeldung"?

    Es handelt sich doch um eine Abmeldung, denn der Liefervertrag endete gleichwohl!

    Ist diese Hin und Her Cincherei mit den gemeldeten Zählerständen ok, bloß weil meine Mitteilungen im Zuge von deren Umstellungschaos' nicht zeitgleich bearbeitet wurden (Ich habe auch keine Belege mehr), und wodurch der Kuddelmuddel überhaupt erst generiert wurde?

    Viele Grüße aus dem hitzefreien Norden

    wünscht Peeches

    Moin, für solche Arbeiten ist es schwierig, und unzumutbar, individuelle Termine mit jeder Mietpartei einzeln zu erstellen. Ich würde auf die Hausverwaltung zugehen, und proaktiv eine persönlich ansprechende Zeit für den Wohnungszugang zu vereinbaren. Mitmietparteien werden das gleiche Problem haben, aber die Hausverwaltung muss auch die Gelegenheit haben ihr Vorhaben umzusetzen. Für sich selbst eine Lösung zu finden kann zugemutet werden. So meine Einschätzung.

    Grüße

    Moin, spontan würde ich solche Formen von Selbstjustiz und Zerstörung fremden Eigentums unterlassen. Mein Rat wäre den nochmal anzuschreiben mit Fristsetzung, bei angedrohter Konsequenz der Beauftragung eines prof. Schlüsseldienstes mit den entsprechenden Kosten, die sie als Auftraggeber in Vorkasse leisten müssten. Danach Eintreibung mit Klageandrohung und Einbehaltung der anteiligen Miete. So würde ich vorschlagen. Aber mal sehen, was die "Abgeklärten" dazu sagen.

    Grüße

    Moin, mein Mietvertrag endete zum 28.02.26, der Auszug und die Ablesung des Stromzählers erfolgten am 10.02.26., und das wurde auch an den Versorger weitergegeben. Die Vermietererin hat aber ihre Ablesung zum Ende des Mietverhältnisses, also 28.02., an den Versorger gemeldet. Das Resultat ist eine Nachzahlung, obwohl ich in der Wohnung gar nicht mehr wohnte.

    Aber was gilt nun?

    Der Nachmieter, Handwerker etc. müssten doch eigentlich auf den Vermieter zurückfallen?

    Grüße

    Peeches

    Moin,

    der Vermieter ist tot, es lebe der Vermieter.

    Mit dieser Weisheit will ich mein Thema vortragen, weil ich auf die ewigen, aber unnötigen Querelen aufmerksam machen möchte.

    Was ist geschehen: Auszug mit mängellosem Übergabeprotokoll zu 01/03/2026, ich erwartete die Auskehr der Mietkaution in voller Höhe, ohne weitere offene Forderungen außer der Heizkostenabrechnung 25/26. Die erste Abrechnung 24/25 mit Nachzahlung wurde fristgerecht beglichen. Es existiert meine schriftliche Zusage zur Übernahme der bestimmt folgenden Nachforderung, die Energiepreise sind ja drastisch gestiegen. Alles richtig gemacht, dachte ich, aber meine Vermieterin zahlte nicht. Daraufhin schrieb ich eine Mahnung mit Fristsetzung. Die prompte Antwort war, es könnten durch längere Laufzeiten der Post mit dem Sparbuch, wo die Kaution angelegt war, keine konkreten Zinsen errechnet werden, aber da die ja bei 1008 € Kaution sehr gering ausfielen, würden die mit der nächsten Tranche der Heizkostenabrechnung überwiesen, soll heißen sie will einen Teilbetrag zurückzahlen i. H. der Kaution abzgl. der ersten Heizkostennachzahlung. Gem. BGH und bisheriger Verfahrensweisen scheint das ja auch so ok zu sein. Rechtfertigt das BGH Urteil v. 18.01.2006 VIII ZR 71/05  Mietkautionseinbehalt in jedem Fall?

    Aber ich habe folgende Bedenken: Wenn ich 500 KM weit verzogen wäre, wäre alles fein. Aber ich bin nur 16 KM weiter ins nächste Dorf gezogen, die Vermieterin kennt meine neue Adresse, meine Verhältnisse, hat meine schriftliche Zusage zur pflichtbewussten Übernahme noch offener Forderungen, und die nächste HKA erfolgt turnusgemäß erst nächstes Jahr. Kann sie trotzdem so verfahren, wie geschildert, muss ich als ehemaliger Mieter ein Jahr auf die Auskehr der Restkaution warten?

    Ich meine Nein. Aber Meinung folgt Erfahrung!

    Viele Grüße!

    Moin, vielen Dank für die Rückmeldung! Ja, es wurden die Zählerstände im Übergabeprotokoll festgehalten. Darauf wurde ich kürzlich von der Vermieterin aufmerksam gemacht.

    Mein Einzug war am 31. 04.2024. Die Abrechnun bezieht sich somit auf einen Zeitraum von nicht 12 Monaten, wenn ich das so richtig sehe? Vor zwei Tagen hatte ich die glückhafte Gelegenheit, meinen Nachbarn direkt unter mir mit exakt gleichem Schnitt der Wohnung zu sprechen, und der soll für ZWEI Monate über 700€ nachzahlen, und wohnt noch kein ganzes Jahr dort.

    Also mal angenommen, die Zahlen stimmten, könnten wir, mein Nachbar und ich zusammen, zu niedrig angesetzte Vorauszahlungen (72%) ins Feld führen? Welche Bedingungen müssten dafür eingetreten sein?

    Grüße Peeches

    Moin in die Gemeine, nach Umzug dachte ich eigentlich das Ende solcher Nervereien noch erleben zu dürfen, aber das entpuppt sich leider als Illusion! Was ist passiert?

    Ich erhalte eine Bk Nachforderung von 532€, erstellt von einem Messdienstleister. Für eine 35 qm Wohnung im 2. Og, in der ich höchstens eine Raumtemparatur von max. 20⁰ fahre. Der Warmwasserverbrauch ist extrem hoch, obwohl ich überhaupt kein Warmwasser verwende, außer eher selten zum Haarewaschen, wobei sich das 16⁰ Kaltwasser auf 20⁰ erhöht. Die Zuläufe der anderen Zapfstellen wurden dicht gedreht. Es gibt keine Badewanne. Die mtl. Vorauszahlungen betragen für Heizung und Nk jeweils 65€, also 130€. Frage: wie kann es bei solchem Verhalten zu so einer hohen Nachzahlung kommen?

    Könnten falsch zugrunde gelegte Ablesedaten zu Beginn des Mietverhältnisses verantwortlich sein? Wer ist dann dafür in der Pflicht? Oder anders gefragt: bin ich dafür haftbar, dass ich keine Zählerstände bei Einzug erfasste? Natürlich habe ich Widerspruch eingelegt, und um Geduld wegen Überprüfung gebeten, da die Forderung auf Zahlung nach Erhalt der Rechnung lautete.

    Vielen Dank im voraus!

    Moin Anna, ging mir, in Kürze, ähnlich, gg. Seilschaften kommst du alleine nicht an, und bin wieder nach nur drei Jahren ausgezogen. Ich hatte dabei das Glück, dass wegen meines Pflegegrades der Umzug von der Pflegekasse/ Krankenkasse bezahlt wurde. Bei der Wohnungswechsel bei Kleinanzeigen hatte ich auch Glück. Suche gezielt nach Gemeinnützigkeitsangeboten, da könnte dir das Wohnraumvermittlungsamt im Rathaus deiner Stadt/Kreis helfen. Du kannst es auch mit einer Schadensersatzklage versuchen gg. die WBGmbH, weil die ist als Vermieterin die allein verantwortliche Partei. Versuche, ob du mit deinen finanziellen Verhältnissen Anspruch auf zuerst Beratungshilfe, und im folgenden zweiten Zug Prozesskostenhilfe über den dich beratenden Anwalt bekommst. Frage den Mieterschutzbund nach Vertragsanwälten. Hast du eine Mietrechtschutzversicherung, Löcher diese mit Fragen. Die Anwaltskammern der Bundesländer geben auch Auskunft über Fachanwälte Mietrecht in deiner Nähe. Wenn du erstmal deine Kampfgefährten*Innen kennst, fühlst du dich nicht mehr so klein und allein. Das gibt Kraft! Falls du vorher was Passendes findest, würde ich das Feld kampflos räumen.

    Viel Erfolg weiterhin wünscht, mit Grüßen

    [Bitte keine Vollzitate zur besseren Übersichtlichkeit!]

    Miriam

    Moin,

    eigentlich wäre ich, und vmtl. Alle, an dem finalen Update interessiert, falls sich (trotz Umzugs?) dafür Zeit findet!

    Meine ja wie geschildert vergleichbare Situation endete letztlich mit meinem Umzug. Aber die Verwaltung hat sich gerächt dadurch, dass die in perfidester Weise die Kaution nicht zurückzahlte, ich konnte erst mit anwaltlicher Unterstützung, dem entsprechenden BGH Beschluss und Klagedrohung der Dreistigkeit ein Ende bereiten.

    Viel Kraft zum Erfolg!

    beppi

    Ich gebe dir recht, wenn es sich um einen richtigen Schlüssel handelt, und nicht um einen stilisierten Schlüssel, wie ich schrieb. Eigentlich ein Werkzeug zum Öffnen des Kastens. Für 65,- gibt's den gesamten Kasten. Meine Zweifel betreffen auch mehr die Angemessenheit der Aktion, der Vermieter ist zur Kostensenkung verpflichtet, und hier wird er nicht begründet darlegen können, dass es anders nicht möglich war.

    @ AmonRa33

    Moin, ich bin kürzlich in ein 1 Raum Wohnung gezogen, mit dem gleichen Problem, jedoch ist mein Maico-Lüfter mit einem strominduzierten Bimetallschalter ausgestattet, und läuft ewig nach. Ob der Denkmalschutz für das 400 Jahre alte Haus seine Finger im Restaurationsplan hatte mit dieser Dinotechnik, ist nicht eruierbar;}

    [Rechtswidrige Empfehlung durch die Moderation entfernt]

    Entlüften brauche ich nicht, weil ich kalt dusche, und die Tür ständig offen steht, und in den Wohnraum entlüftet. Natürlich bleibt das geschärfte Gespür für eine zu hohe Raumluftfeuchte wichtig, ein Hydrometer hilft.

    Meiner Erfahrung gemäß fördert eine Entlüftung per Ventilator mehr potentielle Schimmelbildung, als Konvektion, die auch die hinteren Teile des Bades erreicht. Ein Standventilator, sinnvoll plaziert, fördert die Konvektion in die voluminöseren Wohnbereiche.

    Brummende und lärmübertragende Technik ist einfach schlechte Technik, und die noch falsch eingebaut, nämlich ohne ausreichende Entkopplung vom umliegenden Medium, und muss für mich, nicht hingenommen werden. Der Vermieter ist gehalten, nachzubessern.

    Grüße, Peter

    Es hört nicht auf: ich habe vor Auszug bei denen einen dieser eher stilisierten Briefkastenschlüssel verloren, was zu einer Verzögerung der Rückzahlung der Kaution führt, die die komplette Erneuerung des Briefkastenschlosses, und zu einer Rechnung i. H. v. 65,- € durch die Beauftragung eines Schlüsseldienstes geführt hat.

    Frage: entspricht das geltendem Kostensenkungsgebot, weil so ein nachgemachter Schlüssel, den es als Rohling gibt, hätte vllt. 10,,- gekostet.

    Hätte es nicht ausgereicht, den hauseigenen Techniker damit zu beauftragen, eben um die Kosten gering zu halten?

    Ich freue mich (noch :-iron) auf Beiträge!

    Liebe Grüße, Peter

    Moin,

    also das ist eine ernstzunehmende Sache, die sie unbedingt zur "Anzeige gg. unbekannt" bringen müssen. Die Staatsanwaltschaft muss solange ermitteln, bis entweder ein Täter*in ermittelt werden konnte, oder nicht.

    Dann müssen Sie Ihre Hausratversicherung informieren!

    Machen Sie sofort ein neues Schloss vor die Kellertür! Bei der Gelegenheit prüfen Sie im Mietvertrag, ob dieser Kellerraum auch dort aufgeführt ist. Das sollte der Fall sein.

    Bringen Sie die Sache bei Ihren Vermieter*in zur Anzeige, und erzählen Sie dabei, dass Sie Strafanzeige wegen Einbruchdiebstahls erstattet haben!

    Berichten Sie bitte hier weiter.

    Nur Mut, und keine Panik!

    Peeches

    Hallöchen,

    Sie machen sich Gedanken für "Alle" wegen der paar Cent Betriebsstrom mehr, die in den Betriebskosten eingepreist sind? Aber es hat sich deswegen sonst noch niemand aufgeregt deswegen?

    Das finde ich nickelig, Entschuldigung dafür. Überlegen Sie doch mal mit der betreffenden Mieterin, wie man da eine probate Lösung finden kann. Als Mutter benötigt Frau Unterstützung!

    Hallo, wir mussten die Couch über das Dach vom vor'm Haus geparkten Transporters durch's Fenster bugsieren. Ist der erste Stock. Geht das für euch?

    Aber wie sind die Möbel denn reingekommen? Durch diesen Durchgang?

    Grüße, Peeches

    Guten Tag,

    aktuell sind in meiner Wohnung 17 Grad, die Außentemperatur beträgt 11 Grad.

    Muss ich hinnehmen, dass der Vermieter weiterhin restriktiv heizt, obwohl die Energiekrise für überwunden gilt?

    Ein schönes Osterfes!

    Moin,

    Ich habe nach drei Jahren, und den bisher gemachten Erfahrungen, ein tiefes Misstrauen diesen respektlosen und asozialen Subjekten ggü..

    Entschuldigung für diese Appsache! Aber genau so ist es. Die bringen es fertig, der Kündigungsmöglichkeit durch ihre eigenen App, die zur Papiervermeidung eingeführt wurde, aber nicht als Kommunikationsplattform erlaubt ist. Da wird aufs Telefon verwiesen, wobei selten Zeugen als auch Mitschriften übrig bleiben. Die lassen regelmäßig irgend jemanden mit unterschreiben, als ich Abschriften der Telefonate forderte. Also der Mieter hat absolut keine Kontrolle über Nebenabreden, etc. pp..

    Daher suche ich nach rechtsicheren Zustellungs- und Kenntnisnahmemöglichkeiten meiner Kündigung.

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