Moin, der Stromversorger hat jetzt endlich mal geantwortet. In den Schreiben rudert man herum, und behauptet nun, ich hätte eine "Kündigungsfrist" von vier Wochen mit meiner Auszugsmeldung nicht eingehalten, aber man würde mir dahingehend entgegenkommen, dass man meinen gemeldeten Zählerstand vom 10.02., dem tatsächlichen Auszugstermin, mit dem Mietvertragsende am 28.02. abgleiche, und nicht den Ablesewert meiner Vermieterin zu diesem Zeitpunkt. So könnten die vier Wochen Kündigungsfrist eingehalten werden.
Erstaunlich ist nicht die Kreativität solcher Interpolationen, sondern der Überblick, den man bei unseren StW im Chaos einer "Systemumstellung" behält für solche Argumente. Außerdem sei die Differenz von einem oder zwei Euro sowieso marginal.
Aber daraus ergeben sich meine Fragen:
Ist es angezeigt, nackenschonendes Kopfschütteln angesichts derartigen kaufmännischen Verhaltens zu unterlassen?
Gibt es eine "neue Gesetzgebung", gemäß der Zitat: aufgrund einer neuen Gesetzgebung dürfen wir seit Juni 2025 Ummeldungen nicht mehr rückwirkend durchführen. Zitatende
Woraus ergibt sich eine "Rückwirkende Ummeldung"?
Es handelt sich doch um eine Abmeldung, denn der Liefervertrag endete gleichwohl!
Ist diese Hin und Her Cincherei mit den gemeldeten Zählerständen ok, bloß weil meine Mitteilungen im Zuge von deren Umstellungschaos' nicht zeitgleich bearbeitet wurden (Ich habe auch keine Belege mehr), und wodurch der Kuddelmuddel überhaupt erst generiert wurde?
Viele Grüße aus dem hitzefreien Norden
wünscht Peeches