Moin zusammen,
da ich umziehe wollte ich vom Vermieter bezw. Hausverwaltung eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung,dies wurde aber abgelehnt mit der Begründung die Miete wäre nicht immer pünktlich in voller Höhe eingegangen,was einfach nicht stimmt,abegesehen von einem geweissen zeitraum in dem die Miete wegen verscheidener Sachen gemindert wurde,lief aber alles über Anwälte.
Ich weiß das ein Vermietr nicht dazu vepflichet ist eine solche Bescheinigung auszustellen,aber was ich gelsen habe,das er für alle Mietszahlungen eine Mietquittung ausstellen muss,so das ich Ihnen dann geschrieben habe,das ich solche Mietquittungen will und auch mal die zeiträume wissen möchte in welchen Zeitraum die Miete nicht pünktlich und in voller Höhe eingegangen ist,aber die erste Mail ist nun 7 Wochen her und die erinnerungsmail 2 Wochen,aber keinerlei Reaktion,obwohl sich die sonst immer schnell auf Mails gemeldet haben.
Nun meine Frage,was macht in in so einem fall,wie gesagt habe ich gelsenn,das diese Mietquittungen laut BGH ausgestellt werden müssen.
Aber bitte nicht so Antworten wie geht auch per Kontoauszügen nachzuweisen bei einem neuen Vermieter das die Miete immer pünktlich überwiesen wurde,das weiss ich selber,mir geht es aber jetzt um die Mietquittungen die der Vermietrer ausstellen muss.
Was einer wie man in so einem Fall verfahren sollte,wenn absolut keine reaktion von der Gegenpartei kommt?
Gruss Axel