Hallo zusammen,
die Schimmelangelegenheit werden wir wohl einem RA übergeben müssen.
Kann mir denn noch jemand bei meinem Fensterproblem helfen?
Liebe Grüße
Calimero
Hallo zusammen,
die Schimmelangelegenheit werden wir wohl einem RA übergeben müssen.
Kann mir denn noch jemand bei meinem Fensterproblem helfen?
Liebe Grüße
Calimero
Hallo Fruggel,
thx, für die Antwort.
Der Auszug war erst am 31.12.2023, also sind die 6 Monate noch nicht rum. Frage mich eh, ob sie die Kosten überhaupt verlangen kann, da der Schaden bereits 2020 gemeldet wurde und die Handwerker erst 2022 antrabten ![]()
Hast Du denn auch eine Antwort bzgl. des defekten Fensters für mich? ![]()
Liebe Grüße
Calimero
Hallo Fruggel,
wie in meinem Thread vom 18.12. beschrieben, hatten wir 2020 Schimmelbefall durch einen Wasserrohrbruch in der oberen Wohnung, es hatte sich trotz mehrfacher Aufforderung reparaturmäßig ja nichts getan. Am 18.01.2022 wurde nachgefragt, ob die Trockenbauer schon dagewesen wären, da diese bereits in der Woche davor ein Angebot für die Versicherung machen wollten. Ferner wurden erneut Fotos der Schädens für die Versicherung angefordert, obwohl ein Mitarbeiter der Versicherung persönlich in der Wohnung war und Fotos gemacht hat.
Am 03.02.2022 kamen die Handwerker endlich mit 40 Min. Verspätung und verschwanden kurz danach wieder- sie hätten noch nichts gegessen und machen 20 Min, Pause. Wir erkundigten uns beim Vermieter welche Arbeiten durchgeführt werden würden, da als Arbeitsmaterial nur eine Leiter, eine Styroporplatte und eine verschmutzte Plastiktüte mit Rauhfaser mitgebracht wurde. Wir erhielten als Antwort, dass wir die Handwerker fragen sollten und wenn die Arbeiten aus dem Angebot durchgeführt werden, wäre es in Ordnung. Dies brachte uns natürlich nicht weiter, da immer noch nicht gekannt war was gemacht wird. Also fragten wir die Arbeiter, die nach einer Stunde wieder kamen nach den auszuführenden Arbeiten und wie lange es dauern würde. Die Antwort: alles, und zur Dauer: heute, nächste Tag und Tag darauf. (also von Donnerstag bis Samstag). Ich teilte mit, dass ich am Wochende keine Zeit hätte, plötzlich hieß es, dass die Arbeiten am selben Tag bis 21:00 Uhr erledigt wären. Das hieß also von ca 13:45 - 21:00 Uhr wären im Bad die Schimmelflecken fachmännisch beseitigt und behandelt, das Loch in der Wand zu, Wand verputzt, tapeziert und gestrichen - selbiges bis auf das Loch in der Küche und im Wandschrank. Ich sagte, dass dies in der Zeit nicht zu schaffen sei, da der Putz etc. ja erst mal trocknen muss. Gegen 14:00 gingen die Handwerker dann mit ihrem Kram wieder. Anruf beim Vermieter - nicht erreicht - Rückruf der VM -> die Handwerker könnten nicht arbeiten, da ich die ganze Zeit Fragen stellen würde (ich sollte die doch fragen). Ich soll die Arbeiter wieder rein und arbeiten lassen, die Arbeiten müssen ja gemacht werden. Tja, die Arbeiter waren allerdings bereits weg gefahren ohne vorher wieder Kontakt mit mir aufzunehmen. Seit dem habe ich von den Handwerkern nicht mehr gehört.
Am 15.03.2022 erkündigte der VM sich dann, wie weit die Beseitigung des Wasserschadens sei und wollte einen kurzen Lagebericht. Ich schilderte ihr ausführlich (siehe oben) den Sachverhalt.
Danach habe ich bzgl. der Schäden Bad,Küche und Wandschrank nichts mehr gehört.
Es kam auch kein neuer Termin zur Schadensbeseitigung.
Nachdem jetzt die NK-Abrechnung kam, wurde u.a. die Rechnung über knapp 1200.-- Euro mit der Kaution verrechnet, da die Reparaturen des Wasserschadens 2022? (es war 2020) nach dem Auszug nun behoben werden konnten. Wir hätten die Arbeiten im Feb. 2022 nicht ausführen lassen, befinden uns somit im Annahmeverzug und müssen die Kosten tragen. Auf Grund des Zeitablaufs übernimmt die Versicherung die Kosten nicht mehr.
Die Rechnung der Handwerker über die Beseitung des Wasserschadens wurde vom VM beigefügt, die Rechnung über die Fensterreparatur allerdings nicht.
Liebe Grüße
Calimero
Hallo ihr Lieben,
das Chaos geht weiter. Heute haben wir u.a. eine Rechnung von 1200,-- Euro wegen Annahmeverzug (Beseitigung Schimmelschaden) erhalten - dazu ggf. später mehr.
Am Tag der Schlüsselübergabe im Januar habe ich ein Fenster geöffnet, welches sich dann nicht mehr schließen ließ. Bei der Übergabe wurde dies im Übernahmeprotokoll vermerkt.
Vermieter wollte, oh Wunder, sofort einen Handwerker beauftragen. Die Kostenfrage blieb ungeklärt - ein Kostenvoranschlag wurde abgelehnt, da es ja kalt und naß ist muss die
Reparatur sofort erfolgen. Heute erhielten wir die Mitteilung, dass die Reparatur knapp 240,-- Euro gekostet hat und wir diese zahlen müssen. Eine Rechnung oder andere Unterlagen zur Einsicht lagen allerdings nicht bei. In dem Schreiben hieß es, dass man das Fenster nicht mehr öffnen konnte.
Welche Unterlagen müssen uns zur Prüfung vorgelegt werden? Die Rechnung wohl auf jeden Fall - ggf. eine Schadenbeschreibung?
Müssen wir diese Rechnung überhaupt begleichen oder kommt es auf den Grund des Defektes an?
Liebe Grüße
Calimero
Hallo zusammen,
vor vier Jahren stellten wir Schimmelbefall im Bad, der Küchendecke (Übergang Decke/Wand) und im Wandschrank bedingt durch einen Wasserrohrbruch in der oberen Wohnung fest. Die Wand im Bad würde geöffnet und das Rohr repariert; dies ist etwa zwei Jahre her. Bis dato wurde weder das Loch in der Badezimmerwand geschlossen (freier Blick auf das Rohr), noch die Schäden an der Küchendecke und dem Wandschrank beseitigt. Es fand also auch keine Erneuerung der Tapeten/Behandlung der vorhandenen Schimmelflecken statt. Im Bad gibt es immer noch einen kleinen Schimmelfleck in der Ecke.
Im August der nächste Wasserschaden in der Wohnzimmerdecke bedingt durch einen Schaden auf dem oberen Balkon. Die Menge des eindringenden Wassers brachte die Tapete an der Decke auf einer Länge von ca. 1 Meter zum platzen, Der Balkon wurde repariert, allerdings war es erst nach der zweiten Reparatur dicht. Vor ca. drei Wochen wurde der Riss in der Decke verputzt. Dafür musste
der Handwerker weitere Tapete an der Decke entfernen, Gesamtfläche der entfernten/beschädigten Tapete etwa 2,00 x 0,50 mtr. Auch hier fand keine Ausbesserung des Schadens (Tapete) statt.
Jetzt wurde eine neue Wohnung gefunden und die Renovierungsarbeiten der alten Wohnung stehen an.
Die Frage, die sich nun stellt: Was muss renoviert werden? Müssen wir z.B. das Bad bis auf die befallene Wand und die Wohnzimmerdecke bis auf die fehlende Tapete streichen?
Ich bin ziemlich ratlos.
PS. Vermieter wurde mehrfach aufgefordert, die bekannten Mängel zu beseitigen.
Liebe Grüße
Calimero
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