Hybrid Auto über Steckdose laden

  • Guten Tag liebe Communtiy,

    Vorwort:

    Mein Stellplatz ist direkt mit dem Garten verbunden, und im Garten habe ich eine Steckdose, bzw. nutze ich auch öfters im Schlafzimmer eine Steckdose um mein Auto zu laden.

    2,3 kw sind dann was maximal geladen werden kann und dauert bei einer 11kw autobatterie circa 4-5 h. bis es vollgeladen ist.

    Das ging jetzt auch von August bis Janaur gut. Doch plötzlich habe ich ein schreiben bekommen der es mir Inhaltlich verbietet das zu tun, weil es die Leitungen überlasten könnte.

    Ich hatte bei dem einzug mündlich gesagt das ich eine Wohnung suche, wo ich mein Auto laden kann und es kein Problem sei. (Leider gab es diesbezüglich nichts schriftliches.)

    Vorher habe ich in eine sehr alten altbau gewohnt (Bj. 1898), und da war das kein Problem für den Vermieter.


    Ich habe folgende Frage:

    Darf der Vermieter rechtlicht verbieten meine Steckdose für den Zweck zu verwenden?


    Ich hab diesbezüglich leider nichts bei google, Hausordnung oder Mietvertrag finden können.


    Mit freundlichen Grüßen

  • Hallo!

    Das ging jetzt auch von August bis Janaur gut. Doch plötzlich habe ich ein schreiben bekommen der es mir Inhaltlich verbietet das zu tun, weil es die Leitungen überlasten könnte.

    Da hat der Vermieter leider recht! Das Laden über eine normale

    Steckdose nur in Ausnahmefällen.

    Normale Steckdosen sind nur bedingt für hohe Dauerbelastungen ausgelegt. Wenn dazu noch geringe Leitungsquerschnitte, lange Leitungswege, wacklige Kontakte oder viele hintereinander geschaltete Verbraucher kommen, wird das laden an einer Haushaltssteckdose zur brenzligen Gefahr.

    Dazu auch zusätzliche Information: Elektroauto an der Steckdose laden


    Gruß



  • Guten Tag,

    Ich habe mit einen Elektromeister gesprochen, der meinte wenn alles nach VDE gebaut ist (wo man als Mieter von aus geht), sollte es eigentlich nicht zu einen Brand oder ähnliches kommen dürfen.

    Und "Ausnahmefälle" ist auch ein weit ausgedehnter Begriff. Als ich meinen Vermieter gesagt habe das ich zumindest mal am Wochenende laden möchte, und ungern mit leerer Battiere mein Auto bei dem kalten Wetter (Zeitpunkt war es -7°) da stehen lassen würde. Wurde auch der punkt untersagt vom Mieter, was ja dann auch so ein "Ausnahmefall" wäre.

    In den Beispiel handelt sich auch um ein reines Elektroauto mit einen 37.9 kw Batterie, als was ca. 17h laden müsste um vollgeladen zu werden.


    Aber das wollte ich nochmal hinzufügen, da das auf der geteilen Website mit dabei steht:


    "Da Elektroautos nicht mit passenden Schuko-Steckverbindungen geliefert werden, ist ein entsprechender Schuko-Adapter unerlässlich. Dieser Adapter trägt dazu bei, dass das Fahrzeug mit der Haushaltssteckdose

    kompatibel ist. Er ermöglicht es mir auch, den Stromfluss zu regulieren, um eine Überlastung des heimischen Stromnetzes zu vermeiden."

    So ein genannter Adapter war bei kauf meines Autos dabei und wird dafür benutzt.

  • Hallo!

    im Garten habe ich eine Steckdose, bzw. nutze ich auch öfters im Schlafzimmer eine Steckdose um mein Auto zu laden.

    Dem muss der Vermieter nicht zustimmen und hat es auch untersagt:

    ein schreiben bekommen der es mir Inhaltlich verbietet das zu tun, weil es die Leitungen überlasten könnte.

    Gleichwohl ein Anrecht auf eine Lademöglichkeit.

    Die Installation einer Ladestation für E-Autos, insbesondere der zur privaten Nutzung ausgelegten Wallboxen, stellt in der Regel keine besonders große Herausforderung dar. Sofern die elektrische Anlage des Hauses nicht überaltert ist, sind keine aufwendigen Arbeiten notwendig. Dennoch sollte eine Wallbox ausschließlich von dazu autorisierten Unternehmen installiert werden. ............

    Es sind dafür die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Die

    Kosten für den Mieter 500 Euro - 2.500 Euro, die er selber

    tragen muss. Dazu auch noch folgende Information:

    Elektroauto zu Hause laden - Anspruch auf Ladestation für Mieter und Eigentümer

    Gruß



  • So ein genannter Adapter war bei kauf meines Autos dabei und wird dafür benutzt.

    Wenn die Ladevorrichtung des Autos tatsächlich dafür ausgelegt sein sollte, am Haushaltsstrom betrieben werden zu können, dann bleibt keine andere Wahl als beim Vermieter Überzeugungsarbeit zu leisten. Denn woher sollte er das wissen. Es gibt zu dem Auto bestimmt Zertifikate, die das bescheinigen. Und wenn das nicht reicht, könnte man in Absprache mit dem Vermieter einen Elektriker kommen lassen, der seine Einschätzung dazu abgibt. Dann weiß man es genau.

  • Guten Tag Fruggel,


    In dem Betrieb in den ich beschäftigt bin befindet sich ein Elektromeister.

    Er hat mir gesagt das es kein Problem sei, da man ja davon ausgeht das alles nach VDE geprüft ist bei dem Bau. Und hat mir auch beispiele genannt die wahrscheinlich eher zu einen Kabelbrand führen könnte, als wenn ich mein Auto 4-5h laden würde. (Truthan im Ofen kochen, dazu die spühlmachine und den Reiskocher an).

    Leider hat meinem Vermieter nicht überzeugt, bzw. sein Jurist ihnen empfohlen mir das weiter zu untersagen.

    Nur ist es mir halt allgemein Fremd das man mir die nutzung einer Steckdose für diesen Zweck unterbieten kann.

    Und ich selbstverständlich ungerne die Sache vor "Gericht" lösen würde, wenn es da bislang keinen klaren ausgang geben würde.


    Eine Wallbox lohnt sich halt bei einen Hybrid leider nicht wirklich, weil max. 3,7 kW ladeleistung.

    Ansonsten wäre die Frage, könnte ich mir eine günstige Wallbox kaufen und von einen Freund der Elektrieker ist die Wallbox montieren lassen? Oder kann der Vermieter darauf bestehen das es eine Fachfirma nach seiner Wahl machen muss?

  • Er hat mir gesagt das es kein Problem sei, da man ja davon ausgeht das alles nach VDE geprüft ist bei dem Bau.

    Es gilt aber grundsätzlich erst einmal der Stand der Technik beim Bau, Altanlagen haben weitgehend Bestandsschutz. Wenn die Elektrik also z.B. aus den 60igern oder gar noch älter ist, dann kann würde ich nicht davon ausgehen, dass diese Installation für einen solchen Ladevorgang ausgelegt wurde. Man kann keinesfalls davon ausgehen, dass die Elektrik dem heutigen Stand entspricht, wenn das Haus älter ist. Es gibt keine Pflicht, nachzurüsten.

    Zum Kommentar, was dein Kollege sagt, was eher zum Brand führt: das sehe ich gar nicht so. Der Ofen ist aus gutem Grund einzeln abgesichert und spielt keine Rolle, der ist völlig unabhängig. Eine Spülmaschine zieht keineswegs durchgehend die Leistung, sondern hat üblicherweise sehr kurze Peaks bei etwa 2500 W im Intensivprogramm. Da ich ein Energiemanagementsystem habe, kann ich das sehr genau sagen. Sobald eine übliche Sicherung mit mehr als 3,6 kW belastet wird, sollte sie rausfliegen. Aber diese hohen Leistungen hat man i.d.R nur sehr kurzzeitig und auch beim gleichzeitigen Betrieb mehrere Geräte tatsächlich nur selten, einfach weil die nicht gleichmäßig ziehen. Du willst dagegen beim Autoladen über mehrere Stunden hohe Leistung abrufen, das ist etwas ganz anderes. Nicht umsonst werden beim Anschluss von dreiphasigen 11kW- Wallboxen (3x 3,6kW- also quasi 3x Steckdose) 6mm2 empfohlen, mind. aber 2,5mm2. Selbst das dürfte deine Steckdose am Balkon zu 99% nicht haben. Selbst wenn du nur mit 13 A laden willst, ist das eine deutlich höhere Belastung als übliche Haushaltsverbraucher.

    Wir hatten in unserem Haus Elektrik aus dem Baujahr 1913 gefunden sowie im Anbau aus den 60igern. Nichts davon wäre auch nur ansatzweise für das Laden eines Elektroautos geeignet gewesen, trotzdem hätte es keine Pflicht gegeben, diese Anlagen zu erneuern, bis wir umfassende Sanierungsmaßnahmen durchgeführt haben.

    Aus meiner Sicht kann man bei Bestandsbauten keineswegs davon ausgehen, dass jede beliebige Steckdose für solche Anforderungen geeignet ist.

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    Zur Illustration: zwischen 0 und 3:00 Uhr hat das Auto mit 3,5 kW geladen

    Zwischen 10 und 15 Uhr liefen:

    - 1,5 h Brot-Backen bei 250°C

    - Spülmaschine

    - 2 Waschmaschinen gleichzeitig

    - 1 Wäschetrockner

    - und Mittagessen aufwärmen.

    Wie du siehst, ist da die Belastung auf eine Leitung nicht ansatzweise vergleichbar mit dem Laden des Autos, nicht einmal wenn jede Menge gleichzeitig in Betrieb ist.

  • Guten Morgen Schweinchenfan


    Die Wohnung die angemietet ist vom Stand recht aktuell, ich würde mal auf die ~2000 Jahre tippen.

    Dazu lade ich das Auto mit max. 2,3 kw/h. Das was maximal möglich ist mit dem Ladeziegel. Und kann es auf 1,8 kw/h noch runterdrosseln um die Leitungen noch weniger zu belasten. Also die von der VDE maximale last wird eigentlich nie erreicht. Gerade im Schlafzimmer, geschweige im Garten sind keine nennenswerten Belastungen des Stromnetzes aktiv wenn ich mein Auto lade.

  • Es steht dir frei, dies gerichtlich zu erstreiten. Oder einfach weiterhin zu probieren, man sollte nur mal mit der Haftpflicht abklären, ob die das als Vorsatz sehen würden, wenn damit das Gebäude in Brand gerät. Mich persönlich würde hier der Ausgang sehr interessieren. Faktisch raten alle bekannten Organisationen davon ab, das Auto standardmäßig an der Steckdose zu laden, üblicherweise werden die Ladeziegel als Notfallgeräte beschrieben, und man hat ins BGB aufgenommen, dass man einen Anspruch auf Installation einer Ladeeinrichtung hat. Ob dann ein Gericht urteilen würde, dass Mieter grundsätzlich im Sinne einer vertragsgemäßen Nutzung der Wohnung davon ausgehen können, dass jede Steckdose uneingeschränkt zum Laden von Elektroautos mittels Ladeziegel geeignet ist, wäre doch eine spannende Frage.

  • geschweige im Garten sind keine nennenswerten Belastungen des Stromnetzes aktiv wenn ich mein Auto lade.

    Das ist Ihre persönliche Meinung. Der Vermieter hingegen muss sich darauf nicht verlassen und verbietet die Aufladung zurecht. Es bleibt also keine andere Wahl als dem Vermieter anzubieten, dass man das elektrische Netz von einem Fachmann anschauen lässt und so eine objektive Bestätigung zu haben, dass eine Überlastung der Leitungen ausgeschlossen werden kann.

  • moin,

    Werde wohl den Vermieter anbieten an meinem Stellplatz selbst eine wallbox installieren zu lassen. Soweit ich das gelesen habe besitze ich ja das Recht auf laden per wallbox, wenn ich ein Stellplatz habe. Mein Elektromeister würde sich anbieten die zu Installation kostenlos zu machen (muss nur die das Material besorgen, und dementsprechend die stadtwerke informieren).

    Hoffe kann mich so auf ein Kompromiss mit dem Vermieter einigen, wenn die sich um nichts kümmern müssen und ich die beim auszog wieder demontiere wenn sie die wallbox nicht behalten wollen.

    Gerichtlich wäre sicher spannend. Da ich selber bislang nichts Juristisches dazu gelesen habe. Aber da bin ich ehrlich, habe ich keine Nerven zu.

    Freundliche Grüße

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