Hallo zusammen,
angenommen 2 Personen mieten eine Wohnung an. Ein Mitbewohner ist vorzeitig Anfang Januar aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Es wurde nichts schriftlich festgehalten und die Schlüssel hat der ausgezogene Mitbewohner immer noch.
Der Mietvertrag der ausgezogenen Person läuft noch bis zum 31 März. Die Warmmiete wurde sonst durch 2 geteilt. Für Februar wurde von der ausgezogenen Person nur der Anteil der Kaltmiete überwiesen.
Anteil Stellplatz, Nebenkosten und Gas , Strom wurden nicht überwiesen.
Daher meine Frage, ob das rechtens ist nur den Anteil der Kaltmiete zu Überweisen und den Rest nicht?