Beiträge von Herbst34

    Hallo zusammen, nehmen wir mal an die Ex Partnerin ist zum 31.03.2024 ausgezogen.Die andere Partei hat Sie nach Rücksprache mit dem Vermieter und der in der Wohnung verbleibenden Partei aus dem gemeinsamen Vertrag entlassen.

    Die andere Partei wohnt noch (lt.Mietvertrag) bis 30.4.24 in der Wohnung.

    Die ausgezoge Partei besitzt aber noch einen Wohnungschlüssel und einige Sachen hat Sie noch un der Wohnung gelassen. Sie soll aber den Schlüssel zurück geben und Ihre Sachen abholen.

    Wie kann man den Schlüssel einfordern?

    Kann man Sie in verzug setzen damit Sie Ihre Sachen abholt und sie freundlichst hinweisen, wenn Sie Ihre Sachen nicht abholt, die Gegenstände nach Ablauf der Frist zu entsorgen?

    Hallo zusammen,

    angenommen 2 Personen mieten eine Wohnung an.
    Ein Mitbewohner ist vorzeitig Anfang Januar aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Der Mietvertrag läuft aber noch von der ausgezogenen Person bis zum 31.03.24. Der andere Mieter verweilt aber noch weiter in der Wohnung.

    Wie geht man jetzt am besten vor damit man die Schlüssel von dem ausscheidenden Mieter wiederbekommt und dass der ausscheidende Mieter seine restlichen Sachen aus der Wohnung auch rausholt?


    Über Rückmeldungen würde ich mich freuen.

    Ich stell die Frage mal anders , ist die folgende Aussage Richtig ?

    Die ausgezogene Person darf ohne Zustimmung nicht mehr in die Wohnung zurückkehren. Da Sie schon im Januar ausgezogen ist. Auch wenn Sie noch Miete bezahlen muss, hat sie keinen Anspruch mehr auf das Nutzungsrecht an der Wohnung. Die in der Wohnung lebende Person kann die Schlösser austauschen oder anderweitige Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die ausgezogene Person nicht mehr in die Wohnung gelangen kann.

    Nehmen wir mal an das die ausgezogene Person hat noch Stühle und ein Bett und viel kleinkram in der gemeinsam angemieteten Wohnung. Sie möchte auch weiterhin bis zum ende Ihres Mietvertrages vollen Zugang zur Wohnung haben.

    Steht dieser Ihr zu ? wenn die Person die noch in der Wohnung wohnt Angst um sein eigenes Eigentum hat, dass es gestohlen werden könnte.

    Oder gibt es eine möglichkeit der ausgezogenen Person aus verschiedenen gründen den Zugang einzuschränken ?

    Nehmen wir mal an am 27.2.2024 wäre eine Vorabbesichtigung durch den Vermieter, um offene Punkte vor der Endabnahme zu klären.

    Partei A und B wurden angeschrieben zu erscheinen.

    Welches Ziel verfolgt die Partei die schon ausgezogen ist wenn Sie nicht an dem Termin teilnehmen möchte ?

    Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen. Vielen Dank

    Ich habe gerade mit einem Anwalt gesprochen und er meinte in diesem Fall müsste die Partei A keine Miete mehr zahlen da die Partei bereits ausgezogen ist und keinen nutzen mehr von der Wohnung hat.

    Ich bin gerade überfragt. Das kann ich mir nicht vorstellen und warscheinlich wurde ich falsch verstanden ?!

    Hallo zusammen,

    angenommen 2 Personen mieten eine Wohnung an. Ein Mitbewohner ist vorzeitig Anfang Januar aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Es wurde nichts schriftlich festgehalten und die Schlüssel hat der ausgezogene Mitbewohner immer noch.

    Der Mietvertrag der ausgezogenen Person läuft noch bis zum 31 März. Die Warmmiete wurde sonst durch 2 geteilt. Für Februar wurde von der ausgezogenen Person nur der Anteil der Kaltmiete überwiesen.

    Anteil Stellplatz, Nebenkosten und Gas , Strom wurden nicht überwiesen.

    Daher meine Frage, ob das rechtens ist nur den Anteil der Kaltmiete zu Überweisen und den Rest nicht?

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