Hallo zusammen, nehmen wir mal an die Ex Partnerin ist zum 31.03.2024 ausgezogen.Die andere Partei hat Sie nach Rücksprache mit dem Vermieter und der in der Wohnung verbleibenden Partei aus dem gemeinsamen Vertrag entlassen.
Die andere Partei wohnt noch (lt.Mietvertrag) bis 30.4.24 in der Wohnung.
Die ausgezoge Partei besitzt aber noch einen Wohnungschlüssel und einige Sachen hat Sie noch un der Wohnung gelassen. Sie soll aber den Schlüssel zurück geben und Ihre Sachen abholen.
Wie kann man den Schlüssel einfordern?
Kann man Sie in verzug setzen damit Sie Ihre Sachen abholt und sie freundlichst hinweisen, wenn Sie Ihre Sachen nicht abholt, die Gegenstände nach Ablauf der Frist zu entsorgen?