Zugang zum Haus eingeschränkt - Nur über Wiese möglich

  • Hallo zusammen,

    ich bin Mieter eines (Bauern-) Hauses auf dem Land und habe folgendes Problem:

    Eigentlich erfolgt der Zugang zum Haus über die Einfahrt des Nachbarn, dessen Haus an mein Mietshaus grenzt. Da sich der Vermieter und der Nachbar aber verstritten haben (Familienstreit - lange Geschichte), hat der Nachbar kurzerhand einen Zaun auf seinem Grundstück um die Parkplätze vor unserem Haus gebaut, sodass wir nicht mehr über seinen Weg zu unserem Haus kommen. Dazu haben wir auch noch ein Zutrittsverbot seines Grundstücks erhalten.

    Scheinbar gibt es ein Zugangsrecht, weswegen auch angeblich ein Gerichtsverfahren läuft, es tut sich aber seit über einem Jahr nichts. Offiziell haben wir nun keinen Zugang mehr zum Haus und müssen die ca. 100 Meter einen leichten Hügel über eine Wiese zur Haustür laufen. Das ist gerade im Winter und bei Matsch sehr ärgerlich, es wird teilweise auch sehr rutschig! :rolleyes:

    Auch die Autos können wir nur noch auf der komplett vermatschten Wiese unten am Straßenrand parken. Kennt sich damit jemand zufällig aus oder hatte schon ein ähnliches Problem? Wir warten nun seit knapp einem Jahr darauf, dass uns der Vermieter entweder einen eigenen Parkplatz baut (Platz ist genug), oder dass sich im Gerichtsverfahren etwas tut. Wir werden aber konstant hingehalten, mal hat der Vermieter Kopfschmerzen, mal ist das Handy kaputt und er kann deswegen nicht telefonieren.

    Gibt es ein Recht auf einen begehbaren Zugang zum Haus? Könnten wir dadurch eine Mietminderung erlangen?

    Vielen Dank euch!

  • Ja natürlich gibt es ein Recht auf einen adäquaten Zugang zum Haus - das ist ja in Notfall für Arzt/Krankenwagen/Feuerwehr unabdingbar.

    Außerdem habt Ihr das Haus mit Zugang gemietet - das darf der Vermieter nicht einfach wegnehmen!

    - Ordnungsamt und/oder Bauamt anrufen wegen dem fehlenden Notfall-Zugang.

    - Miete mindern wegen Behinderung.

    - Den Vermieter auf Herstellung des im Mietvertrag zugesagten Zustandes verklagen.

  • Man müsste erst mal ins Grundbuch schauen, ob da velleicht ein Wegerecht eingetragen ist, das den Nachbarn zwingt, den Weg frei zu machen. Das weiß vielleicht der Vermieter.

  • Danke für die Antworten! Der Vermieter meinte, dass es eben dieses Wegerecht gibt, deshalb läuft ja auch schon angeblich ein Gerichtsverfahren. Der Vermieter ist aber sehr unkooperativ was das angeht.

  • deshalb läuft ja auch schon angeblich ein Gerichtsverfahren

    Verstehe ich nicht, wozu es dann ein Gerichtsverfahren braucht. Der Eintrag im Grundbuch ist dann eindeutig.

    Der Vermieter ist aber sehr unkooperativ was das angeht.

    Schon mal versucht mit dem Nachbarn direkt etwas zu klären? Diesem müsste doch klar sein, dass ihr für die Streitigkeiten nichts könnt.

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