Prinzipielle Fragen zu den Kosten der Gartenpflege, bzw. deren Aufteilung.
Die Liegenschaft, in der ich wohne, hat mehrere Mehrfamilienhäuser und mehrere Innen- und Hinterhöfe. Die Betriebskostenabrechnung erfolgt immer für die komplette Liegenschaft. Ich wohne im Vorderhaus und habe nur Zugang nach dem zur Straße offenen Innenhof. Dieser beinhaltet eine kleine Grünanlage mit wenigen Büschen und Sträuchern und drei Bäumen. Die Hausverwaltung führt die Gartenarbeiten eigenständig durch und stellt demnach auch die Jahresrechnung. Meiner Meinung nach erfolgten keine Arbeiten (Rückschnitt, Unkraut usw.) an der Grünanlage des Innenhofes in 2023.
Von daher stellen sich mir zwei Fragen:
- Muss ich als Mieter auch die Kosten der Gartenpflege tragen, zu dessen Grünflächen ich gar keinen Zugang habe?
und
- Sind diese angeblich durchgeführten Gartenarbeiten mit der Ausstellung einer Jahresrechnung ausreichend begründet? Also wäre das gerichtsfest? Es gibt viele Mieter, die die Arbeiten in Frage stellen. Muss die Hausverwaltung auf Verlangen des Mieters ein „Arbeitsprotokoll“ vorlegen, aus dem hervorgeht, wann was gemacht wurde?
Ich bin für jede Hilfe und jeden Hinweis, die zur Aufklärung des Sachverhalts dienen, sehr dankbar!