Beiträge von Delgado

    Danke für Eure Antworten.

    Die Gartenpflege gehört zu den Betriebskosten und ist auch so im Mietvertrag vereinbart/verankert. Nur, muss ich für alle Grünflächen, die zu dieser Liegenschaft gehören, einen Anteil zahlen?

    Und es kommt darauf an, ob man diese Flächen von seiner Wohnung aus sehen kann. Denn ein guter optischer Eindruck wertet das Objekt auf.

    Genau das ist es ja. Ich sehe nur einen kleinen Ausschnitt. In meinem Fall nur den Innenhof, aber nicht die anderen 2-3 begrünten Hinterhöfe, da komme ich auch gar nicht hin, weil ich keinen Schlüssel dafür habe. Ist das dann legitim, das ich auch dafür anteilig die Kosten für die Gartenpflege zahlen soll?


    Im Rahmen der Belegeinsicht kann man das verlangen, ja. In der Abrechnung selbst muss es aber nicht mitgeliefert werden.

    D.h. dann auch, das die HV ein Arbeitsnachweis haben und auf Anfrage vorlegen muss? Eine reine Rechnung reicht nicht aus, um die Forderungen der Gartenpflegekosten gerichtlich geltend zu machen?

    Prinzipielle Fragen zu den Kosten der Gartenpflege, bzw. deren Aufteilung.

    Die Liegenschaft, in der ich wohne, hat mehrere Mehrfamilienhäuser und mehrere Innen- und Hinterhöfe. Die Betriebskostenabrechnung erfolgt immer für die komplette Liegenschaft. Ich wohne im Vorderhaus und habe nur Zugang nach dem zur Straße offenen Innenhof. Dieser beinhaltet eine kleine Grünanlage mit wenigen Büschen und Sträuchern und drei Bäumen. Die Hausverwaltung führt die Gartenarbeiten eigenständig durch und stellt demnach auch die Jahresrechnung. Meiner Meinung nach erfolgten keine Arbeiten (Rückschnitt, Unkraut usw.) an der Grünanlage des Innenhofes in 2023.

    Von daher stellen sich mir zwei Fragen:

    • Muss ich als Mieter auch die Kosten der Gartenpflege tragen, zu dessen Grünflächen ich gar keinen Zugang habe?

    und

    • Sind diese angeblich durchgeführten Gartenarbeiten mit der Ausstellung einer Jahresrechnung ausreichend begründet? Also wäre das gerichtsfest? Es gibt viele Mieter, die die Arbeiten in Frage stellen. Muss die Hausverwaltung auf Verlangen des Mieters ein „Arbeitsprotokoll“ vorlegen, aus dem hervorgeht, wann was gemacht wurde?

    Ich bin für jede Hilfe und jeden Hinweis, die zur Aufklärung des Sachverhalts dienen, sehr dankbar!

    Ich habe eine Frage zur Heizkosten- und WW-Abrechnung und hoffe, das mir hier jemand weiterhelfen kann.

    In der o.a. Abrechnung gibt es eine Position 'Nutzerbezogene Kosten'.

    Die Kosten haben sich deutlich erhöht, von 542,64€ in 2021 auf 3463,14€ in 2022. Das entspricht einer Steigerung > 600%.

    Ich habe danach gegoogelt, und gelesen, das die nutzerbezogenen Kosten nicht auf die Mieter umlagefähig sind, es sei denn, es ist mietvertraglich vereinbart.

    Stimmt das so? Und was muss dann im Mietvertrag stehen, damit der Vermieter, diese Kosten auf den Mieter umlegen darf?

    Vielen Dank für jegliche Hilfe und Aufklärung!

    Hallo,

    ich hoffe, das mir jemand irgendwas dazu sagen kann, oder dem das in seiner Energieabrechnung auch aufgefallen ist.

    In meiner Energieabrechnung von 2022, die ich vor wenigen Tagen erhielt, fiel mir auf, das die Position"Nutzerbezogene Kosten" im Vergleich zum Vorjahr um über 600% gestiegen ist, d.h. im Klartext von 542,64€ auf 3463,14€.

    Weiterhin ist der Abrechnungsservice (Heizung) von 4418,34€ in 2021 auf 5970,88€ in 2022 gestiegen. Das entspricht einer Steigerung um ca. 35%.

    Die genannten Zahlen beziehen sich auf die gesamte Liegenschaft.

    Der Messienstleister teilte mir dazu mit, das die Kosten massiv gestiegen seien, durch die vom Gesetzgeber geforderte Bereitstellung der monatlichen unterjährigen Verbrauchsinformation. Dies bezieht sich auf die Position Abrechnungsservice. Zu den nutzerbezogen Kosten habe ich noch kein Statement erhalten, da mich der Messdienstleister an den Vermieter verweist.

    Die zusätzlichen massiven Kostenerhöhungen für die UVI sind insofern für mich nicht nachvollziehbar, da hier alle Heizkostenverteiler fernauslesbar sind, und dadurch niemand hier vor Ort kommen muss. Die weitere Verarbeitung und Bereitstellung der Daten im Webportal erfolgt garantiert skriptgesteuert und bedarf mMn keiner weiteren Kosten.

    Meine Frage ist jetzt, kann hier irgendjemand die Kostenerhöhungen bei sich bestätigen, als geht es Euch/Ihnen auch so?

    Oder möchte sich doch hier eher der Messdienstleister an der Dezember-Soforthilfe, die vom Bund gezahlt wurde, ein Stück vom Kuchen abschneiden.

    Hat irgendjemand eine Idee oder kann was dazu sagen?

    Ich bin für jede Hilfe oder Information dankbar.

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