Vermieter kündigt und entfernt Haupt-Wasserzähler - mit Recht?

  • Schönen Tag, liebe Mitmieter!

    Meine Frage ist eigentlich ganz kurz und lässt sich bereits aus dem Titel ablesen. Vorab eine Einordnung . . .

    • Wir leben in einem Mehrfamilienhaus mit 3 Mietparteien. Die Tochter des Vermieters und ihre Familie ist eine davon und kürzlich zugezogen.
    • Für mich gilt noch mein alter Mietvertrag mit Grundmiete, Nebenkosten und jährlichen Nebenkostenabrechnungen (die der Vermieter jedoch seit Jahren nicht erstellt hat).
      Für die andere Mietpartei gilt ein (sehr hoher) Pauschalmietvertrag, d.h. keine Nebenkostenabrechnungen und keine Nachweise.
      Was der Vermieter mit seiner Tochter für einen Vertrag ausgemauschalt hat, entzieht sich meiner Kenntnis. ;)
    • Wir haben im Haus einen Hauptwasserzähler der Stadtwerke, der über unseren Vermieter läuft. Desweiteren sind im Haus zwei private Wasserzähler des Vermieters verbaut, damit er den Verbrauch zuordnen kann. Dass eine Wohnung keinen Zähler hat, störte bisher niemanden, denn diese Mietpartei hat dann logischerweise einfach den Rest des Gesamtverbrauchs gezahlt - also abzüglich meines Zählerstandes und den von der Tochter des Vermieters. Jedoch liest unser Vermieter die Zähler ohnehin nie ab und erstellt wie gesagt auch keine Abrechnungen.

    . . . und die Vorgeschichte:

    Nun muss unser Vermieter wohl kürzlich Geldsorgen gehabt haben und ging seine Kontoauszüge durch. Dort tauchen angeblich regelmäßig 60 - 80 € Lastschrift-Abbuchungen unserer Stadtwerke für Trinkwasser auf. Unser Vermieter behauptet nun einfach ungeprüft und freiraus, wir würden das Trinkwasser nicht zahlen. An diesem Punkt weiß ich leider nicht so recht, ob er bewusst lügt oder ob er tatsächlich keinen Überblick über seine Finanzen hat (weil, die macht ja jemand anders).

    Er kam jedenfalls auf die Idee, dass wir uns doch selbst Verträge und Wasserzähler bei den Stadtwerken besorgen sollten. Er lief - ohne uns zu informieren - zu den Stadtwerken und ließ seinen Trinkwasservertrag und den Hauszähler kündigen. Ein Termin für den Zählerausbau sollte noch gefunden werden. Die Stadtwerke haben ihn dabei darauf hingewiesen, dass das illegal sei, wenn dann schwarz Trinkwasser verbraucht würde. Doch er ließ sich nicht beirren.

    Er kam dann allerdings doch bei uns im Haus vorbei, um sich anzuschauen, wie die Etagen-Wasserzähler verbaut sind. So lief ich ihm über den Weg und die ganze Sache flog auf. Ich erklärte ihm, dass ich jeden Monat mein Trinkwasser über die Nebenkosten zahle. Seine reflexartige Antwort war: "Nein, das glaube ich nicht." :S Damit hatten wir die Sachebene verlassen und sind im Kindergarten angekommen. Ich habe ihm erklärt, dass das ziemlich unverschämt und bescheuert ist, wenn jetzt jede Mietpartei die Miete, den Tausch und die Eichung eines eigenen Wasserzählers zahlen müsste, anstatt die Kosten eines einzigen Hauptzählers wie bisher auf 3 Mietparteien aufzuteilen. Da genierte er sich vor seiner Tochter kurz ein wenig.

    Nach langem Hin und Her bot ich ihm an, das Problem zu lösen, wenn er mir die Wasserrechnung für den Hauptzähler zuschickt. Das hat er zugesagt, bekommen habe ich jedoch noch nichts. Gleichzeitig drohte er jedoch bereits damit, dass wir uns eigene Verträge und Zähler besorgen müssen, wenn wir nicht freiwillig monatlich mehr Geld zahlen - und wie ich ihn kenne, ist dies auch genau das Ziel, welches er erreichen möchte - weil bequem und einfach. Immerhin hat er aber während des Gesprächs begriffen, dass er in Schwierigkeiten kommt, wenn er einfach den Hauptzähler kündigt und ausbaut, also hat er die Kündigung mittlerweile wieder rückgängig gemacht - vorerst.

    Hier nun meine Frage an Euch:

    Darf er rechtlich gesehen die Zählersituation im Haus einfach so umbauen, dass es keinen zentralen Wasserzähler mehr gibt, der über die Nebenkosten abgerechnet wird, sondern dass sich nun jeder um einen eigenen Vertrag und Zähler kümmern muss? Und wenn ja, wie muss das formgerecht ablaufen?

    Ich konnte zu solch einem skurilen Fall leider nirgends etwas finden. Auch in meinem Mietvertrag oder dem Pauschalmietvertrag der anderen Mieter steht nicht viel dazu drin (bei der Tochter weiß ich's wie gesagt nicht).

    Bei mir steht nur, dass der Vermieter alle umlagefähigen Nebenkosten abrechnen kann ("Betriebskostenverordnung") und dass das Trinkwasser nach Verbrauch abgerechnet werden muss.

    Desweiteren steht in unserer Landesverordnung, dass auch in unserem Haus (eigentlich) für jede Mietpartei ein eigener Wasserzähler verbaut sein muss (in einer Wohnung fehlt er jedoch wie gesagt).

    Dass es Mietwohungen gibt, in denen die Mieter ihren Trinkwasseranschluss und einen Zähler selbst beantragen müssen, ist mir bekannt. Aber ob es zulässig ist, einfach zu diesem Modell zu wechseln, wenn das unnötig und für die Mieter unwirtschaftlich ist und ihnen höhere Kosten verursacht?! :/

    Für jeden Senf, den Ihr mit mir teilen könnt, bin ich herzlich dankbar.

    Freundliche Grüße!

    fireabend

    Teile des Textes entfernt, da wir sachlich bleiben und ohnehin nur der reine Sachverhalt relevant ist.

  • Mit so einem konfusen (und offenbar überforderten) Vermieter wird es sicher immer wieder Probleme geben - daher solltet Ihr Euch mittelfristig überlegen, ob ein Umzug in Frage kommt.

    Die Rechtslage: Der Vermieter schuldet Euch auf jeden Fall eine funktionierende Wasserversorgung und Ihr zahlt dafür Vorauszahlungen. Über diese muss der Vermieter jährlich nach Verbrauch abrechnen, wofür er 12 Monate Zeit hat. Tut er das nicht, könnt Ihr die Vorauszahlungen komplett zurückfordern - und das verjährt erst nach drei Jahren.

    Ich würde an Eurer Stelle nichts zurückfordern (außer Ihr wollt sowieso ausziehen), aber man kann vielleicht die Möglichkeit erwähnen, als Argument in den Diskussionen.

    Ob er die Zähler (auf eigene Kosten) umbauen lassen darf, so dass Ihr einen eigenen Vertrag mit dem Versorger braucht, weiß ich nicht genau. Ich würde es aber an Eurer Stelle begrüßen, da ein Konfliktpunkt weniger mit ihm (und das Wasser müsstet Ihr ja sowieso bezahlen). Der Anteil für Wasser müssten dann aber aus den Nebenkostenvorauszahlungen an ihn herausgenommen werden - er bekommt weniger!

    Falls er tatsächlich das Wasser abstellt, bekommt Ihr sehr kurzfristig (wenige Tage!) beim Amtsgericht eine einstweilige Verfügung, dass er es wieder anschalten muss. Ich hoffe für Euch, dass das nicht nötig sein wird!

  • Darf er rechtlich gesehen die Zählersituation im Haus einfach so umbauen

    Nein. Der Vermieter hat sich (indirekt) vertraglich verpflichtet, Wasser bereit zu stellen, und das kann er nicht ohne Absprache ändern. Außerdem machen das in vielen Städten die Stadtwerke gar nicht mit und verweigern die Umstellung, da nach deren Bedingungen nur der Eigentümer einen Vertrag schließen kann.

    in meinem Mietvertrag oder dem Pauschalmietvertrag der anderen Mieter steht nicht viel dazu drin

    Ist auch nicht nötig, da die Wasserversorgung eine wesentliche Sache ist zum Wohnen, und daher in der Regel der Vermieter verantwortlich ist.

    Desweiteren steht in unserer Landesverordnung, dass auch in unserem Haus (eigentlich) für jede Mietpartei ein eigener Wasserzähler verbaut sein muss

    Dann könnte man, wenn man will, dem Bauamt eine Mitteilung dazu geben. Als Mieter hat man keine Möglichkeit, die Umsetzung einer baulichen Verordnung zu erzwingen.

    und jährlichen Nebenkostenabrechnungen (die der Vermieter jedoch seit Jahren nicht erstellt hat).

    Es ist mir immer wieder unbegreiflich, warum man jahrelang wartet und keine Abrechnung fordert. Okay, wenn man genau weiß, dass sich eine Nachzahlung ergeben würde, ist es verständlich. Aber es könnte ja auch ein Guthaben sein.

    Nun muss unser Vermieter wohl kürzlich Geldsorgen gehabt haben

    Ein Anlass, sich mal darüber Gedanken zu machen, ob die Kaution korrekt angelegt wurde und nicht von Gläubigern gepfändet werden kann.

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