Beiträge von fireabend

    Schönen Tag, liebe Mitmieter!

    Meine Frage ist eigentlich ganz kurz und lässt sich bereits aus dem Titel ablesen. Vorab eine Einordnung . . .

    • Wir leben in einem Mehrfamilienhaus mit 3 Mietparteien. Die Tochter des Vermieters und ihre Familie ist eine davon und kürzlich zugezogen.
    • Für mich gilt noch mein alter Mietvertrag mit Grundmiete, Nebenkosten und jährlichen Nebenkostenabrechnungen (die der Vermieter jedoch seit Jahren nicht erstellt hat).
      Für die andere Mietpartei gilt ein (sehr hoher) Pauschalmietvertrag, d.h. keine Nebenkostenabrechnungen und keine Nachweise.
      Was der Vermieter mit seiner Tochter für einen Vertrag ausgemauschalt hat, entzieht sich meiner Kenntnis. ;)
    • Wir haben im Haus einen Hauptwasserzähler der Stadtwerke, der über unseren Vermieter läuft. Desweiteren sind im Haus zwei private Wasserzähler des Vermieters verbaut, damit er den Verbrauch zuordnen kann. Dass eine Wohnung keinen Zähler hat, störte bisher niemanden, denn diese Mietpartei hat dann logischerweise einfach den Rest des Gesamtverbrauchs gezahlt - also abzüglich meines Zählerstandes und den von der Tochter des Vermieters. Jedoch liest unser Vermieter die Zähler ohnehin nie ab und erstellt wie gesagt auch keine Abrechnungen.

    . . . und die Vorgeschichte:

    Nun muss unser Vermieter wohl kürzlich Geldsorgen gehabt haben und ging seine Kontoauszüge durch. Dort tauchen angeblich regelmäßig 60 - 80 € Lastschrift-Abbuchungen unserer Stadtwerke für Trinkwasser auf. Unser Vermieter behauptet nun einfach ungeprüft und freiraus, wir würden das Trinkwasser nicht zahlen. An diesem Punkt weiß ich leider nicht so recht, ob er bewusst lügt oder ob er tatsächlich keinen Überblick über seine Finanzen hat (weil, die macht ja jemand anders).

    Er kam jedenfalls auf die Idee, dass wir uns doch selbst Verträge und Wasserzähler bei den Stadtwerken besorgen sollten. Er lief - ohne uns zu informieren - zu den Stadtwerken und ließ seinen Trinkwasservertrag und den Hauszähler kündigen. Ein Termin für den Zählerausbau sollte noch gefunden werden. Die Stadtwerke haben ihn dabei darauf hingewiesen, dass das illegal sei, wenn dann schwarz Trinkwasser verbraucht würde. Doch er ließ sich nicht beirren.

    Er kam dann allerdings doch bei uns im Haus vorbei, um sich anzuschauen, wie die Etagen-Wasserzähler verbaut sind. So lief ich ihm über den Weg und die ganze Sache flog auf. Ich erklärte ihm, dass ich jeden Monat mein Trinkwasser über die Nebenkosten zahle. Seine reflexartige Antwort war: "Nein, das glaube ich nicht." :S Damit hatten wir die Sachebene verlassen und sind im Kindergarten angekommen. Ich habe ihm erklärt, dass das ziemlich unverschämt und bescheuert ist, wenn jetzt jede Mietpartei die Miete, den Tausch und die Eichung eines eigenen Wasserzählers zahlen müsste, anstatt die Kosten eines einzigen Hauptzählers wie bisher auf 3 Mietparteien aufzuteilen. Da genierte er sich vor seiner Tochter kurz ein wenig.

    Nach langem Hin und Her bot ich ihm an, das Problem zu lösen, wenn er mir die Wasserrechnung für den Hauptzähler zuschickt. Das hat er zugesagt, bekommen habe ich jedoch noch nichts. Gleichzeitig drohte er jedoch bereits damit, dass wir uns eigene Verträge und Zähler besorgen müssen, wenn wir nicht freiwillig monatlich mehr Geld zahlen - und wie ich ihn kenne, ist dies auch genau das Ziel, welches er erreichen möchte - weil bequem und einfach. Immerhin hat er aber während des Gesprächs begriffen, dass er in Schwierigkeiten kommt, wenn er einfach den Hauptzähler kündigt und ausbaut, also hat er die Kündigung mittlerweile wieder rückgängig gemacht - vorerst.

    Hier nun meine Frage an Euch:

    Darf er rechtlich gesehen die Zählersituation im Haus einfach so umbauen, dass es keinen zentralen Wasserzähler mehr gibt, der über die Nebenkosten abgerechnet wird, sondern dass sich nun jeder um einen eigenen Vertrag und Zähler kümmern muss? Und wenn ja, wie muss das formgerecht ablaufen?

    Ich konnte zu solch einem skurilen Fall leider nirgends etwas finden. Auch in meinem Mietvertrag oder dem Pauschalmietvertrag der anderen Mieter steht nicht viel dazu drin (bei der Tochter weiß ich's wie gesagt nicht).

    Bei mir steht nur, dass der Vermieter alle umlagefähigen Nebenkosten abrechnen kann ("Betriebskostenverordnung") und dass das Trinkwasser nach Verbrauch abgerechnet werden muss.

    Desweiteren steht in unserer Landesverordnung, dass auch in unserem Haus (eigentlich) für jede Mietpartei ein eigener Wasserzähler verbaut sein muss (in einer Wohnung fehlt er jedoch wie gesagt).

    Dass es Mietwohungen gibt, in denen die Mieter ihren Trinkwasseranschluss und einen Zähler selbst beantragen müssen, ist mir bekannt. Aber ob es zulässig ist, einfach zu diesem Modell zu wechseln, wenn das unnötig und für die Mieter unwirtschaftlich ist und ihnen höhere Kosten verursacht?! :/

    Für jeden Senf, den Ihr mit mir teilen könnt, bin ich herzlich dankbar.

    Freundliche Grüße!

    fireabend

    Teile des Textes entfernt, da wir sachlich bleiben und ohnehin nur der reine Sachverhalt relevant ist.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!