Mieterhöhung Heizungsmodernisierung - Hydraulischer Abgleich und Warmwasserspeicher umlagefähig?

  • Hallo Mietrecht Community,

    meine Gasheizung wurde gegen eine Brennwerttherme getauscht.

    Dies wurde zeitnah angekündigt.

    Es handelt sich um ein Zweiparteien Haus (je eine Wohnung unten/oben). Es gibt eine Gesamtrechnung welche durch zwei geteilt wurde. Jede Wohnung hat jeweils eine neue Anlage bekommen.

    In der Rechnung ist ein Brennwertkessel mit Warmwasserspeicher und Thermostatventile mit hydraulischen Abgleich, Kondensatanschluss, Abgassystem plus pauschale Preise für die Arbeiten enthalten. Keine wirklichen Stundensätze.

    Meine Frage ist:

    Ist es zulässig auch den Austausch des funktionierenden Warmwasserspeichers und den Austausch der Thermostatventile mit hydraulischen Abgleich umzulegen? Ich sehe hier keine Modernisierung eher eine Instandsetzung.

  • Ob der Austausch der Heizanlage eine Modernisierung ist, kann man nicht so pauschal beantworten. Es kommt darauf an, ob damit eine Kosteneinsparung zu erwarten ist. Dazu müsste sich der Vermieter erklären.

    Aber selbst wenn es eine Modernisierung darstellt, muss bei der Berechnung der Mieterhöhung immer auch ein Anteil an Instandsetzung abgezogen werden. Außerdem muss abgezogen werden, was der Eigentümer an staatlicher Förderung dazu bekommen hat. Der volle Rechnungsbetrag kann also keinesfalls angesetzt werden, und wenn keine Kosteneinsparung zu erwarten ist, eventuell auch gar nichts.

    Ob der hydraulische Abgleich eine Mieterhöhung rechtfertigt ist umstritten. Die einen sagen ja, da sich Kosten einsparen lassen. Die anderen sagen nein, da es nur einen Mangel beseitigt, sodass die Heizanlage korrekt arbeitet.

  • Ob der hydraulische Abgleich eine Mieterhöhung rechtfertigt ist umstritten

    Ist das wirklich auch beim Einbau einer neuen Heizung umstritten? Denn da ist der hydraulische Abgleich quasi verpflichtend durchzuführen und beseitigt keinen Mangel.

    Für Brennwertthermen gibt es (zum Glück) keine Förderungen mehr. Da dürfte es korrekterweise keinen Abzug geben. Kondensatabschluss und Abgassystem sind auch unumgänglich beim erstmaligen Einbau einer Brennwertheizung.

    Bzgl Warmwasserspeicher - die heutigen dürften wesentlich besser gedämmt sein als alte Modelle, auch wenn es da immer noch erhebliche Unterschiede gibt.

    Wie Fruggel schon sagt, ist ein Instandhaltungsteil abzuziehen und auch zu prüfen, was ausgetauscht wurde und ob die Brennwertheizung nun eine Energieeinsparung liefern wird. Das hängt auch vom Gesamtsystem ab, ob man überhaupt den Brennwerteffekt nutzen kann oder nicht..

  • Ist es wirklich so, dass die alten Warmwasserspeicher besser gedämmt sind? Ich bezweifle dass bzw. Habe noch nirgends hierzu was gefunden und sehe daher auch keine Modernisierung sondern eher eine abzuziehende Instandsetzung. Der Monteur meinte auch der alte Warmwasserspeicher funktioniert noch aber die tauschen den gleich mit, da er in den nächsten Jahren ausfallen könnte.

    Die Brennwerttherme an sich arbeitet ja effizienter als die 26 Jahre alte Gastherme und sehe ich so als eine Modernisierung. Aber das neue Warmwasserspeicher oder ein hydraulischer Abgleich bei 5 Heizkörpern an einer Anlage zu einer Energieeinsparung führen, darüber habe ich bisher nichts gefunden.

  • Ist es wirklich so, dass die alten Warmwasserspeicher besser gedämmt sind? Ich bezweifle dass bzw. Habe noch nirgends hierzu was gefunden und sehe daher auch keine Modernisierung sondern eher eine abzuziehende Instandsetzung.

    Ich habe ja geschrieben, dass heutige eher besser gedämmt sind als alte, sodass hier schon eine Einsparung zu erwarten ist. Gerade die Stillstandsverluste sind es, die die zentrale Warmwaseraufbereitung und -speicherung teuer machen. Allerdings gibt es schon immer Unterschiede und evtl ist der neue nicht oder unerheblich besser als der alte. Wie viel man einsparen kann ist schwer zu beziffern, da dies auch stark von den Einstellungen abhängt (24 h auf 60°C oder geringere Temperatur, nur zu Hauptzeiten so warm...).

    Ob ein hydraulischer Abgleich etwas bringt oder ggf gar nichts, ist am Ende von Einzelfall abhängig, aber prinzipiell geht man von einer Energieeinsparung aus - meist 10-15%. Ich persönlich zweifle das sehr an, aber davon wird allgemein ausgegangen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!