Hallo Mietrecht Community,
meine Gasheizung wurde gegen eine Brennwerttherme getauscht.
Dies wurde zeitnah angekündigt.
Es handelt sich um ein Zweiparteien Haus (je eine Wohnung unten/oben). Es gibt eine Gesamtrechnung welche durch zwei geteilt wurde. Jede Wohnung hat jeweils eine neue Anlage bekommen.
In der Rechnung ist ein Brennwertkessel mit Warmwasserspeicher und Thermostatventile mit hydraulischen Abgleich, Kondensatanschluss, Abgassystem plus pauschale Preise für die Arbeiten enthalten. Keine wirklichen Stundensätze.
Meine Frage ist:
Ist es zulässig auch den Austausch des funktionierenden Warmwasserspeichers und den Austausch der Thermostatventile mit hydraulischen Abgleich umzulegen? Ich sehe hier keine Modernisierung eher eine Instandsetzung.