Fensteraustausch - Probleme Fensterbrett bei Einbauküche

  • Hallo zusammen,

    ich bin mit meinem Mann in eine Mietwohnung ohne Einbauküche eingezogen. Die Fenster sind zwar alt, aber funktionstüchtig. Lt. Vermieterin besteht seitens der Hausverwaltung ein Plan, diese im Laufe des nächsten Jahres auszutauschen. Dieser Plan ist nirgends schriftlich festgehalten, und wirkt insgesamt etwas schwammig -- noch nicht einmal eine Auskunft über das Quartal, in dem dieser Austausch stattfinden soll, ist anscheinend möglich.

    Momentan suchen wir nach Einbauküchen. Das Fenster in der Küche hat ein für den Kücheneinbau störendes Fensterbrett, das wir, lt. Vermieterin (würde das natürlich schriftl. bestätigen lassen) im Rahmen des Kücheneinbaus beseitigen dürfen.

    Folgendes Problem tut sich dabei auf: Sollten wir das Fensterbrett austauschen, besteht die Möglichkeit, dass eine bis zum Fenster selbst gezogene Arbeitsplatte durch die Arbeiten zum Austausch des Fensters in Mitleidenschaft gezogen wird. Würde der Vermieter bzw. Auftraggeber für den entstandenen Schaden an der Küche haften?

    Vielen Dank und LG
    Kanni

  • Würde der Vermieter bzw. Auftraggeber für den entstandenen Schaden an der Küche haften?

    Ja. Einem eventuellen Schaden kann man aber auch vorbeugen, indem man die Arbeitsplatte vorsorglich abmontiert. Ist vielleicht sogar zwingend nötig für den Einbau der Fenter. Ich würde mir aber eher darüber Sorgen machen, dass am Ende dann gar nicht mehr zusammen passt. Gerade wenn die Fenster älter sind, kann es vorkommen, dass es exakt die gleiche Größe bei den neuen Fenstern nicht mehr gibt. Wenn es so knapp zu geht, kann es vielleicht dann problematisch werden.

  • Vielen Dank für die Antwort. Würde die Montagekosten für Ab- und Aufbau in diesem Fall auch der Auftraggeber tragen müssen? Ich habe von der Vermieterin die Auskunft, die Fenster würden mit exakt denselben Maßen verbaut werden, aber auch hier nichts schriftliches (mir ist auch nicht klar, ob ich das schriftlich überhaupt haben wollen würde, nachdem damit dann mglw. argumentiert werden könnte, ich wüsste ja, was auf mich zukommt, und die Schäden an der Küche sind mein eigenes Verschulden).

  • Als Mieter hat man nur eine Duldungspflicht, keine Mitwirkungspflicht. Man kann daher theoretisch verlangen, dass alle Arbeiten der Vermieter bzw. eine Firma macht. Aber in der Paxis will man als Mieter oftmals manches lieber selber machen, weil man dann selber in der Hand hat, dass es ordentlich gemacht ist.

    Etwas Schriftliches zu bekommen ist ja auch noch gar nicht möglich, solange die Pläne noch nicht ganz ausgereift sind. Bei einer Eigentümergemeinschaft kommt dazu, dass über solche Maßnahmen erst mal ein Beschluss in der Versammlung gefasst werden muss, und da kann man nicht so genau wissen, ob die Eigentümer letztlich dem zustimmen, wie es die Hausverwaltung vorschlägt.

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