Beiträge von Kanni

    Vielen Dank für die Antwort. Würde die Montagekosten für Ab- und Aufbau in diesem Fall auch der Auftraggeber tragen müssen? Ich habe von der Vermieterin die Auskunft, die Fenster würden mit exakt denselben Maßen verbaut werden, aber auch hier nichts schriftliches (mir ist auch nicht klar, ob ich das schriftlich überhaupt haben wollen würde, nachdem damit dann mglw. argumentiert werden könnte, ich wüsste ja, was auf mich zukommt, und die Schäden an der Küche sind mein eigenes Verschulden).

    Hallo zusammen,

    ich bin mit meinem Mann in eine Mietwohnung ohne Einbauküche eingezogen. Die Fenster sind zwar alt, aber funktionstüchtig. Lt. Vermieterin besteht seitens der Hausverwaltung ein Plan, diese im Laufe des nächsten Jahres auszutauschen. Dieser Plan ist nirgends schriftlich festgehalten, und wirkt insgesamt etwas schwammig -- noch nicht einmal eine Auskunft über das Quartal, in dem dieser Austausch stattfinden soll, ist anscheinend möglich.

    Momentan suchen wir nach Einbauküchen. Das Fenster in der Küche hat ein für den Kücheneinbau störendes Fensterbrett, das wir, lt. Vermieterin (würde das natürlich schriftl. bestätigen lassen) im Rahmen des Kücheneinbaus beseitigen dürfen.

    Folgendes Problem tut sich dabei auf: Sollten wir das Fensterbrett austauschen, besteht die Möglichkeit, dass eine bis zum Fenster selbst gezogene Arbeitsplatte durch die Arbeiten zum Austausch des Fensters in Mitleidenschaft gezogen wird. Würde der Vermieter bzw. Auftraggeber für den entstandenen Schaden an der Küche haften?

    Vielen Dank und LG
    Kanni

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