Vielen Dank für die Antwort. Würde die Montagekosten für Ab- und Aufbau in diesem Fall auch der Auftraggeber tragen müssen? Ich habe von der Vermieterin die Auskunft, die Fenster würden mit exakt denselben Maßen verbaut werden, aber auch hier nichts schriftliches (mir ist auch nicht klar, ob ich das schriftlich überhaupt haben wollen würde, nachdem damit dann mglw. argumentiert werden könnte, ich wüsste ja, was auf mich zukommt, und die Schäden an der Küche sind mein eigenes Verschulden).
Beiträge von Kanni
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