Zu1) Hier kann ich es kurz machen. Ich halte die Mieterhöhung der Höhe nach für angemessen.
Zu2) Genau hier liegt meine Frage.
Sofern die Miete der Höhe nach angemessen ist müsste ich diese, Fristgerecht zum 01.11.23 und eben nicht zum 01.10.23 zahlen.
Da mein Vermieter uns über Jahre im Schimmel sitzen ließ, er erst nach verlorener Klage gegen mich, den Schimmel beseitigen ließ sehe ich nicht ein Ihm nur einen einzigen Euro zu schenken.
Wenn also die Mieterhöhung grundsätzlich richtig ist, er aber versucht hat die Überlegungsfrist zu übergehen, ab wann schuldet man dann die neue Miete?
Sollte er die Zustimmungsklage, vor Ablauf der tatsächlichen Überlegungsfrist einreichen (31.10.23) so bin ich der Meinung das die Klage abgewiesen werden müsste da die Überlegungsfrist nicht abgewartet wurde.
Für mich geht es um folgenden Punkt.
Die gesetzliche Überlegungsfrist beträgt 2 volle Monate. Wenn es für Vermieter keine Konsequenzen hat diese Frist in den Schreiben garnicht oder falsch auszuweisen dann verstehe ich nicht wofür es diese Frist gibt.
Für Vermieter bedeutet das im Umkehrschluss:
Ich erhöhe meinem Mieter die Miete per sofort, wenn er bezahlt habe ich Glück gehabt, bezahlt er erst nach der Überlegungsfrist, weil er diese kennt oder sich mit dem Thema beschäftigt, habe ich als Vermieter halt Pech gehabt.
Aber welche Motivation sollte ein Vermieter dann haben sich mit der Frist zu beschäftigen oder diese einzuhalten bzw. in den Schreiben auszuweisen wenn das schlimmste was dem Vermieter passieren kann, die Tatsache ist das der Mieter sich zufällig selbst auskennt und oder die Frist aussitzt aber danach die neue Miete dann trotzdem fällig wird?
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