Unrenovierte Wohnung übernehmen

  • Hallo,

    ich stehe kurz davor eine Wohnung zu mieten, Mietvertrag wird im Beisein des Vermieters unterschrieben. Vermutlich wird die Übergabe der Wohnung Anfang September erfolgen und nun habe ich diverse Fragen:

    1. Die Wohnung wird in einem unrenovierten Zustand übergeben, der Vormieter überlässt mir ein paar Möbel, zudem mehrere Wochen kostenloses Wohnen. Im Mietvertrag des jetzigen Mieters steht das der Mieter alle Schönheitsreparaturen selbst durchzuführen hat, in etwa alle 3, 5 bzw. 7 Jahre Bad, Küche, Schlafzimmer/Wohnzimmer etc. ich solle also als Gegenleistung für den Vormieter diese Renovierung übernehmen. Geht das so?

    Kann der Vermieter (das weiß ich ja jetzt noch nicht) im Mietvertrag festhalten, dass ich erneut bei Auszug (wenn diese turnusmäßigen Schönheitsreparaturen in etwa anfallen) zu streichen habe? Muss hier überhaupt eine Information an den Vermieter erfolgen? Welches vorgehen wäre am klügsten und besten? Ist im Mietvertrag auf bestimmtes genau zu achten? Ich werde diesen vor Ort erst sehen und dann auch unterschreiben.

    2. Bei Übergabe sollte doch hierauf Bezug genommen werden oder? Also, dass die Wohnung unrenoviert übernommen wurde. Worauf sollte ich noch achten?

    Möbel und freie Miete müsste in etwa oder knapp unter den Kosten der Arbeiten liegen, die ich dort zu verrichten habe und das auch nicht alleine und zeitspielig ist es auch. Das lässt schon, nur will ich nicht für die Zukunft den Nachteil haben, falls ich sagen wir Mal in 5 Jahren ausziehe sieht die Wohnung besser aus als ich sie erhalten habe.

    Gerne, da ich absoluter Laie bin, weitere Tipps und Ideen nennen, damit sowohl beim Mietvertrag, Übergabe etc. möglichst alles glatt läuft.

    Vielen Dank! :) Lo

  • Das kommt sehr auf die individuelle Vertragsgestaltung an. Üblicherweise muss ein Mieter die Wohnung nicht besser zurückgeben, als er sie bekommen hat. Unrenovierte Wohnungen werden unrenoviert zurückgegeben, auf mehr hat der Vermieter normalerweise keinen Anspruch.

    Allerdings scheint ihr hier ja eine andere Vereinbarung treffen zu wollen - nämlich die Renovierung durch den Mieter gegen eine finanzielle Entschädigung. Wenn diese angemessen hoch ist, dann kann es durchaus so gelten, dass du die Wohnung renoviert bekommen hast und auch so zurückgeben musst. Dazu müsste man nun den Wert der Möbel (kann ja von Sperrmüll bis mehrere tausend Euro alles bedeuten) und die Dauer der mietfreien Zeit kennen, um das besser einschätzen zu können.

    Kannst du den Vermieter fragen, ob er dir vorher den Vertrag zur Durchsicht zukommen lassen kann? Dann muss man zwar vor Ort noch mal lesen, dass nichts verändert wurde, aber man kann sich bzgl mancher Klauseln schon informieren oder beraten lassen. Vor Ort das erste Mal sehen und direkt unterschreiben, womöglich unter Zeitdruck, finde ich sehr ungünstig und würde das auf jeden Fall vermeiden wollen.

  • Ich finde es auch total doof das unter Zeitdruck beim Kennenlernen zu unterschreiben. Worauf müsste ich denn da achten?

    Den Wert der Möbel kann ich nicht direkt einschätzen, denke mal mehrere hundert Euro plus etwa 500 Euro Miete, wobei ich dort eh noch nicht wohnen kann bevor dort nicht alles gemacht wurde.

    Im Übergabeprotokoll werde ich festhalten, dass es nicht renoviert wurde jedoch ich es nach Absprache mit Vormieter übernehme.

    Sonst noch auf was zu achten?

  • Mietvertrag wurde mir vorgelegt, ich habe diesen nicht unterschreiben müssen, wird dann per Post erfolgen. Nun stellen sich mir mehrere Fragen:

    1. Statt dem Vermieter, ist es nun die Tochter die die Wohnung vermietet (diese war nicht anwesend, ich erkenne auch nicht, ob SIE den Mietvertrag unterschrieben hat oder der Vater?) - Zusatz: In einer zusätzlichen Anlage steht: Wohnungsverwalter (Vater), Wohnungseigentümerin (Tochter), das sollte dann also okay sein.

    2. Hausordnung sollte in der Anlage sein, diese lag nicht bei, dazu wurde folgende Anlage beigefügt:

    Anlage zum Mietvertrag:

    - Die Wohnung wurde teilrenoviert übernommen. Bei Auszug ist sie renoviert zu übergeben. (ist das unwirksam?)

    Die Hausordnung wurde zur Kenntnis genommen und ist zu beachten. (s. Punkt 2. ich habe diese nicht erhalten)

    So wie es ausschaut wird der Vermieter bzw. der Vater der Vermieterin bei der Übergabe doch dabei sein. Vor dieser Übergabe werden wir nochmal festhalten, dass ich die Wohnung teilrenoviert übernehme (was genau: Küche und Flur), der Rest bleibt dann mir überlassen.

    Der Mietvertrag ist übrigens immer noch der alte (Mustervertrag) einer bekannten Seite aus dem Jahre 2015. Dort sind evtl. weitere Passagen unwirksam.

    Was sagt ihr dazu?


    Beigefügte Anlage Energieausweis: Ausgestellt im Jahre 2010, gültig bis 2020. Hmm...

  • Wohnungsverwalter (Vater), Wohnungseigentümerin (Tochter)

    Das ist in Ordnung, wenn man einen Verwalter hat. Manchmal ist es eine Firma, und manchmal jemand anderes. Die Verhältnisse wurden ja mitgeteilt.

    teilrenoviert übernommen. Bei Auszug ist sie renoviert zu übergeben

    Kommt auf den Vertrag insgesamt an. Der eine Satz allein muss noch nichts heißen. Und es kommt drauf an, ob man einen angemessenen finanziellen Ausgleich für die renovierungsbedürftig übernommene Wohnung bekommen hat.

    Hausordnung wurde zur Kenntnis genommen und ist zu beachten. (s. Punkt 2. ich habe diese nicht erhalten)

    Dann nach der Hausordnung verlangen, oder diesem Punkt aus dem Vertrag streichen. Nichts unterschreiben was nicht zutreffend ist!

    Vor dieser Übergabe werden wir nochmal festhalten, dass ich die Wohnung teilrenoviert übernehme

    Nicht so allgemein schreiben. Damit kann man später im Streitfall gar nichts mehr anfangen. Genau schreiben, welche Räume renovierungsbedürftig sind und den Zustand beschreiben (fleckig, vergilbt, farbig, Risse in Tapeten oder was auch immer).

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