Gartenarbeit auf Nebenkosten-Abrechnung

  • Hey, folgender Fall:

    Der Vermieter hat auf meiner Nebenkostenabrechnung 500€ für einmalige Gartenarbeit ausgewiesen, die angefallen seien, da laut Hausverwaltung Bäume am Grundstücksrand hätten entfernt werden müssen (Kosten aufgesplittet auf verschiedene Miet-Parteien, Rechnungsbetrag liegt im hohen vierstelligen Bereich). Daneben gibt es einen kleineren Posten für laufende Kosten.

    Meine Fragen:

    1. Kann ich das zahlen und später zurückfordern, wenn sich herausstellt, dass das nicht rechtens ist? (Möchte nicht in Zahlungsverzug geraten und könnte mir die Ausgabe aktuell auch leisten)
    2. Was ist eure Einschätzung, ob diese Gartenarbeit auf mich als Mieter umgelegt werden darf?

    Gerne gebe ich noch mehr Details wenn nötig.

    Bis jetzt habe ich noch keine Belege dafür eingefordert - würde das Sinn machen?

  • Bäume am Grundstücksrand hätten entfernt werden müssen

    Ist nicht umlagefähig auf die Nebenkostenabrechnung.

    Möchte nicht in Zahlungsverzug geraten

    Einspruch einlegen.

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Die Zeit um die Abrechnung zu prüfen sind 12 Monate ab Erhalt der Abrechnung. Daran ändert sich auch nichts, wenn man schon bezahlt hat.

    Es kommt darauf an, aus welchem Grund die Bäume entfernt werden mussten. Sind sie auf ganz natürliche Weise kaputt gegangen, ist das umlagefähig. Aus anderen Gründen wie z.b. ein Sturmschaden nicht. Vielleicht steht das auf der Rechnung genauer, daher kann die Rechnungseinsicht helfen.

  • Ist nicht umlagefähig auf die Nebenkostenabrechnung.

    Basierend auf welcher Argumentation / Grundlage?

    Die Zeit um die Abrechnung zu prüfen sind 12 Monate ab Erhalt der Abrechnung. Daran ändert sich auch nichts, wenn man schon bezahlt hat.

    Okay, danke! Ich muss mal schauen, wie ich das handle, ob ich das wirklich schon bezahlen will. Wenn das Geld erst mal auf der anderen Seite ist...

    Es kommt darauf an, aus welchem Grund die Bäume entfernt werden mussten. Sind sie auf ganz natürliche Weise kaputt gegangen, ist das umlagefähig.

    Der Grund ist wohl, dass sie die Nachbarn beschwert haben, dass die Bäume... ich weiß es nicht: Zu nah auf der Grenze stehen, das Laub auf deren Seite fällt?

  • dass sie die Nachbarn beschwert haben, dass die Bäume... ich weiß es nicht: Zu nah auf der Grenze stehen

    Das wäre dann kein Grund, die Kosten umlegen zu dürfen.

    Gemäß Rechtsprechung des BGH dürfen die Kosten von Baumfällungen umgelegt werden, wenn die Bäume wegen Alter oder Krankheiten kaputt sind oder einfach morsch werden. Denn das ist ein normaler Prozess der Natur, der somit wiederkehrend vorkommen kann. Bei einem Nachbarschaftsstreit handelt es sich hingegen um eine einmalige Aktion, und das ist der Unterschied auf den es ankommt für die Umlagefähigkeit.

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