Beiträge von Bluemchen

    Hallo,

    in meiner Nebenkostenabrechnung wird der Punkt "Kabelfernsehen" als umlagefähig aufgeführt. Der Miet-Vertrag wurde im April 2021 unterzeichnet.

    Muss ich für diese Kosten aufkommen?

    Ich habe dazu verschiedenes gelesen, dabei häufiig, dass die Kosten für "Kabelfernsehen" im Mietvertrag explizit aufgelistet sein müssten - das sind sie in meinem Falle nicht. (Überdies nutze ich den Anschluss auch überhaupt nicht.) Eine Regelung, dass dies grundsätzlich nicht mehr möglich sein soll, soll wohl ab irgendwann 2024 in Kraft treten. (Nutzt mir gerade nichts, aber hey.)

    Kann hier jemand Klarheit schaffen?

    Ist nicht umlagefähig auf die Nebenkostenabrechnung.

    Basierend auf welcher Argumentation / Grundlage?

    Die Zeit um die Abrechnung zu prüfen sind 12 Monate ab Erhalt der Abrechnung. Daran ändert sich auch nichts, wenn man schon bezahlt hat.

    Okay, danke! Ich muss mal schauen, wie ich das handle, ob ich das wirklich schon bezahlen will. Wenn das Geld erst mal auf der anderen Seite ist...

    Es kommt darauf an, aus welchem Grund die Bäume entfernt werden mussten. Sind sie auf ganz natürliche Weise kaputt gegangen, ist das umlagefähig.

    Der Grund ist wohl, dass sie die Nachbarn beschwert haben, dass die Bäume... ich weiß es nicht: Zu nah auf der Grenze stehen, das Laub auf deren Seite fällt?

    Hey, folgender Fall:

    Der Vermieter hat auf meiner Nebenkostenabrechnung 500€ für einmalige Gartenarbeit ausgewiesen, die angefallen seien, da laut Hausverwaltung Bäume am Grundstücksrand hätten entfernt werden müssen (Kosten aufgesplittet auf verschiedene Miet-Parteien, Rechnungsbetrag liegt im hohen vierstelligen Bereich). Daneben gibt es einen kleineren Posten für laufende Kosten.

    Meine Fragen:

    1. Kann ich das zahlen und später zurückfordern, wenn sich herausstellt, dass das nicht rechtens ist? (Möchte nicht in Zahlungsverzug geraten und könnte mir die Ausgabe aktuell auch leisten)
    2. Was ist eure Einschätzung, ob diese Gartenarbeit auf mich als Mieter umgelegt werden darf?

    Gerne gebe ich noch mehr Details wenn nötig.

    Bis jetzt habe ich noch keine Belege dafür eingefordert - würde das Sinn machen?

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