Hallo,
in meiner Nebenkostenabrechnung wird der Punkt "Kabelfernsehen" als umlagefähig aufgeführt. Der Miet-Vertrag wurde im April 2021 unterzeichnet.
Muss ich für diese Kosten aufkommen?
Ich habe dazu verschiedenes gelesen, dabei häufiig, dass die Kosten für "Kabelfernsehen" im Mietvertrag explizit aufgelistet sein müssten - das sind sie in meinem Falle nicht. (Überdies nutze ich den Anschluss auch überhaupt nicht.) Eine Regelung, dass dies grundsätzlich nicht mehr möglich sein soll, soll wohl ab irgendwann 2024 in Kraft treten. (Nutzt mir gerade nichts, aber hey.)
Kann hier jemand Klarheit schaffen?