Beiträge von Buse96

    Danke erstmals für eure Antworten. Also wie ich es verstanden hab kann ich nur ältere Abrechnungen anfechten,wenn es formelle Fehler gibt bzw. wenn man die Berechnung nicht nachvollziehen kann. Wie sieht es denn aus wenn er zwar den Verteilerschlüssel angegeben hat aber dieser mit der berechneten Summe oder den Angaben in der NK-Abrechnung nicht übereinstimmt.

    Ich hab mal meine Abrechnungen mit hochgeladen. Für die Jahre 2019 und 2020 steht für die Position Grundsteuer zum Beispiel gar kein Verteilerschlüssel. Dort wird lediglich die Summe angegeben und abgrechnet. Wäre dies denn kein formeller Fehler? Oder kann ich die beiden letzteren Abrechnungen völlig vergessen?

    Bilder gelöscht, da seitlich gedreht und daher nicht lesbar.

    Hallo zusammen,

    ich hab eine kurze Frage. Ich wohne in meiner jetzigen Wohnung seit 2019 und habe dementsprechen im nächsten Jahr 2020 fürs Vorjahr eine Nebenkostenabrechnungen bekommen. Diese hab ich dann auch zeitnah beglichen.

    Nun sind mir in allen nachfolgenden Abrechnungen (2020-2022) Unstimmigkeiten aufgefällen. Mal wird der Verteilerschlüssel geändert und mal wird die Wohnfläche nicht korrekt angegeben.

    Meine Frage ist nun hier, kann ich Ansprüche bzw. Überzahlungen für die Abrechnung 2019/2020/2021 noch zurückfordern oder nicht. Ich habe im Internet über eine Verjährungsfrist von drei Jahren gelesen, habe aber ehrlich gesagt nicht wirklich durchgeblickt.

    Bin für alle Antworten dankbar!!

    Danke erstmal für eure Antworten!!
    Fruggel  Schweinchenfan

    Also es wurden weder Wasserzähler oder sonstiges eingebaut auch rechnet er jedes Jahr anders ab. Betriebskosten wie Hausstrom, Gebäuderversicherung etc. wurden zuvor immer auf Anzahl der Wohnparteien umgelegt letztesmal aber auf Wohnfläche. Auch hat er zuvor immer die Grundsteuer komplett auf mich umgelegt diesmal aber nur die Hälfte, daher auch die Frage zur Grundsteuer, weil mich das etwas stutzig gemacht hat.

    Da mir dass auch erst jetzt einfällt hat der Vermieter in seiner Wohnung einen Garten, diesen Garten bewässert er durch einen Anschluss vom gemeinsamen Wasche/Trockenraum. Ich hatte ihn bereits darauf angesprochen er solle doch bitte zumindest dafür einen Zwischenzähler/Wasseruhr anbringen, die kann man sich ja vom Baumarkt kaufen. Hat er allerdings nicht gemacht. Müsste er nicht den Wasserverbrauch für seinen Garten mitberücksichtigen in Abrechnung oder kann er dass einfach so machen?

    Hallo alle zusammen,

    ich hab da mal eine Frage. Ich wohne z.Z. in einem Haus wo im EG mein Vermieter wohnt und im 1.OG ich. Mein Vermieter hat dass DG für seine Kinder ausgebaut und diese benutzen ihn als Wohnraum. Die haben eine richtige Wohnung, mit Schlafräumen und Bad. Küche könnte auch rein aber brauchen die halt nicht. Jetzt habe ich ein paar Sachen in der NK-Abrechnubg gemerkt. In der ersten Abrechnung wurde die gesamte Wohnfläche auf 240m² angegeben und auch demnach abgerechnet. Auf allen NK-Abrechnungen danach wurde die Wohnfläche nur noch mit 170m² angegeben, zwar hat er die Heizkosten mit der alten Wohnfläche abgerechnet jedoch nicht den Rest wie Abwasser,Kaltwasser usw. . Das kann doch nicht so stimmen. Außerdem hat er auch einfach den Verteilerschlüssel bei den anderen Betriebskosten von Wohnungspartei, also 1/2 auf Wohnfläche umgeändert (hier aber halt mit 177m²) wobei er meine Wohnung größer angegeben hat als im Mietvertrag und dann im nächsten Jahr wieder auf was anderes.

    Ich hab jetzt drei Fragen

    1. Muss er nicht die gesamte Wohnfläche angeben und danach berechnen?

    2. Darf er einfach den Verteilerschlüssel so wechseln, wenn ja dann müsste er doch auch das DG berücksichtigen oder?

    3. Hab ich oben nicht erwähnt aber kann er die gesamte Grundsteuer nur auf mich umlegen obwohl er selber auch im Haus wohnt? Weil an sich sind es ja 2 Wohnpartein, wenn man das DG mit rechnet sogar 3 im Haus.

    Ich bedanke mich schonmal für jede Info und Hut ab wer sich alles durchgelesen hat 😊

    Hallo,
    Ich hab am Sonntag von meinem Vermieter eine Kündigung wegen Eigenbedarf erhalten. In der Kündigung hat er nun den Grund genannt, dass seine Tochter schwanger sei und demnächst ihr erstes Kind bekomme und er nun die Wohnung selber brauch. Er hat mir eine Frist bis Ende August gesetzt, damit ich mir eine neue Wohnung suche und ausziehe.
    Nun wohnen mein Mann und ich mit unseren drei Kindern (6,4 und 2 Jahre alt) in der Wohnung. Ich bin derzeit schwanger und werde nächsten Monat entbinden. Meine Tochter wird diesen August in einer Grundschule in unmittelbarer Nähe anfangen die Schule zu besuchen, auch besucht ein Kind von mir eine Kita in der unmittelbaren Nähe.
    Da wir eigentlich bereits vorher schon vor hatten umzuziehen, weil der Vermieter nicht seinen Pflichten entgegenkam, bei Problemen in der besagten Wohnung, suchen wir schon seit einer Weile. Leider vergebens, da momentan der Wohnungsmarkt nichts passendes für unsere Familiengröße bietet, auch preislich sind die Mieten sehr hoch. Wir habe zwischen zeitlich die Suche eingestellt, da ich kurz vor der Entbindung stehe. Es ist eher unwahrscheinlich, dass ich bis besagte Frist eine neue Wohnung finde. Ich weiß, dass ich Widerspruch erheben kann, würde meine Situation hier konkret als Härtefall gelten?

    Ich hab zwar einen Termin beim Mieterschutzbund, der ist aber auch erst in gut drei Wochen. Ich habe jetzt die Sorge, dass ich evtl. vor besagten Termin entbunden habe und somit den evtl. gegebenen Härtefall (Schwangerschaft) hier nicht mehr ausspielen kann. Hat einer Erfahrung?

    Bin für jede Antwort dankbar.

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