Beiträge von Jait

    Hallo zusammen,

    wir sind nach einem Jahr aus unserer Mietwohnung ausgezogen. Haben diese nicht in frisch renoviertem Zustand übernommen (in einem Zimmer sind Wände farbig gestrichen, Flecken oder abgeschabte Stellen waren an einigen Wänden, sonst aber im Allgemeinen in Ordnung).

    Im Mietvertrag findet sich folgender Absatz (siehe Anhang). Ist diese Klausel gültig? Und wenn ja, sind wir dann zu Schönheitsreparaturen verpflichtet, weil einige Wände "in Ordnung" waren? Oder was genau heißt "im Wesentlichen renoviert übergeben"?

    Wir hatten zur Übergabe nicht renoviert und der Vermieter hatte sich darüber aufgeregt, aber das Übergabeprotokoll ohne Vermerk von Mängeln unterschrieben. Die Schlüssel haben wir natürlich auch nicht mehr. Nun hat er uns per Email mitgeteilt, dass wir die Schönheitsreparaturen laut Mietvertrag hätten durchführen müssen. Da dies nicht erfolgt sei, biete er uns nun zwei Möglichkeiten:

    1. Er übernimmt es eigenhändig und wir sollen dafür Betrag x bezahlen.

    2. Er beauftragt eine Malerfirma und wir bezahlen die dann wesentlich höheren Kosten.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass das zulässig ist. Wenn dann müsste er uns doch die Möglichkeit einräumen, es selbst zu machen, oder? Aber wir haben nun keinen Schlüssel mehr und er wohnt weit weg...

    Hallo zusammen,

    ich bitte, meine sehr lange Ausführung zu entschuldigen und hoffe, dass sich trotzdem jemand mit Ahnung erbarmt...

    Kurz zur Vorgeschichte:

    Wir haben für unsere im Januar diesen Jahres bezogenen Wohnung kürzlich die Betriebskostenabrechnung erhalten - mit einer hohen Nachzahlung (ca. 450 Euro für 4 Monate Abrechnungszeitraum). Uns ist klar, dass durch den Einzug im Januar genau die Wintermonate in der abgerechneten Periode liegen und somit die Heizkostenabrechnung höher ausfällt. Jedoch sind auch die verbrauchsunabhängigen Kosten deutlich höher als die Vorauszahlung und sie waren für uns zum Teil nicht nachvollziehbar bzw. wurde nicht der im Mietvertrag festgelegte Umlageschlüssel verwendet. Es betraf insbesondere drei Positionen, die nach Personenzahl abgerechnet wurden (laut Mietvertrag sollte es nach Wohnfläche gehen): Gartenpflege, Müllgebühr und Allgemeinstrom. Es handelt sich um ein Dreifamilienhaus, die anderen beiden Parteien sind jeweils zu zweit und wir zu viert. Somit müssten wir bei dieser Art der Abrechnung immer die Hälfte bezahlen. Insbesondere bei der Gartenpflege und dem Allgemeinstrom wäre das ein schlechter Scherz, da der Garten fest in der Hand der anderen Parteien ist (siehe unten) und der Allgemeinstrom sicher nicht von unseren beiden Kindern im Baby-/Kleinkindalter nach oben getrieben wird, sondern von der im Untergeschoss wohnenden Partei, deren Wohnräume sich beiderseits des großen Flures befinden und die daher Licht, Steckdosen etc. am häufigsten nutzen. Aber das ist natürlich nicht relevant, relevant ist, was im Mietvertrag steht.

    Es kam daher zum Austausch mehrerer Emails mit dem Vermieter, in denen wir ihn freundlich aufgefordert haben, doch bitte die Abrechnung gemäß Mietvertrag zu korrigieren und uns zudem zu erklären, was es mit der Position "Gartenpflege" auf sich hat (hierzu siehe unten). Er reagierte extrem patzig und wich allen Fragen aus, schrieb mehrfach etwas im Sinne von "es wird so gemacht, wie ich es sage" und dass er keine Lust habe, sich wegen "ein paar Euro rumzustreiten" (Definitionssache, ein dreistelliger Betrag ist zwar nicht das Ende der Welt, aber verschenken würde ich den jetzt auch nicht einfach so). Daher reagierten wir dann mit einem "offiziellen" Widerspruch zu Teilen der Rechnung. Wir haben den unstrittigen Nachzahlungsteilbetrag (ca. die Hälfte) überwiesen und im Widerspruch um Korrektur der Abrechnung gebeten.

    Nun haben wir die korrigierte Abrechnung erhalten, der Nachzahlungsbetrag beläuft sich nun auf über 500 Euro, ist also erneut gestiegen. Der Vermieter schrieb dazu, dass er bei der Korrektur festgestellt habe, dass unsere Wohnfläche falsch berücksichtigt worden sei. Bei Einzug, im Inserat und mündlich war immer von 101 qm die Rede. Nun seien es laut seiner Berechnung 124 qm. In der nun korrigierten Abrechnung ist alles nach Wohnfläche abgerechnet und nun, mit der korrigierten Wohnfläche sind natürlich alle Beträge gestiegen. Aber klar, nun wurde mietvertragsgemäß abgerechnet.

    Der zweite strittige Punkt war die "Gartenpflege". Der Garten rund um das Haus ist nicht besonders groß, der Hauptteil besteht aus Sträuchern zur Straßenseite hin, ist mehr oder weniger also ein Ziergarten. Bei Besichtigung und Einzug wurde uns gesagt, um den Garten kümmere sich der Mieter unter uns, der in Rente sei und das gerne mache. Wir nahmen an, dass er dies als "Hobby" betrachte. Im Mietvertrag ist zum Thema Garten/Gartenanteil nichts eingetragen (der Punkt wurde nicht angekreuzt/ausgefüllt) und auch sonst nichts zur Nutzung vermerkt. Weiter unten steht die übliche Klausel, dass der Mieter die üblichen Gartenpflegearbeiten übernehmen muss, wenn ihm ein Garten(anteil) überlassen wurde. Nach Vermieterangabe bestehen die gesamten Gartenpflegekosten (nach Recherche ein ungewöhnlich hoher Betrag) aus der Entlohnung des Erdgeschossmieters. Wir hatten nachgelesen, dass es sich um tatsächlich entstandene Kosten handeln muss (und dass einige Arbeiten nicht umlagefähig sind, sondern unter Instandsetzung fallen; zum Beispiel gab es hinter dem Haus wohl kurz vor unserem Einzug einen Erdrutsch und der Garten war völlig verwüstet) und daher um eine Aufschlüsselung und Nachweise der entstandenen Kosten gebeten. In den initialen Mails gab er patzig zurück, dass die "Gartenpflegekosten durch Gartenpflege" entstanden seien. Unsere Vermutung war, dass er dem Nachbarn schlichtweg Miete nachließ ohne genauere Vereinbarung und Anmeldung der Tätigkeit etc.

    Zusammen mit der korrigierten Rechnung schickte er uns einen "Arbeitsvertrag", den er mit dem Nachbarn geschlossen habe (hier sind ein paar allgemein gehaltene Tätigkeiten wie Rasenmähen und Sträucher zuschneiden vermerkt). Es ist kein Datum vermerkt. Am Tag vor der Email war der Vermieter, der etwa 1 Stunde Autofahrt entfernt wohnt, hier im Haus, ohne ersichtlichen anderen Grund. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

    Nun zu meinen Fragen, falls jemand bis hierher gelesen und noch nicht entnervt aufgegeben hat: ;)

    1.) Bezüglich der nun korrigierten und stark von den Vorangaben abweichenden Wohnfläche können wir (außer einem sich schwierig gestaltenden Nachmessen) nichts machen, soweit ich gelesen habe. Ist das korrekt? Berechtigt uns die starke Abweichung und damit die auch künftig wesentlich höheren Kosten evtl. zu einer früheren Kündigung o.ä. (haben 1 Jahr Kündigungsverzicht)? Haben wir sonst irgendeine Möglichkeit?

    Gartenpflege:

    2.) Bzgl. einer Hausmeistertätigkeit (was ich als vergleichbar erachte) habe ich gelesen, dass ein einfacher Arbeitsvertrag nicht als Beleg für die Betriebskostenabrechnung ausreiche, sondern die Tätigkeiten im Einzelnen nachgewiesen werden müssen. Ist das hier auch der Fall?

    3.) Ist es überhaupt zulässig, dass eine pauschale Gehaltsvergütung/Mietnachlass stattfindet und das als Gartenpflege umgelegt wird?

    4.) Es wurde uns nun mitgeteilt, dass aus gesundheitlichen Gründen der besagte Erdgeschossmieter die Tätigkeit nicht mehr übernehmen könne und diese auf den Untergeschossmieter übergehe. Wir sind die einzige Partei, die hierbei außen vor gelassen wird. Mit uns wurde weder gesprochen, noch können wir den Garten nutzen und eine Nutzung wurde ja auch im Mietvertrag nicht festgelegt. Ich habe schon gelesen, dass auch Parteien, die den Garten nicht nutzen (dürfen) die Kosten nach festgelegtem Umlagemaßstab zu tragen haben, da sie ja "vom Erscheinungsbild profitieren" oder so ähnlich. Aber ich meine auch gelesen zu haben, dass sich dann evtl. andere Verteilungen ergeben könnten. Ist es korrekt, dass wir im Garten nichts machen dürfen (wie Beete anlegen etc.), während die anderen Mietparteien den Garten bearbeiten können wie sie möchten, wir aber den Löwenanteil der Gartenpflege bezahlen (letztlich an die Nachbarn)?

    Okay, vielen Dank für die Einschätzung, das hatte ich auch so befürchtet.

    Vielleicht noch eine doofe Frage hinterher, aber ich hatte dazu Gegensätzliches gelesen: Die Vertragsunterzeichnung war ca. Mitte November. Bedeutet ordentliche Kündigung "zum Ablauf des o.g. Zeitraums" nun, dass ich erst Ende November kündigen kann und somit dann der Vertrag zu Ende Februar endet oder kann ich bereits Ende August kündigen und dann Ende November ausziehen?

    Hallo zusammen,

    wir haben vor einiger Zeit einen Mietvertrag mit Kündigungsausschluss von 1 Jahr unterschrieben. Leider hat sich nach Einzug der Vermieter als unmöglich erwiesen und wir wollen nur noch weg. Eine Sonderkündigung ist, soweit ich ersehen kann, eher keine Option, da keine Unzumutbarkeit etc. besteht.

    Allerdings wurde der Mietvertrag recht schlampig vom Vermieter ausgefüllt, es fehlen verschiedene Hinweise und Eintragungen wie die der mitvermieteten Objekte, auch die Betriebskostenabrechnung ist mit anderem Umlageschlüssel erfolgt (diesbezüglich haben wir bereits um Korrektur der Abrechnung gebeten).

    Auch im Abschnitt zum Kündigungsausschluss hat er vergessen, das Datum einzutragen, die Klausel liest sich also wie folgt:

    "Die Parteien vereinbaren wechselseitig für die Dauer von 1 Jahr ab Vertragsunterzeichnung, also bis zum _________ (Datum) auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Mietvertrages zu verzichten. Erstmals zum Ablauf des o.g. Zeitraums ist eine ordentliche Kündigung zulässig. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung und außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist bleibt von diesem Verzicht unberührt."

    Reicht das für eine Unwirksamkeit der Klausel aufgrund eines Formfehlers?

    Es ist mit Fotos belegt. Die Aussage des Maklers kam auch nicht bei der Übergabe - er hatte angekündigt, das mit der Vermieter zu besprechen. Ein paar Tage später wurde mir am Telefon mitgeteilt, dass man wegen einiger Stellen ja nicht gleich einen neuen Boden verlegen würde (der Boden ist im Übrigens ca. 13 Jahre alt) und ich die Stellen eben durch Möbel oder dekorative Gegenstände kaschieren solle.

    In einem Zimmer der kürzlich von mir bezogenen Mietwohnung sind mehrere schadhafte Stellen vorhanden, die sicherlich nicht unter die normale Abnutzung fallen. Es handelt sich um einen großen roten Farbfleck, viele kleinere Flecken in unterschiedlichen Farben und bräunliche Streifen. Diverse Katzer und Verfärbungen sind natürlich auch vorhanden und deutlich sichtbar, fallen aber wohl unter die normale Abnutzung. Die Farben sind in den Boden (Linoleum) eingedrungen und nicht mehr zu entfernen.

    Kann ich vom Vermieter verlangen, den Boden gleichwertig zu ersetzen? Die Schäden sind dokumentiert und wohl vom Vormieter verursacht. Der Makler ist der Ansicht, ich könne ja "Möbelstücke oder Vasen" auf den entsprechenden Stellen platzieren. Mal davon abgesehen, dass sich die vielen brauenen Streifen direkt vor Heizung und Fenster befinden und sich dort kein Möbekstück aufstellen lässt - bin ich dazu verpflichtet, meine Wohnung nach den Schäden der Vormieter einzurichten?

    Okay, danke, dann hat sich das mit der Sperrfrist erledigt.

    Bzgl. mit Eigenbedarf muss man immer rechnen: Aber es ist doch richtig, dass eine Kündigung wegen Eigenbedarfs unzulässig ist, wenn der Eigenbedarf bereits bei Schließung des Mietvertrages absehbar war. Und ist das nicht gegeben, wenn der Eigentümer bei Vertragsabschluss vorhatte, die Wohnung an jemanden mit Eigenbedarf zu verkaufen?

    Ich dachte, als Mieter hätte man so viele Rechte...und dann ist es wirklich so einfach, jemanden nur ein paar Monate als Geldquelle zu benutzen? Ich habe enorm viel Zeit und Geld in den Umzug investiert...

    Guten Tag, ich habe schon zum angegebenen Thema recherechiert, aber einige Details in meinem speziellen Fall sind mir nicht ganz klar.

    Meine Situation: Ich bin vor 2,5 Monaten in eine Wohnung eingezogen (in Bayern). Es handelt sich um eine Eigentumswohnung in einem 4-Familienhaus. Der Eigentümer hatte die Wohnung - über einen Makler - sowohl zum Verkauf als auch zur Miete angeboten. Als ich mein Interesse (bzgl. Miete) bekundet habe, bekam ich eine Zusage mit der Aussage, dass die Wohnung dann vom Verkauf zurückgezogen werde.
    Jetzt habe ich in dieser Woche plötzlich einen Anruf vom Makler bekommen, dass der Vermieter die Wohnung immer noch verkaufen möchte und jetzt der Interessent zur Besichtigung käme. Bei dieser hat sich dann herausgestellt, dass es um ein Kaufinteresse mit Eigenbedarf geht - sprich, der Interessent möchte selbst einziehen.
    Die Besonderheit ist nun, dass mein jetziger Vermieter die Wohnung selbst erst vor ca. 1 Jahr von der NATO (ehemalige Wohnung der US-Amerikaner) erworben hat. Nun frage ich mich, wie das rein rechtlich ist - hat bei diesem Kauf erst die Umwandlung in eine Eigentumswohnung stattgefunden? Das wäre ja für mich von höchster Relevanz, weil dann die Sperrfrist für den Eigenbedarf greifen würde.

    Und wenn die Sperrfrist nicht greifen würde: Ist es zulässig, dass der Vermieter mich einziehen ließ, obwohl er weiterhin vorhatte, die Wohnung sofort zu verkaufen? Quasi nur als Zwischenlösung, um Geld zu verdienen, bis er einen passenden Käufer hat?

    Ich hoffe, es kennt sich irgendjemand mit solchen Fällen aus...vielen Dank schon im Voraus!

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