Guten Tag,
mein Vermieter hat seit 7,5 Jahren die Kaltmiete nicht erhöht. Vor 6 Wochen habe ich eine Mieterhöhung für Juli erhalten (eigentlich dürfte sie laut Frist erst für August gelten). Mir ist auch die 7-tägige Frist für die Zustimmung aufgefallen (müsste 2 Monate betragen).
Der Vermieter will die Miete um 20% erhöhen. Die Kappungsgrenze liegt örtlich bei 15%. Bisher gab es keine Modernisierungsmaßnahmen (zumindest nicht in meiner Wohnung. Am Haus selbst bin ich mir nicht sicher. Vor einigen Jahren wurden die Fenster im Treppenhaus getauscht. Ich habe gelesen, dass das nicht als Modernisierungsmaßnahme gelten soll. In diesem Jahr stehen größere Baumaßnahmen am Haus an. Ich weiß leider nicht welche).
Der Vermieter führt für die Mieterhöhung die Inflation und „extrem teure Sonderumlagen (Leitungswasser-Strangarbeiten und Fenster)“ an. Außerdem begründet er sie mit dem Mietspiegel. Ich denke, dass dies nicht eine Erhöhung jenseits der Kappungsgrenze ausreichend begründet, richtig?
Ich habe etwas recherchiert:
Ist die Mieterhöhung falsch berechnet, dann führt dies nicht dazu, dass das gesamte Erhöhungsverlangen unwirksam wird, vielmehr wird es in Höhe der zulässigen Mieterhöhung wirksam.
Vermieter haben keinen Anspruch auf eine schriftliche Zustimmung. Die Zustimmung zur Mieterhöhung durch schlüssiges Verhalten, das heißt Zahlung der geforderten Mieterhöhung, reicht völlig aus.
Soweit ich das sehe, müsste ich die neue Miete erst ab August zahlen. Ich tendiere dazu, ab Juli 15% mehr zu zahlen, ohne die Mieterhöhung zu unterschreiben und abzuwarten, ob er damit zufrieden ist.
Ist das Vorgehen so in Ordnung?
Vielen Dank!
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