Mieterhöhung über der Kappungsgrenze

  • Guten Tag,

    mein Vermieter hat seit 7,5 Jahren die Kaltmiete nicht erhöht. Vor 6 Wochen habe ich eine Mieterhöhung für Juli erhalten (eigentlich dürfte sie laut Frist erst für August gelten). Mir ist auch die 7-tägige Frist für die Zustimmung aufgefallen (müsste 2 Monate betragen).

    Der Vermieter will die Miete um 20% erhöhen. Die Kappungsgrenze liegt örtlich bei 15%. Bisher gab es keine Modernisierungsmaßnahmen (zumindest nicht in meiner Wohnung. Am Haus selbst bin ich mir nicht sicher. Vor einigen Jahren wurden die Fenster im Treppenhaus getauscht. Ich habe gelesen, dass das nicht als Modernisierungsmaßnahme gelten soll. In diesem Jahr stehen größere Baumaßnahmen am Haus an. Ich weiß leider nicht welche).

    Der Vermieter führt für die Mieterhöhung die Inflation und „extrem teure Sonderumlagen (Leitungswasser-Strangarbeiten und Fenster)“ an. Außerdem begründet er sie mit dem Mietspiegel. Ich denke, dass dies nicht eine Erhöhung jenseits der Kappungsgrenze ausreichend begründet, richtig?

    Ich habe etwas recherchiert:

    Ist die Mieterhöhung falsch berechnet, dann führt dies nicht dazu, dass das gesamte Erhöhungsverlangen unwirksam wird, vielmehr wird es in Höhe der zulässigen Mieterhöhung wirksam.

    Vermieter haben keinen Anspruch auf eine schriftliche Zustimmung. Die Zustimmung zur Mieterhöhung durch schlüssiges Verhalten, das heißt Zahlung der geforderten Mieterhöhung, reicht völlig aus.

    Soweit ich das sehe, müsste ich die neue Miete erst ab August zahlen. Ich tendiere dazu, ab Juli 15% mehr zu zahlen, ohne die Mieterhöhung zu unterschreiben und abzuwarten, ob er damit zufrieden ist.

    Ist das Vorgehen so in Ordnung?

    Vielen Dank!

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  • Soweit ich das sehe, müsste ich die neue Miete erst ab August zahlen. Ich tendiere dazu, ab Juli 15% mehr zu zahlen, ohne die Mieterhöhung zu unterschreiben und abzuwarten, ob er damit zufrieden ist.

    Bitte denk auch an das Risiko einer Eigenbedarfskündigung. Unterschätze nicht, wie gierig und herzlos Menschen sein können, wenn es darum geht, sich finanziell zu bereichern. Ich wünschte, ich hätte diesen Rat gehabt, bevor ich mich geweigert habe, für neue Küchengeräte in der Küche meines Vermieters zu bezahlen. (2 Wochen später wurde mir gekündigt.)

    Vielleicht ist es besser, die extra 5% zu bezahlen und ruhig zu schlafen.

  • Mir ist aufgefallen, dass der beigefügte Mietspiegel von wohnungsboerse.net ist.

    Die im Internet von Wohnungsbörsen, Immobilienportalen etc. verfügbaren "Mietspiegel" oder Übersichten stellen keine Mietspiegel im Sinne des Gesetzes dar.

    Laut Internetseite meines Kreises gibt es keinen Mietspiegel. Man solle sich bei Fragen an die jeweilige Gemeinde, bzw. Mietervereine oder Grundeigentümervereine wenden.

    Ich werde morgen nachfragen, ob es bei einer dieser Stellen einen Mietspiegel gibt. Eine Mietdatenbank gibt es nicht. Ansonsten bliebe, für eine rechtskonforme Erhöhung der Miete (bei Erhöhung bis zur Vergleichsmiete) nur die Nennung von 3 vergleichbaren Wohnungen oder ein Gutachten, richtig?

  • Bitte denk auch an das Risiko einer Eigenbedarfskündigung

    Eine Eigenbedarfskündigung ist nicht so einfach möglich wie du es denkst. Diese Kündigung muss korrekt begründet werden. In deinem Fall hatte es wohl leider geklappt, da der Vermieter offenbar tatsächlich Eigenbedarf hatte. Aber kann er den nicht ausreichend darlegen, kann man sich gegen die Kündigung auch wehren.

  • Der Vermieter führt für die Mieterhöhung die Inflation und „extrem teure Sonderumlagen (Leitungswasser-Strangarbeiten und Fenster)“ an.

    Damit kann man keine Mieterhöhung begründen. Das Gesetz erlaubt als Begründung lediglich Vergleichswohnungen, Mietspiegel, Gutachten oder Mietdatenbanken (aber nicht einer Wohnungbörse o.ä.)

    Außerdem begründet er sie mit dem Mietspiegel.

    Wenn man das tut, dann muss man auch näher ausführen, wie der Vermieter die Wohnung im Mietspiegel eingruppiert hat, sodass man nachvollziehen kann, ob das korrekt gemacht wurde.

    dass dies nicht eine Erhöhung jenseits der Kappungsgrenze ausreichend begründet, richtig?

    Über die Kappungsgrenze kann man niemals gehen. Da gibt es keine Ausnahmeregelungen.

    ab Juli 15% mehr zu zahlen, ohne die Mieterhöhung zu unterschreiben und abzuwarten, ob er damit zufrieden ist.

    Es ist richtig, dass man auch durch schlüssiges Handeln zustimmen kann. Aber das ist äußerst riskant und daher keinefalls zu empfehlen. Denn der Vermieter kann bereits sofort nach Ablauf der zwei Monate Überlegungsfrist klagen. Und da konnte man ja noch nicht drei Zahlungen leisten. Besser sollte man schriftlich eine Teilzustimmung geben, also für einen entsprechend geringeren Betrag unterschreiben als der Vermieter fordert.

  • Danke für die Antwort. Wenn die Mieterhöhung offensichtlich rechtlich nicht haltbar ist (der Mietspiegels ist von einer Online-Wohnbörse, es gibt auch keinen anerkannten Mietspiegel, ich habe beim Bauamt nachgefragt), soll ich dann trotzdem Widerspruch einlegen?

    Grundsätzlich fände ich 15% Mieterhöhung nach 7-8 Jahren nicht überzogen und würde dem auch zustimmen, da der Vermieter diese Höhe ja durchsetzen kann. Ich gewinne durch das Bestehen auf mein Recht höchstens ein paar Monate Zeit und die Schädigung des Vermieter-Mieter-Verhältnisses scheint mir das nicht wert.

    Das Problem ist, dass ich aktuell im Bürgergeldbezug bin und es sein kann, dass das Jobcenter die Übernahme der Mehrkosten wegen der mangelhafte Begründung ablehnt. Gleichzeitig ist es für einen Vermieter sehr aufwändig, eine Mieterhöhung rechtskonform zu begründen, wenn es keinen Mietspiegel gibt.

    Ich hatte mir überlegt, dass ich die selbst angepasste Mieterhöhung (Kappung auf 15% und erst ab August) beim Jobcenter einreiche und falls ich in 4-8 Wochen eine positive Rückmeldung bekomme, sende ich das angepasste und unterschriebene Mieterhöhungsverlangen an meinen Vermieter. Bis dahin überweise ich die bisherige Miete (falls die neue Miete nachträglich bewilligt werden sollte, überweise ich den Restbetrag für August natürlich nach) und teile das so meinem Vermieter mit.

    Falls die Übernahme durch das JC abgelehnt würde, müsste mein Vermieter dann ein korrektes Mieterhöhungsverlangen schicken. Mit entsprechend späterer Frist.

    Ist das eine schlechte Idee? Zwischenzeitlich würde die Widerspruchsfrist für die Mieterhöhung auslaufen. Sollte ich da vorsichtshalber Widerspruch einlegen, auch wenn ich es evtl. später akzeptiere?

    Vielen Dank

  • wenn die Mieterhöhung offensichtlich rechtlich nicht haltbar ist (der Mietspiegels ist von einer Online-Wohnbörse

    Richtig, ein solcher Mietspiegel ist definitiv nicht anerkannt. Diese Mieterhöhung bringt der Vermieter keinesfalls vor Gericht durch. Denn eine Online Wohnbörse bezieht die Daten aus den Angeboten der Anzeigen. Diese Angebote müssen aber nicht realisierbar sein, die tatsächlich erzielten Mieten können davon abweichen.

    dass ich die selbst angepasste Mieterhöhung (Kappung auf 15% und erst ab August) beim Jobcenter einreiche und falls ich in 4-8 Wochen eine positive Rückmeldung bekomme

    Das kann man natürlich versuchen. Aber erwarte nicht, dass das Jobcenter vielleicht zustimmen könnte. Sozialleistungen sollen zwingend erforderliche Kosten decken, aber keine vermeidbaren. Und eine Mieterhöhung, auf die der Vermieter keinen Anspruch hat, weil er diese nicht rechtlich einfordern könnte, ist vermeidbar.

    Zwischenzeitlich würde die Widerspruchsfrist für die Mieterhöhung auslaufen

    Es gibt bei einer Mieterhöhung keine Widerspruchsfrist, sondern es gibt nur eine Zustimmungsfrist. Man kann dem Vermieter natürlich mitteilen, dass man nicht zustimmen wird, aber das muss man nicht unbedingt.

    Die Zustimmungsfrist geht grundsätzlich bis zum Ende des zweiten Monats nach Erhalt des Mieterhöhungschreibens, auch wenn der Vermieter etwas anderes in den Brief schreiben sollte. Und wenn man zustimmt, dann gilt die Erhöhung ab dem dritten Monat nach Erhalt der Mieterhöhung und nicht vorher.

    müsste mein Vermieter dann ein korrektes Mieterhöhungsverlangen schicken. Mit entsprechend späterer Frist.

    Ja, das müsste er tun. Allerdings kann es dann theoretisch passieren, dass du über den zulässigen Satz der Grundmiete kommst, was das Jobcenter bezahlt und man würde dich auffordern eine andere Wohnung zu suchen oder du zahlst eine Differenz selber dazu.

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