Mieterhöhung durch Hausinternes Umschichten

  • Hallo,

    Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit 6 Parteien.

    Vor 1 Jahr wurde eine Partei wegen Eigenbedarf gekündigt und der Enkel des Vermieters ist nach einer Renovierung der Wohnung eingezogen.

    Während dieser Renovierungsphase wurde mir eine Mieterhöhung angekündigt , ist die erste also Grundsätzlich ok.

    Nun habe ich durch Zufall herausgefunden, das Meine Mieterhöhung exact dem Betrag entspricht, den sein Enkel nun offenbar weniger bezahlt als ich vor der Mieterhöhung. Wohnungen sind gleich groß etc. Nur meine ist unrenovierter.

    Ist das rechtlich ok?

  • Es stellt sich die Frage, wie die Mieterhöhung begründet wurde? Ist dies formell und inhaltlich (beispielsweise über einen Mietspiegel) korrekt, dann passt das auch so. Diese Mietspiegel, Vergleichsmieten, Datenbanken etc. geben ja nur die Höchstgrenzen an. Nach unten gibt es da mehr Spielraum.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Wenn man das Mieterhöhungsverlangen mit Unterschrift oder konkludentes Handeln bestätigt hat, ist es zu spät, sich darüber Gedanken zu machen. Denn dann ist die Vertragsänderung wirksam und lässt sich nicht rückgängig machen.

  • An der Höhe der Miete, auch nach der Erhöhung kann man nicht meckern, so viel bzw. Wenig zahlt man ansonsten nur im ländlichen Sachsen. Es geht um das warum, in der Erhõhungsankùndigung wurde ein nicht mehr angemessener Mietpreis im Ortsùblichen Vergleich Angegeben.

    Damit hätte ich wie Eingangs erwähnt auch kein Problem.

    Es hat sich wie gesagt nur herausgestellt, das der Erhöhungbetrag exakt der Summe entspricht, die die Nachbarpartei weniger entrichten muss.

    Obwohl für diese doch der gleiche Mietspiegel gelten sollte???

    Grüße

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