An der Höhe der Miete, auch nach der Erhöhung kann man nicht meckern, so viel bzw. Wenig zahlt man ansonsten nur im ländlichen Sachsen. Es geht um das warum, in der Erhõhungsankùndigung wurde ein nicht mehr angemessener Mietpreis im Ortsùblichen Vergleich Angegeben.
Damit hätte ich wie Eingangs erwähnt auch kein Problem.
Es hat sich wie gesagt nur herausgestellt, das der Erhöhungbetrag exakt der Summe entspricht, die die Nachbarpartei weniger entrichten muss.
Obwohl für diese doch der gleiche Mietspiegel gelten sollte???
Grüße