Beiträge von Haslmaus

    An der Höhe der Miete, auch nach der Erhöhung kann man nicht meckern, so viel bzw. Wenig zahlt man ansonsten nur im ländlichen Sachsen. Es geht um das warum, in der Erhõhungsankùndigung wurde ein nicht mehr angemessener Mietpreis im Ortsùblichen Vergleich Angegeben.

    Damit hätte ich wie Eingangs erwähnt auch kein Problem.

    Es hat sich wie gesagt nur herausgestellt, das der Erhöhungbetrag exakt der Summe entspricht, die die Nachbarpartei weniger entrichten muss.

    Obwohl für diese doch der gleiche Mietspiegel gelten sollte???

    Grüße

    Hallo,

    Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit 6 Parteien.

    Vor 1 Jahr wurde eine Partei wegen Eigenbedarf gekündigt und der Enkel des Vermieters ist nach einer Renovierung der Wohnung eingezogen.

    Während dieser Renovierungsphase wurde mir eine Mieterhöhung angekündigt , ist die erste also Grundsätzlich ok.

    Nun habe ich durch Zufall herausgefunden, das Meine Mieterhöhung exact dem Betrag entspricht, den sein Enkel nun offenbar weniger bezahlt als ich vor der Mieterhöhung. Wohnungen sind gleich groß etc. Nur meine ist unrenovierter.

    Ist das rechtlich ok?

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