Nebenkosten Strom für Einliegerwohnung bei Photovoltaik Anlage

  • Hallo :) ,

    ich habe ein Einfamilienhaus mit kleiner Einliegerwohnung, die vermietet ist. Nun planen wir eine PV Anlage und ich weiß nicht wie ich künftig den Strom in der Nebenkostenabrechnung berechnen kann. Bislang habe ich den Strom genau nach Verbrauch berechnet, da der Mieter einen eigenen Unterzähler hat. Die Anschaffung der Anlage kann ich nicht auf ihn umlegen, deshalb meine Frage. Wie kann ich mit PV Anlage den Mieterstrom berechnen?

    LG

  • Die Frage wäre eher, wie du es gerne berechnen wollen würdest. Du könntest mit dem Mieter einen Vertrag machen, dass er Strom kostenlos nutzen kann, du aber im Gegenzug die laufenden Betriebskosten der Anlage (nicht die Anschaffung) umlegen kannst. Oder du verkaufst dem Mieter den Strom zu einem gewissen Preis je kWh, du also wie ein Stromlieferant auftrittst. Das kann der Mieter später aber kündigen, weil er nach dem Gesetz die freie Wahl des Stromlieferanten hat.

  • Wie kann ich mit PV Anlage den Mieterstrom berechnen?

    Die simple Antwort, nur dann wenn der Mieter dich als Stromlieferant akzeptiert, ansonsten gar nicht und du darfst ihn für mickrige Centbeträge ins Netz einspeisen...., oder eben am besten selber verbrauchen.... Kurz gesagt bei eine PV Anlage auf eine Mitfinanzierung durch den Mieter zu setzen, sollte man bleiben lassen, das lohnt sich entweder für einen selber, oder gar nicht.....

  • Formell müsstest Du mit ihm einen Mieterstromvertrag abschließen, den er aber jederzeit wieder kündigen und zu einem anderen Versorger wechseln kann. Der Aufwand dafür steht in keinem Verhältnis zu den Kosten.

    Tatsächlich würde ich in einem solchen Fall mit dem Mieter reden und anbieten, weiterhin so wie bisher (d.h. ein Gentlemen-Agreement) abzurechnen. Wenn er vernünftig ist und ihm daraus offensichtlich keine Nachteile entstehen, wird er vermutlich zusagen.

    Die Alternative ist ihn vom Strom der Solaranlage abzuklemmen, einen eigenen (Haupt-)Zähler zu installieren und dann hat er einen eigenen Vertrag mit einem Versorger seiner Wahl.

  • Ich bin nicht sicher, ob Beppi's Aussage stimmt:


    Formell müsstest Du mit ihm einen Mieterstromvertrag abschließen, den er aber jederzeit wieder kündigen und zu einem anderen Versorger wechseln kann.


    Jubel schreibt ja, dass der Mieter über einen *Unterzähler* an seinem Hausstromzähler hängt. Somit fällt m.E. die Möglichkeit der Wahl eines anderen Stromlieferanden aus.

    So ist das jedenfalls bei unserem Haus und der enthaltenen Einliegerwohnung. Meines Erachtens müßte es doch in Ordnung sein, wenn man dem Mieter gegenüber einen verminderten kWh Strompreis auf Basis seines Verbrauches in Rechnung stellt, oder? Damit hat der Mieter keinen Nachteil aus der (auch ohne Photovoltaik vorhandenen) Tatsache, dass er den Stromanbieter nicht wechseln kann.

    Grüße

    Werner

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