Ich bin nicht sicher, ob Beppi's Aussage stimmt:
Formell müsstest Du mit ihm einen Mieterstromvertrag abschließen, den er aber jederzeit wieder kündigen und zu einem anderen Versorger wechseln kann.
Jubel schreibt ja, dass der Mieter über einen *Unterzähler* an seinem Hausstromzähler hängt. Somit fällt m.E. die Möglichkeit der Wahl eines anderen Stromlieferanden aus.
So ist das jedenfalls bei unserem Haus und der enthaltenen Einliegerwohnung. Meines Erachtens müßte es doch in Ordnung sein, wenn man dem Mieter gegenüber einen verminderten kWh Strompreis auf Basis seines Verbrauches in Rechnung stellt, oder? Damit hat der Mieter keinen Nachteil aus der (auch ohne Photovoltaik vorhandenen) Tatsache, dass er den Stromanbieter nicht wechseln kann.
Grüße
Werner