Guten Tag,
unsere Neubauwohnung zur Miete wurde ende 2019 durch den Vermieter als Erstbezug übergeben. Nach wenigen Wochen traten bereits Mängel zu Tage. Unter anderem hatte der Balkon das Gefälle auf der anderen Seite, Wasserstau. Der Bodenbelag PVC Bretter gerillt. war an einigen Stellen nicht bündig, Stolperfalle. Letzteres hat sich bis heute stark verschlimmert. Der Boden ist also wellig die "Bretter" haben Buckel. und stehen über. Vom Generaralbauunternehmen, nicht vom Vermieter, erhielten wir heute die Info, daß der komplette Balkon Rückgebaut wird und der Beleg erneuert wird.Die Maßnahme findet schon ab dem 24.4.23 statt, welche Wohnung aber zuerst dran kommt und wie lange die Reparatur und Austausch dauert, wurde nicht bekannt gegeben. Schließlich sollen die Mieter dafür sorgen, daß Balkonmöbel, Pflanzen etc. vollständig vom Balkon zu entfernen sind und in der Wohnung gelagert werden sollen (1 Kl. Schlafzimmer und Wohnzmmer ca 54 qm) Denn einen Kellerraum hat kein einziger Mieter. (Kann gegen Geld gemietet werden) Nun meine Frage. Ist hier eine Mietminderung oder Schadenaufwand dem Vermieter in Rechnung zu stellen? Schließlich erfolgt diese Baumaßnahme mit viel Dreck und Staub geradewegs durchs Wohnzimmer. Muß ein Mieter das hinnehmen? Und ist diese Maßnahme noch dazu umlagefähig?