Rückbau Balkon Mietminderung?

  • Guten Tag,

    unsere Neubauwohnung zur Miete wurde ende 2019 durch den Vermieter als Erstbezug übergeben. Nach wenigen Wochen traten bereits Mängel zu Tage. Unter anderem hatte der Balkon das Gefälle auf der anderen Seite, Wasserstau. Der Bodenbelag PVC Bretter gerillt. war an einigen Stellen nicht bündig, Stolperfalle. Letzteres hat sich bis heute stark verschlimmert. Der Boden ist also wellig die "Bretter" haben Buckel. und stehen über. Vom Generaralbauunternehmen, nicht vom Vermieter, erhielten wir heute die Info, daß der komplette Balkon Rückgebaut wird und der Beleg erneuert wird.Die Maßnahme findet schon ab dem 24.4.23 statt, welche Wohnung aber zuerst dran kommt und wie lange die Reparatur und Austausch dauert, wurde nicht bekannt gegeben. Schließlich sollen die Mieter dafür sorgen, daß Balkonmöbel, Pflanzen etc. vollständig vom Balkon zu entfernen sind und in der Wohnung gelagert werden sollen (1 Kl. Schlafzimmer und Wohnzmmer ca 54 qm) Denn einen Kellerraum hat kein einziger Mieter. (Kann gegen Geld gemietet werden) Nun meine Frage. Ist hier eine Mietminderung oder Schadenaufwand dem Vermieter in Rechnung zu stellen? Schließlich erfolgt diese Baumaßnahme mit viel Dreck und Staub geradewegs durchs Wohnzimmer. Muß ein Mieter das hinnehmen? Und ist diese Maßnahme noch dazu umlagefähig?

  • Ja, die Miete ist gemindert, da es sich um einen Mietmangel handelt. Die Höhe der Minderung müsstest du aber mit einem Anwalt oder Mieterverein klären, da dies von mehreren Faktoren abhängt, die wir hier nicht klären können.

    Und nein, umlagefähig ist das nicht, weil es ja keine Modernisierung ist, sondern eine Reparatur des baulichen Problems mit dem Gefälle.

  • Danke für die Antwort.

    Müßte hier nicht der Vermieter- Verwaltung die entsprechenden Informationen über einen Rückbau des Balkons geben?

    Und wie lange vor der Maßnahme sollte dem Mieter die Maßnahme bekannt gegeben werden?

    Wenn nun in der ab dem 24.4. zu erfolgenden Maßnahme der Mieter Urlaub hat und verreist, wie muß der Vermieter damit umgehen? Kann die Maßnahme dann auch nach dem Urlaub durchgeführt werden? (Verbindliche Buchung liegt vor)

    Ist der Vermieter verpflichtet für Abstellmöglichkeiten zu sorgen, wenn diese beim Mieter selbst auf keinen Fall vorliegen. Großer Balkon hat Sitzecke Tisch und Stühle. Sonnenschirm Sitzbank. Große Blumenkübel (schwer) Großer Grill usw.? Ich hoffe sehr auf Informationen.

  • Sprich mit dem Vermieter und informiere ihn über den Urlaub. Da die Maßnahme länger dauert, ist es sicher kein Problem, wenn in der Zwischenzeit an anderen Wohnunge gearbeitet wird. Ist doch eigentlich naheliegend, dass man mit dem Vermieter sprechen sollte und ihn auch befragt, ob er den zeitlichen Umfang eingrenzen kann.

    Vom Gesetz her hat man nur eine Duldungspflicht, keine Mitwirkungspflicht. Das bedeutet, der Vermieter bzw. die beauftragte Firma müssten sich darum kümmern, dass die Gegenstände weg geräumt werden. Jedoch machen das die meisten Mieter sehr gerne selbst um sicher zu gehen, dass nichts beschädgt wird. Bei den Pflanzen geht es ja nicht zuletzt auch darum, dass man die gießen möchte.

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