Nebenkostenverteilung Einliegerwohnung

  • Hallo,

    ich bin Kurt und neu hier.

    Hier meine Wohnsituation und hier meine Frage.

    Ich bin Mieter in einem Haus in dem nur der Vermieter und ich wohnen. Ich selbst habe lediglich eine Wohnung von 110 m² und zwei Autostellplätze gemietet und mehr steht mir auch zur Nutzung nicht zur Verführung.

    Das Grundstück hat eine Größe von ca. 850 m² und außer dem Wohngebäude folgende Aufbauten und zusätzlichen Flächen: Eine Garage mit 3 Autostellplätzen, einen Carport, ein Gartenhaus und einen großen Garten, eine riesen Terrasse mit Windfangen aus Glas und Überdachung, plus Markiese. Alle diese hier zuletzt genannten Objekte sind alleine dem Vermieter vorenthalten.

    Nun legt der Vermieter alle diese zusätzlichen Dinge, welche alleine seiner Nutzung zur Verfügung stehen, in Sachen Grundsteuer und Gebäudeversicherung, wkB. Oberflächenwasser, usw.,entsprechend der Wohnungsgröße auf mich umlegt. Im Punto Terrasse sagt er die zählt nicht zur Wohnfläche. Das ist falsch, da bin mir rechtssicher. Nun resultiert daraus, dass ich 47% der Grünsteuer und der Gebäudeversicherung usw. zu Lasten gelegt bekomme aber nur 15% des Ganzen (Grundfläche gesamt+meine Wohnung im 1. OG gerechnet) nutze und auch nutzen darf.

    Ist das so rechtens? Ober gilt das wenn Eigentümer mit im Haus wohnen gar als Mischimmobilie im rechtlichen Sinne?

    Ok, der Text ist etwas sehr lang geworden, jedoch so die Situation.

    Bin dankbar für jede hilfreiche Antwor

    Grüße Kurt

  • Es ist gesetzlich vorgesehen, dass Betriebskosten wie Grundsteuer, Wohngebäudeversicherung usw. nach Wohnfläche umgelegt werden. Die muss jedoch natürlich richtig errechnet werden. Ansonsten spielt aber die Grundstücksgröße, Stellplätze usw keine Rolle.

    An dieser Stelle könnt jedoch noch ein weiterer Punkt dazu. Der Vermieter kann in der Konstellation den Mietvertrag ohne Angabe von Gründen rechtswirksam kündigen. Dann könnte er beispielsweise einfach die Nebenkosten, die du kürzen willst, auf die Kaltmiete aufschlagen, indem er den Vertrag kündigt und einen neuen anbietet mit beliebiger anderer Kaltmiete. Oder eben den Vertrag einfach kündigt und du ausziehen musst. Deshalb ist es hier gut zu überlegen, ob die Gesamtkosten nicht doch in Ordnung sind und ob du dir mit Stress mit dem Vermieter wirklich einen Gefallen tust. Der Mieterschutz ist in der Konstellation sehr stark eingeschränkt.

  • Hallo Schweinchenfan,

    vielen Dank für deine Antwort. Ja damit hast du natürlich Recht. Mir ist diese Sonderregelung im 2 Familienhaus bekannt. Und auch der Risiken bin ich mir bewusst. Und trotzdem sind unterschlagene 30 m² faktorbereinigte Wohnfläsche + 60 m² unterschlagene Garage (3 Garagenstellplätze) keinen Pappenstiel. Schließlich wirkt das sich auf alles aus. Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Gründgebühren jeglicher Art, vkB. Oberflächenwasser, usw..

    Ich bewohne/habe gemietet, nutze, überschlagen, 15% des Anwesens und zahle 48% der gemeinsamen Lasten. Wir reden da von mehreren 100 Euro um welche ich betrogen werde. Das ist ein völliges Missverständnis. Nach meiner Kenntnis wird für Garsgenstellplätze einen extra Grundsteueranteil erhoben. Auch sollten für mein Rechtsempfinden die wkB. von der Garage ausgelöst werden und alleine zu Lasten des Vermieters gehen denn schließlich das seine und nur er nutzt sie. Auch zahle ich für Gebäudeversicherung der Garage und seinem Carport 48% und darf keines davon nutzen.


    ... Und zum Thema Mieterschutz, die haben doch nix drauf, war da einst Mittglied aber nur kurz. Sie hatten damals alles für gut geheißen und durchgewunken. Letztlich hatte ich mir damals alles selbst erarbeitet und bin nur durch mein Tun zu meinem Recht gekommen. Meine Erfahrungen mit dieser Institution deckt sich mit den Erfahrungen in meinem Bekanntenkreis sowie unzähligen Veröffentlichungen im Netz. ... Einfach nur zahnlose Tiger.

  • Auch sollten für mein Rechtsempfinden die wkB. von der Garage ausgelöst werden und alleine zu Lasten des Vermieters gehen

    Leider funktioniert die Rechtsprechung aber nicht nach dem Rechtsempfinden, sondern auf Grundlage von Gesetzen. Und danach ist eine Garage und Stellplätze nun mal eine Nutzfläche und keine Wohnfläche. Es geht in der hier dargestellten Situation also einzig und allein um die Terrasse, die gemäß Wohnflächenberechnungsverordnung mit einem Anteil zwischen 25 und 50% je nach Ausstattung noch zusätzlich berücksichtigt werden muss. Mehr kann man auch über ein Gericht nicht verlangen.

    ... Und zum Thema Mieterschutz

    Schweinchenfan meinte im Beitrag nicht den Mieterschutz eines Mietervereins, sondern den Mieterschutz, der einem allein durch das Gesetz gegeben ist. Dieser ist eingeschränkt, wenn der Vermieter ohne Angabe von Gründen kündigen kann.

  • Ich habe nicht von Mietervereinen gesprochen, sondern vom rechtlich verankerten Wohnraum -Mieterschutz im BGB.

    Wenn du dich betrogen fühlst, kannst du dir ja jederzeit eine andere Wohnung suchen. Wie Fruggel schreibt, werden Betriebskosten, wenn so vereinbart, nach Wohnfläche umgelegt und das sind Garagen, Gartenhäuser und Garten eben nicht.

    Für mich ist uns unseren Grundsteuerbescheiden, Rechnungen zur Wohngebäudeversicherung usw nicht nachvollziehbar, welcher Anteil auf Garagen entfällt. Berücksichtigt sind die sicherlich irgendwie, das wie ist mir jedoch nicht bekannt. Garagen haben ein wesentlich kleineres Versicherungsrisiko als Wohnraum, bei der Berechnung der Steuer ist der Ertrag auch wesentlich niedriger. Ich könnte das aber nicht korrekt abtrennen, selbst mit wenn ich wollte. Das wäre eine wilde Schätzung. Dies kannst du ja in der Belegeinsicht prüfen. Wenn dort die Garagen einzeln aufgeführt sind, dann kann das natürlich nicht umgelegt werden. Bei der Versicherung genauso.

    30m2 tatsächliche Wohnfläche kann man sicherlich auch anbringen, dass diese korrekt berücksichtigt werden.

  • meinte im Beitrag nicht den Mieterschutz eines Mietervereins, sondern den Mieterschutz, der einem allein durch das Gesetz gegeben ist. Dieser ist eingeschränkt, wenn der Vermieter ohne Angabe von Gründen kündigen kann.

    Ja, stimmt Recht hat eben nicht zwingend was mit Gerechtigkeit zu tun.

    OK, dann habe das falsch interpretiert, dachte du hätest mit Mieterschutz einen Mieterverein angesprochen. Das ist wohl wahr, in einem 2 Familienhaus ist man echt durch diese Sonderregelung, "Kündigen ohne Begründung mit lediglich + 3 Monte: ziemlich jeglicher Willkür des Vermieters ausgeliefert


    Wenn du dich betrogen fühlst, kannst du dir ja jederzeit eine andere Wohnung suchen. Wie Fruggel schreibt, werden Betriebskosten, wenn so vereinbart, nach Wohnfläche umgelegt und das sind Garagen, Gartenhäuser und Garten eben nicht.

    Das hilft bei der aktuellen Wohnungssituation niemanden weiter.

    Ja, die Garagen sind bei der Versicherung aufgeführt, wenn auch unter dem Kontext inklusive. Dennoch ist klar, dass sie in der Gesamtsumme mit verrechnet sind, denn schließlich zahlt man für mehr Leistung auch mehr Versicherungsbeitrag bei der jeweiligen Versichrung.

    Und bei der Grundsteuer Aufbröselung lauten die Stichworte. Bundesland (weil föderalitische Gesetzgebung), Gemeinde, Finanzamt, Einheitswert, Grundsteuermessbetrag und Hebesätze.

    Alles in allem komme ich hier nicht weiter und werde, wie bereits zu vor vermutet, maximal die bereinigte Wohnfläche der Terrasse herausschlagen können und mehr nicht.

    Bedanke mich an der Stelle bei allen die sich meiner Fragestellung angenommen haben, mir fleißig geantwortet haben und schließe hiermit diese Unterhaltung.

    Vielen Dank

    Grüße Kurt

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