Betriebskostenpauschale und Heizung Rechnung

  • Hallo Zusammen,

    Meine Frau hat gerade ein Rechnung bekommen nachdem Sie ende Januar aus ein 2 familien Haus ausgezogen ist. Vermieter wohnt oben.

    Laut der Mietvertrag.

    Absatz 4- Miete, Nebenkosten.

    1. Miete 400€

    2. Betriebskostenpauschale 150€

    Heizkostenvorschuss. ( Gas, Wasser, Strom, Abwasser, Müllabfuhr inklusive).

    Insgesamt sind Monatlich zu Zählen 550€

    Mein Frau wird damals gesagt , wie im Mietvertrag steht, alles inklusive.

    Mein Frage kann der Vermieter nachträglich so ein Rechnung schicken wo nebenkosten, Gas, Strom usw verlangt wird?

    Bitte um Antwort.

    Mit freundlichem Gruß

    Beebs52

  • 2. Betriebskostenpauschale 150€

    Heizkostenvorschuss. ( Gas, Wasser, Strom, Abwasser, Müllabfuhr inklusive).

    Das widerspricht sich. Was steht wörtlich im Mietvertrag dazu? Am besten alle Passagen zu den Betriebskosten oder ggf. sonstige Vereinbarungen anonymisiert hier einstellen. Ist tatsächlich eine Pauschale vereinbart, gibt es dazu keine Abrechnung. Gerade in Gesprächen kommt es da schnell zu Missverständnissen, denn "alles inklusive" sagt nichts darüber aus, ob das nun eine Pauschale oder Vorauszahlungen sind, die alles enthalten. Strom wäre ja z.B. üblicherweise in den Nebenkosten gar nicht enthalten.

  • kann der Vermieter nachträglich so ein Rechnung schicken wo nebenkosten, Gas, Strom usw verlangt wird?

    Bei einer Pauschale ist das nicht möglich, da ist dann alles abgegolten.

    Eine Besonderheit ist nur bei den Heizkosten, falls eine Zentralheizung im Haus ist. Hierbei mus dann doch abgerechnet werden aufgrund des Gesetzes.

  • Eine Besonderheit ist nur bei den Heizkosten, falls eine Zentralheizung im Haus ist. Hierbei mus dann doch abgerechnet werden aufgrund des Gesetzes.

    Hier scheint es sich aber im ein Zweifamilienhaus, in dem der Vermieter eine Wohnung bewohnt, zu handeln und damit die Pauschale incl Heizkosten wiederum zulässig.

  • Hallo Zusammen,

    Ja ist ein Zweifamilienhaus wo ein "Warmmiete" vereinbart wird, wie im Mietvertrag zu lesen ist.

    Der Vermieter erkennt die Vereinbarung im Mietvertrag nicht mehr an und sagt jetzt "Es war nur ein Vorauszahlung".

    Meine Frage ist wie soll ich mich jetzt verhalten?

    Anzumerken ist das die Wohnung fristlose gekündigt wird, da der Vermieter und seine Frau mehrmals unbefügt in der Wohnung war in Abwesenheit meine Frau und das habe ich zum Anzeige gebracht, was der Vermieter nicht passt.

  • In der angekreuzten Zeile wird auf §4 Abs. 6 verwiesen, genau dort hört der Scan auf. Was steht denn in Abs. 6, d.h. auf der folgenden Seite? Möglicherweise ist da nämlich berücksichtigt, dass es üblicherweise nicht zulässig ist, eine Pauschale über die Heizkosten zu machen und sie deshalb dann dort ausgeschlossen bzw. nicht aufgeführt sind.

  • Meine Frage ist wie soll ich mich jetzt verhalten?

    Das musst du für dich selbst entscheiden. Aber allgemein gesagt kann man eine unberechtigte Forderung zurückweisen und man muss diese schlicht nicht leisten. Das kann man dem Vermieter auch freundlich sagen.

    Der Vermieter erkennt die Vereinbarung im Mietvertrag nicht mehr an

    Da hat er nur keine Wahl. Er hat ja selber dafür unterschrieben.

  • Schweinchenfan

    Absatz 4.6 ist angekreuzt und sagt "Die Betriebskosten werden als monatliche Pauschale erhoben, es erfolgt kein Abrechnung.

    Der Vermieter ist berechtigt nach BGB durch ein erklarung in text form zu erhöhen". Usw.

    Ausnahme wegen Heizkosten pauschal oder ähnliches ist nicht vorhanden.

  • Hallo Zusammen,

    Ich habe gestern per Einschreiben, nett, freundlich und mit sächlich begrundung die Förderung des Vermieter abgelehnt.

    Sehen was sein Antwort darauf sein wird.

    Vielen Danke an allem für ihre Antworten.

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