Hohe Nebenkosten - Von Gasheizung auf Elektroheizung umgestellt

  • Hallo zusammen, unglücklicherweise hat meine Vermieterin von Gas- auf Elektroheizung umgestellt., so dass ich statt wie bisher 56€ monatlich plötzlich 133€ zahlen soll. Ist das noch tragbar für den Mieter oder kann ich da irgendwas machen? :(

  • Was bedeutet Gasheizung und Elektroheizung genau? Habt ihr eine Zentralheizung? War es eine Umstellung auf eine Wärmepumpe? Kommt die Erhöhung tatsächlich nur durch die Umstellung oder weil sich die Preise deutlich erhöht haben, egal welcher Energieträger? Bei uns hat sich zum 1.1. das Gas trotz Preisbremse mehr als verdoppelt.

  • Danke für die schnelle Reaktion. Vorher wurde Warmwasser, Herd und Heizung mit Gas betrieben. Jetzt wurden Infrarotheizungen und ein Durchlauferhitzer installiert. Küche ist auch nur noch elektrisch. Du meinst, bei dir ist Gas trotzdem mehr als doppelt so teuer? Die Preiserhöhungen und die Preisbremse sind mir bekannt, aber ich habe jetzt keine Vergleichswerte, wie es bei mir mit Gas weitergegangen wäre.

  • Wir haben bis 31.12.2022 5,2ct/kWh Gas bezahlt, jetzt sind es mit Preisbremse 12 ct/kWh. Das hätte allein die Preiserhöhung auch schon erklärt.

    Die Umstellung auf Infrarotheizung ist jedoch finanziell wirklich eine Katastrophe, denn das sind Strom -Direktheizungen und die kWh Strom kostet erheblich mehr als Gas. Ich denke, da werden die Vorauszahlungen nicht ansatzweise ausreichen, denn Strom kostet etwa dreimal so viel wie Gas - oben drauf auf die Preissteigerungen. Ich halte diese Umstellung für nicht zulässig, denn dadurch wird keinerlei Primärenergie eingespart, im Gegenteil und finanziell stellt es auch eine klare Verschlechterung dar.

  • Ein Freund von mir hat in seiner Wohnung Fußbodenheizung und arbeitet von zu Hause und er hat zwei Zimmer. Er zahlt 90€ Strom und findet das viel. Ich zahle für 33m2 130€! Da kann ich mir ja gleich ne Fußbodenheizung einbauen lassen auf eigene Kosten. Ich hätte gar nicht erlauben sollen, dass die Gasheizugn entfernt wird. Im Nachhinein sagte mir jemand gesagt, es gelte: Gemietet wie gesehen. Und ich habe die Wohnung vor 10 Jahren ja mit Gasheizung gemietet!


    Hallo liebes Forum, welche Änderungen sind in einer Mietwohnung erlaubt? Darf ein Mieter, der nicht mir seiner Heizung zufrieden ist, auf eigene Kosten eine Fußbodenheizung einbauen? Die Heizung würde theoretisch im Fall des Auszugs darin verbleiben. Es geht nicht darum, die Kosten wieder reinzuholen. Aktuell ist es eine Infrarotheizung durch den Vermieter, die zuviel Strom frisst und schlecht heizt. Muss der Mieter mit rechtlichen Konsequenzen rechnen oder muss er den Vermieter vorher fragen? :|

  • Hierfür muss auf jeden Fall der Vermieter gefragt werden. Außerdem kann der Vermieter später beim Auszug verlangen, dass die Heizung wieder abgebaut wird und der ursprüngliche Zustand hergestellt wird, außer man vereinbart vorher etwas anderes.

  • Fruggel Ich habe es befürchtet. Auch wenn, die Wohnung dadurch aufgewertet wird und sie dann vom Nachmieter eine höhere Miete verlangen könnte. Mit den Stromkosten weiß ich nicht, wie ich auf eine künftige Mieterhöhung reagieren soll. Alle zwei Jahre darf die Vermieterin anscheinend die Miete erhöhen. Aber durch die hohen Stromkosten ist jetzt eigentlich schon das Maximum an Miete für so eine kleine Wohung erreicht. Kann man als Mieter rechtlich begründen, dass die Miete zu hoch für einen Einpersonhaushalt ist?

  • Die Mieterhöhung kann man nicht mit dem Argument der Stromkosten verweigern. Das sind zwei unterschiedliche Themen, die sich nicht vermischen lassen.

    Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass du wegen der Stromkosten was tun kannst. Denn der Vermieter hat ein Wirtschaftlicheitsgebot zu beachten. Aber das lässt sich nicht allgemein beantworten, sondern hängt von einigen Details ab, wie es konkret in deinem Fall zu der Veränderung gekommen ist. Deshalb kann dir dabei nur ein Anwalt helfen, der den ganzen Vorgang bewertet.

  • In Anbetracht der Kosten würde ich bei einem Anwalt prüfen lassen, ob die Umstellung auf Stromheizung zulässig war bzw. ob Schadenersatzansprüche wegen erhöhter Stromkosten bestehen. Auch eine elektrische Fußbodenheizung ändert am Grundproblem nichts, dass es eine Stromheizung ist. Wenn man keinen Schimmel riskieren will, und dazu ist man auch als Mieter in der Pflicht, muss man heizen und wenn eine Wohnung z.B. 5000 kWh Energiebedarf hat, dann ist es egal, ob man das als Gas oder Strom einbringt, egal ob Infrarotheizkörper oder Infrarotfußbodenheizung. Nur für den Geldbeutel ist es nicht egal, ob Strom oder Gas.

    Die genannten Kosten- ist das eine Vorauszahlung oder eine Pauschale? Wenn darüber abgerechnet wird, vertagst du das Problem ja nur auf die Abrechnung.

  • Schweinchenfan Gibt es noch was anderes, was man in so einem Fall machen kann? Meine Kollegin sagte jetzt, sie hat sich über dem Bett so Heizfliesen installiert. Das funktioniert dann aber ja auch nur punktuell. Im Bad ist die einzige Heizung ein Handtuchtrockner, der aber besser funktioniert, als die Infrarotheizung im Schlafzimmer


    Fruggel es gbt ja auch manchmal eine kostenfreie Mietrechtsberatung in den Bürgerämtern. Kann man nicht so argumentieren, dass die Gesamtmiete im Verhältnis zum Einkommen zu hoch wird?

  • Schweinchenfan Gibt es noch was anderes, was man in so einem Fall machen kann? Meine Kollegin sagte jetzt, sie hat sich über dem Bett so Heizfliesen installiert. Das funktioniert dann aber ja auch nur punktuell. Im Bad ist die einzige Heizung ein Handtuchtrockner, der aber besser funktioniert, als die Infrarotheizung im Schlafzimmer

    Das einzige wirklich sinnvolle, wenn nur Strom als Energiequelle zur Verfügung steht und eine dezentrale Lösung notwendig ist, sind Klimaanlagen. Die sind aber natürlich deutlich teurer in der Anschaffung als jeglicher direktelektrische Systeme (aber wesentlich billiger im Betrieb) und v.a. braucht man eine Genehmigung des Vermieters, da man Kernbohrungen braucht und außen das Außengerät montieren muss.

    Wie oben geschrieben ist es meiner Meinung nach nicht zulässig, von Gas im laufenden Mietverhältnis auf ein direktelektrisches Heizungssystem umzustellen. Darauf basierend könnte man mit dem Vermieter sprechen, dass man dagegen nicht vorgeht bzw. nicht die erhöhten Kosten von ihm zurückfordert, wenn stattdessen Klimaanlagen installiert werden. Wir heizen seit Januar nur noch damit und das ist für uns günstiger als Gas. Allerdings auch mit besonders effizienten High-End-Geräten, die preislich leider deutlich über den einfacheren Geräten liegen.

  • Kann man denn theoretisch auch noch dagegen vorgehen, wenn der Wechsel zur Infrarotheizung schon erfolgt ist oder hätte man, den Fall gestellt, den Einbau gleich verhindern müssen? Ich hätte auch gedacht, es gelte: Gemietet, wie gesehen. Wenn aber das Kind jetzt schon in den Brunnen gefallen ist, kann man auch dann noch einen Wechsel verlagen. Gemietet wurde ja mit Gas.

  • hätte man, den Fall gestellt, den Einbau gleich verhindern müssen?

    Ja, das hätte man müssen. Einen Rückbau kann man nun nicht mehr verlangen. Man kann jetzt nur noch schauen, wie mit den höheren Kosten umzugehen ist.

  • Das hatte ich befürchtet. Kann man theoretisch denn irgendwas tun, um die Kosten mietrechtlich zu begrenzen? Angenommen die Miete wäre für das Einkommen irgendwann zu hoch?

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