Hallo zusammen,
ich bin Mieter einer Wohnung und diese Woche war mein Vermieter bei mir und hat mir mündlich mitgeteilt dass sie uns (meine Frau und mich) wegen Eigenbedarfs kündigen müssen/wollen. Wir wohnen seit knapp 5 Jahren in der Wohnung. Grund für den Eigenbedarf ist der 22-jährige Sohn der in unsere 3,5 Zimmer Wohnung mit 85qm einziehen soll/will. Wir hatten dann die Übernahme unserer Küche und eine längere Frist zur Wohnungssuche für uns mündlich diskutiert. Im Haus selbst wohnt noch ein anderes Pärchen (nicht der Vermieter). Der Vermieter wohnt mit Ehefrau und Sohn im eigenen Haus und hat in der Umgebung noch mehrere Wohnungen.
Diese Woche Mittwoch hatten wir allerdings einen Mietaufhebungsvertrag und keine Kündigung im Briefkasten.
- In diesem wird die einvernehmliche Aufhebung des Mietverhältnisses geregelt.
- Das mündlich vereinbarte Datum ist hier vermerkt.
- Weiterhin wird geregelt, dass wir auf die Einräumung einer über dieses Auszugsdatum hinausgehenden Räumungsfrist verzichten. §545 BGB wird abbedungen.
- Die Schlüsselrückgabe sowie der Verzicht auf Ansprüche aus größeren Schönheitsreparaturen.
Grundsätzlich kann ich zähneknirschend mit dem Vertrag leben, wobei eine Abfindung zusätzlich zur Küchenübernahme noch diskutiert werden muss.
Jetzt zu meinen Fragen bei denen ihr mir hoffentlich helfen könnt:
- Was bedeutet vor allem der Satz mit "Verzicht auf §545 BGB"?
- Was sind "normale" Regelungen in einem Mitaufhebungsvertrag? Entsprechen die Punkte einem "normalen" Aufhebungsvertrag?
- Welche Regelungen sollten, vor allem aus Mietersicht hier noch aufgenommen werden oder sind üblich?
Wenn ich/wir den Vertrag nicht unterschreiben wird wohl eine Kündigung wegen Eigenbedarfs kommen. Dann hätten wir eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Wenn wir dann Widerspruch gegen die Kündigung einlegen wäre der nächste logische Schritt die Bestrebung einer Räumungsklage gegen uns die evtl. mit Kosten, auch für uns, verbunden sind.
- Kann ich diese Kosten durch Auszug verhindern?
Ich weiß dass das viele "Wenns" und "Abers" sind aber ich hoffe ihr könnt mir hier ein wenig helfen eine klaren Blick in dieser Situation auf die ganze Sache zu bekommen.
Danke im voraus.
VG,
Crawfish