Wohngemeinschaft - Zimmer kündigen - Ganze Wohnung mieten

  • Hallo,

    ich hatte vor ewigkeiten mir ein WG-Zimmer in einer 2-Zimmer-Whg. geholt mit "All Inclusive Paket", also es ist absolut alles in der Miete drin, keine Nachzahlung, keine Rückzahlung.

    Die WG wurde damals von der Firma X zusammengestellt, d.h. ich und der mitbewohner haben separate Verträge für die jeweiligen Zimmer und der Rest ist für gemeinsame Nutzung.

    Die Blocks wurden zwischenzeitlich durch die XXX übernommen.

    Nun ist der Mitbewohner zum 01.12.2021 ausgezogen und ich wollte die Wohnung als ganzes übernehmen, was sich sehr lange gezogen hat, weil die mit dem WG Konzept nicht klar gekommen sind.
    Obwohl der Mitbewohner lange raus ist, werden Ihn die Briefe für die von mir genutzte Whg. zugeschickt, obwohl er raus ist, obwohl er ganz weit weg wohnt..

    Hinzu kommt, dass ein Hausmeister oä in der Wohnung war um das zweite Zimmer abzuschließen und die Schlüssel des Mitbewohners mitzunehmen, obwohl keiner da war und wir angeblich alle Schlüssel hatten, aber das ist ein Anderes Thema

    -------

    Nach ewigen hin und her, wird von mir verlangt, dass ich die Wohnung Kündige, damit "die Whg. im System frei wird" und ich erst dann den Mietvertrag für die Komplette Whg. kriegen kann.
    Dazu wollten die mir einen schnelleren Ausstieg geben, damit es schneller geht etc. etc.

    Ich habe so gar kein Vertrauen in die Sache und wollte mal nachfragen, ob sowas üblich ist oder jemand sowas schon erlebt hat?
    Habe so das Gefühl, dass die mich auf diesem Wege da raus wollen.

    Ich hatte gefragt, ob die den neuen Mietvertrag zuschicken und ich gleichzeitig die Kündigung einreichen kann, aber das haben die abgelehnt.

    Gibt es eine Möglichkeit bei einer Kündigung Bedingungen zu stellen, wie z.B. "Kündigung der Whg. XY zum zwecke eines neuen Vertrages" oä., damit ich im Fall der Fälle nicht plötzlich auf der Straße sitze? Wäre sowas überhaupt rechtskräftig?


    (Gibt nämlich auch ein Guthaben, das ich wieder haben möchte, was dem Mitbewohner zugeschrieben wird, weil es quasi Rückstande gibt, weil die Hälfte logischerweise nicht mehr gezahlt wird)
    Wenn es für sowas eine Vorlage gäbe, wäre es Optimal :)

    Oder soll ich auf eine änderung bestehen (was die auch nicht machen können/wollen)...

    Bin da etwas ratlos und wäre für Hilfe dankbar :D

    Bitte die  Forum Regeln beachten

  • Du willst eine Vertragsänderung und wenn der Vermieter dem nicht zustimmt, dann kannst du diese nicht erzwingen, dann bleibt es bei dem WG-Zimmer.

    Eine Kündigung kann nicht an Bedingungen gebunden sein, das geht nicht. Das hilft dir also nicht, denn eine solche Kündigung wäre ohnehin nicht wirksam.

    Letztlich geht es hier um Vertrauen. Wenn du dem Vermieter nicht traust, dann solltest du dir einfach eine andere Wohnung suchen. Eine Möglichkeit, hier etwas gegen den Willen des Vermieters zu ändern, gibt es nicht.

    Zum Guthaben: bisher gilt dein Mietvertrag. Wenn es da keine Abrechnung gibt, gibt es für dich auch kein Guthaben. Du hast, zumindest so wie bisher beschrieben, mit dem Vertrag und evtl Guthaben des Mitbewohners nichts zu tun.

  • Habe so das Gefühl, dass die mich auf diesem Wege da raus wollen.

    Ja, diese Möglichkeit besteht durchaus. Deine Befürchtung ist berechtigt. Ich würde an deiner Stelle darauf bestehen, dass eine Vertragsaufhebung gemacht wird, in der dann gleichzeitig auch ein neues Vertragsverhältnis vereinbart wird. In der Kündigung geht das nicht (wie schon gesagt wurde). Wenn die Vermietung dem nicht zustimmt, ist es deren Problem und nicht deines, denn dann läuft dein Vertrag für das Zimmer eben weiter wie bisher.

  • Praktisch haben meine Vorredner völlig Recht, es gibt bessere Möglichkeiten. Eine solche Kündigung würde am meisten einen Aufhebungsvertrag iVm mit dem Abschluss eines neuen Vertrages ähneln, dass wäre der einfachere und sichere Werg.

    Aber gesetzlich wäre dies auch durch eine Kündigung denkbar, dabei würde es sich um eine Kündigung unter einer aufschiebenden Bedingung handeln. Die Bedingung wäre der Abschluss eines Mietvertrages über die Ganze Wohnung. Klar, grundsätzlich gilt eine Kündigung als bedingungsfeindlich, aber es gibt eine Ausnahme, nämlich wenn die Bedingung alleine dem Willen des anderen unterliegt. Daher müsste wahrscheinlich die Kündigung auch gleich ein Vertragsangebot beinhalten, welches nur noch angenommen werden muss. Bei einem Mietvertrag aber schwierig bzw. nicht realisierbar.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!