Mich würde an deiner Stelle stutzig machen, warum der Vermieter überhaupt einen Aufhebungsvertrag anbietet.
Ja das hat uns letztlich auch stutzig gemacht. Begründung des Vermieters: Wenn er uns regelgerecht kündigen würde hätten wir 3 Monate (31.05) und mit Aufhebungsvertrag immer bis zum 31.07. Zeit auszuziehen bzw. eine neue Wohnung zu suchen. Er könnte wohl auch einfach die Kündigung vordatieren. Das wäre doch wohl auch möglich wenn es nur um Zeit geht.
Wir haben jetzt in einem Gespräch versucht noch mehr in diesem Vertrag zu regeln (Küchenübernahme, Verzicht auf Schönheitsreparaturen). Die Rückzahlung der Kaution und evtl. Beteiligung an den Umzugskosten stehen auch mit drin. Mal sehen was daraus wird.
In dem Gespräch kam allerdings zu Tage dass das ganze Haus (2 Fam. Haus, beide Wohnungen vermietet) seit 01.01.2023 an den Sohn übergegangen ist. Die Eltern haben wohl einen Nießbrauch (so genau konnte ich das nicht raushören) für das Haus und erhalten die Miete. Mitgeteilt wurde uns das nicht, kam nur in dem Gespräch raus. Und jetzt soll eben für eine Wohnung (für unsere) eine Eigenbedarfskündigung erfolgen.
Ändert dieser Umstand des Übergangs der Wohnung an den Sohn etwas an der "angedrohten" Eigenbedarfskündigung?
Ich bin wirklich kein Experte auf diesem Thema und versuche mich zwar einzulesen aber das ist nicht ganz einfach. Deshalb entschuldigt die evtl. falschen Schlüsse die ich aus gelesenem entnehme. Weiterhin allerdings vielen Dank für die Erläuterungen.
VG, Crawfish