Wohngemeinschaft - Kündigung als Hauptmieter

  • Guten Tag :)

    Ich wohne zeit zwei Jahren in eine WG.

    Ich bin Hauptmieter mit einem weiteren Mitbewohner. Zwei andere Mitbewohner wohnen in die WG (seit einem Jahr), und haben ein Untermietvertrag. Die Zimmern der Untermietern sind unmöbliert.

    Mit dem anderen Hauptmieter möchten wir dieses Jahr umziehen. Leider akzeptiert unsere Vermieter kein Änderung im Mietvertrag, dies bedeutet dass die Untermietern mit uns wegziehen müssen. Wir planen weg zuziehen am 01.08.23. Wir werden also Ende April unsere Hauptmietvetrag kündigen.

    Wann muss ich die Untermietern sagen, dass wir wegziehen? Auch ende April?

    Sind die Untermieter dann verpflichtet, bis 01.08 die Miete zu bezahlen? Das Problem ist wenn sie z.b. am 01.07 wegziehen. Sollen wir dann doppelte Miete bezahlen?

    Ich bedanke mich für Ihre Hilfe! ;)

  • Setzt Euch am besten mit den Untermietern zusammen und klärt den Sachverhalt vorab. Einfach "sagen" reicht hier nicht aus. Gibt es einen Untermietvertrag, dann muss dieser Untermietvertrag auch schriftlich gekündigt werden.

    Problem: Sind die Zimmer nicht möbliert, dann wäre nur eine Kündigung nach § 573a BGB möglich. Hier beträgt die Kündigungsfrist aber 6 Monate (wenn die Untermieter weniger als 5 Jahre dort wohnen; sonst noch länger).

    Wenn Ihr also zum 31.07. den Hauptvertrag kündigen wollt, dann müsst Ihr spätestens heute (!!) den Untermietvertrag kündigen.

    Kündigt ihr eure Wohnung zum 31.07.2023, ihr wiederum kündigt nicht fristgerecht euren Mietern, dann können diese ggs. Schadenersatzforderungen stellen. Das kann so weit gehen, dass die Mieter in ein Hotel ziehen und Euch zahlen lassen.

    Das Problem ist wenn sie z.b. am 01.07 wegziehen. Sollen wir dann doppelte Miete bezahlen?

    Wenn ihr den Mietern kündigt, bzw. von Euren Plänen erzählt, dann können diese natürlich auch ihren Mietvertrag selbst kündigen. Hier beträgt die Frist nur 3 Monate. Wenn ihr also sicher zum 31.07. rauswollt und den Mietern heute kündigt, können diese - auch heute- zum 30.04.23 kündigen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Das Problem ist wenn sie z.b. am 01.07 wegziehen. Sollen wir dann doppelte Miete bezahlen?

    Ihr müsst nach wie vor euren Vertrag einhalten, der für euch eine Kündigungsfrist von ca. 6 Monaten vorsieht, für den Mieter aber nur 3. Das könnt ihr nicht ändern, da wäre die möblierte Vermietung von Beginn an wesentlich geschickter gewesen.

    Wie Leipziger korrekt schreibt, müsst ihr heute rechtswirksam kündigen, damit es zum 31.07. überhaupt hinhaut. Wenn die Mieter vorher ausziehen, dann ist das eben so. Entweder findet ihr dann noch einen Zwischenmieter für die Zeit oder ihr müsst die Kosten selbst tragen.

  • Leider akzeptiert unsere Vermieter kein Änderung im Mietvertrag

    Wenn das so ist, dann drängt sich doch die nächste Frage an die Vermieter auf, ob die Untermieter stattdessen einen neuen Vertrag bekommen würden. Das müssten die Untermieter aber selber nachfragen, um dabei persönlich zu überzeugen, dass sie die geeigneten Mieter sind, also Einkommensnachweise mitbringen und was eben so üblich ist.

  • Vielen Dank Leipziger82, Schweinchenfan und Fruggel für Ihre Antworte.

    Jetzt ist es mir viel klarer geworden.

    Ich habe unser Vermieter gefragt, ob eigentlich ein neue Mietvertrag (wahrscheinlich mit höheren Kaltmiete) akzeptabel wäre.

    Noch ein Frage: wenn ich z.b. heute die Untermietvertrag unseres Untermieters kündige, sind sie dann verpflichtet noch 3 Monaten ihre Miete zu bezahlen, also hier bis zum 30.04? Und können also dann am 30.04, 31.05, 30.06 oder 31.07 wegziehen?

    Aber ja, am besten wäre alle zusammen darüber zu sprechen um das beste Kompromiss auch zu finden.

  • heute die Untermietvertrag unseres Untermieters kündige, sind sie dann verpflichtet noch 3 Monaten ihre Miete zu bezahlen

    6 Monate! Es muss immer für die volle Kündigungsfrist weiter gezahlt werden, außer man einigt sich einvernehmlich auf eine andere Lösung.

  • Ok Fruggel, dass hätte ich nicht gedacht, dass Sie min. 6 Monaten bezahlen müssen.

    Unser Vermieter akzeptiert eine neue Vertrag. Das wird uns helfen.

    Vielen Dank für alle Antworte - Problem gelöst !!!

  • Guten Tag,

    Ich hatte schon etwas geschrieben in Februar (Wohngemeinschaft - Kündigung als Hauptmieter)

    Ich bin Hauptmieter in eine Vierer-WG (2 Hauptmietern + 2 Untermietern).

    Die Untermieter sind da seit einem Jahr.

    Ich habe 2 Fragen:

    - Ich plane jetzt am 30.11.2023 wegzuziehen. Ich muss also in die kommenden Tagen die Mietverträge meine zwei Untermieter kündigen.

    Wenn ich ein Vertrag kündige, dann ziehen die Untermieter weg 6 Monaten später. Leipziger82 hatte aber gesagt, dass die Untermieter doch auch selbst Ihre Mietvertrag kündigen können. Aber wann können sie es tun? Z.b. kann der Untermieter Ende Juni sein Vertrag kündigen, und dann am 30.09 weg ziehen? Oder wird er doch verpflichtet sein, die Miete bis zum 30.11.2023 zu bezahlen?

    - Konkret, welche Dokumenten muss ich drucken für diese Kündigung? Kann ich dass einfach zweifach ausdrucken, und es dann unterschreiben lassen? Oder soll es per Brief geschickt sein?

    Vielen Dank!

    Thema bitte weiterführen

  • Z.b. kann der Untermieter Ende Juni sein Vertrag kündigen, und dann am 30.09 weg ziehen?

    Ja, der Mieter kann immer mit 3 Monaten Frist kündigen. Danach braucht er keine Miete mehr zahlen.

    Oder soll es per Brief geschickt sein?

    Schriftlich ja, aber du kannst auch persönlich übergeben. Doch da sollte ein Zeuge dabei sein als Nachweis, oder der Mieter gibt dir eine Bestätigung für den Erhalt.

  • Danke Fruggel, und was kann ich schreiben auf das Papier?
    Einfach "Hiermit kündige ich das Mietvertrag von XXX, eingezeogen am XX.XX.XXXX. Das Vertrag endet sich am 30.11.2023?"

    Unterschrift Hauptmieter

    Unterschifft Untermieter

    Es geht?

  • Hier werden grundsätzich keine Textvorlagen gegeben, wenn der Inhalt rechtliche Wirkung hat. Dafür kann nur ein Rechtsanwalt die Verwantwortung übernehmen.

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