Wohngemeinschaft - zwei Hauptmieter - ein Mieter Kündigung und Umzug

  • Hallo zusammen

    ich wohne in einen zwei personen wohngemeinschaft und wir sind beide hauptmieter im mietvertrag . Der vertragspartner will sich umziehen , er hat aber den ganzen mietvertrag gekündigt statt aus dem vertrag entlassen. Letzlich erhalten wir einen Ablehnungsbeschied wegen fehlende unterschrift . Das ist vorgesehen weil beide parteien mussen den kundigung unterschrieben . Am nächsten tag aber erhalten wir einen küdigungsbestätigung , obwohl ich als mietpartner garkein kundigung unterschrieben habe . Jetzt wundere ich mich wie kann das möglich sein ? und was soll getan werden um diesen (wie ich verstehe) "falschen künding" wiederrufen ?

    Ich bedanke mich im Voraus

    Einen Dateianhang gelöscht, Vermieter nicht geschwärzt

  • Hallo,

    Du widersprichst dieser Bestätigung formlos und schriftlich und weißt darauf hin, dass Du nicht gekündigt hast.

    Im Nachgang sollte dann mit dem Vermieter geklärt werden, wie es weitergeht. Da Teilkündigungen gesetzlich nicht vorgesehen sind (der andere Bewohner kann nicht einfach so "raus" aus dem Mietvertrag), bleiben nur zwei Optionen:

    • Ihr kündigt gemeinsam
    • man einigt sich mit dem Vermieter auf einen Änderungsvertrag (hierauf besteht aber kein Rechtsanspruch)

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Vielen Dank für ihr antwort Leipziger82. Ich habe schon mit den schreiben einen widerspruch angefangen . Weiß aber nicht , wie ich es grunden soll . Was ich im internet gefunden sind grunden wie :

    [Zitat entfernt wegen fehlender Quellenangabe]

    In diesem fall "falsch kündigung/teilkundigung" aber , wie kann ich den widerspruch richtig wie die beispiele begründen ? Ich hoffe das ist nicht zu viel zu fragen .

  • Was du im Internet gefunden hast, trifft für dich nicht zu. Ein Widerspruch nach §574 BGB ist etwas anderes. In deinem Fall ist die Kündigung ja unwirksam. Und daran ändert auch eine Bestätigung nichts, die du bekommen hast.

    Du müsstest also nun auf die Vermietung zu gehen und mitteilen, dass du in der Wohnung bleiben möchtest und du bittest um eine Vertragsänderung, in der dein Mitbewohner aus dem Vertrag entlassen wird und der Vertrag mit dir weiter geführt wird.

    Das Problem ist, dass der Vermieter damit nicht einverstanden sein muss, er könnte die Vertragsänderung ablehnen. Dann muss man weiter überlegen, was man tun kann.

    Bei einer Formulierung dürfen wir hier im Forum nicht helfen. Es sind nur allgemeine Informationen, wie es vom Gesetz vorgesehen ist. Wenn du konkrete Hilfe brauchst, dann wende dich an einen Anwalt oder Mieterverein.

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