Folgende Situation:
Ich lebe jetzt seit drei Monaten in einer WG und habe meinen Haustürschlüssel noch immer nicht erhalten. Die Situation ist sehr nervig und belastend und ein Grund weshalb ich schnellstmöglich ausziehen möchte. Es wurde auch nie ein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen, weshalb ich dachte, dass ich mit dem Auszug auch relativ flexibel wäre. Allerdings habe ich nun im Internet gelesen, dass nach dem BGB auch bei mündlichen Absprachen eine Kündigungsfrist von 3 Monaten gilt. Eigentlich habe ich aber noch nie direkt mit dem Vermieter kommuniziert und einfach nur jeden Monat die Miete überwiesen.
Was meint ihr? Gilt die Kündigungsfrist von 3 Monaten trotzdem? Oder wäre das Fehlen des Schlüssels ein ausreichender Grund für eine fristlose Kündigung?
Würde mich sehr über eine Antwort freuen ![]()