Wenn du weder mündlich noch schriftlich einen MV abgeschlossen hast bist du vermutlich kein Mieter, allenfalls ein Besucher.
Das erklärt, warum du keinen Schlüssel hast, aber nicht, weshalb du überhaupt Miete zahlst.
Beiträge von mieter20190423
-
-
Wegen Mietmängeln hat unser RA den RA der Gegenseite telefonisch kontaktiert ohne unser Wissen und ist nicht bereit uns mitzuteilen, was er mit dem RA der Gegenseite besprochen hatte.
1. Ist es dem RA erlaubt ohne unser Wissen telefonische Vereinbarungen und ohne unser Einverstänndnis zu treffen?
2. Muss er uns nicht davon und vom Inhalt des Telefonats in Kenntnis setzen?
Danke für Eure Hilfe. -
Herzlichen Dank, das hat sehr viel Licht ins Dunkel gebracht!!
Btw, die Handwerker sind alles Leute, die sich mit dem Einbau von Garagentoren, aber auch mit den Motoren etc. befassen. Die benötigten Steckdosen macht ein Elektriker. Nur der darf das, diese Handwerker laut eigener Angabe nicht.Du sagst, der Vermieter muss bei einer Modernisierungsmassnahme auch immer einen Instandsetzungskostenanteil abziehen. Wie hoch? Ich lese weiter 30%. Muss er 30%? Wohl schon, denn mehr als er muss wäre unvorteilhaft für ihn, wenn ich das alles richtig verstanden habe. Ich verstehe aber nicht Deine Worte: er kann 30% pauschal abziehen. Was muss er denn?
Der Mietspiegel, das ist auch so eine Sache. Wer will sagen(bestimmen, ob die Miete danach nicht längst schon zu hoch ist? Scheint mir so. Ich sehe hier im Altbau, der recht renovierungsbedürftig wäre, z. B. blinde und nur wenig dichtende Fenster (es zieht bei Wind heftigst) und Türen, alte Rippen-Heizkörper, die nicht immer wie gewünscht heizen (viel den Kaminofen nutzen müssen im letzten Winter), ein altes Bad und auch WC mit 60er-Jahre Fliesen und dementsprechenden Armaturen etc., kaputte Bodenfliesen einfach mit wenig strapazierfähigem Linoleuum überdeckt in Kü/Bad/WC), kaum Wärmeschutz, keinen Lärmschutz bezgl. der Toilette (ich höre exakt am Esstisch wer welches Geschäft über mir macht (auch nachts im Bett), und einige Punkte mehr, aber anhand des Mietspiegels liegt die Wohnung bereits im oberen Skalenende. Es heisst: Die Wohnung muss mit anderen gleichartigen vergleichbar sein, aber, wo findet man solche zum Vergleich? Vielleicht kenne ich mich damit zu wenig aus, momentan erscheint mir der Mietspiegel etwas witzlos zu sein. Ich frage mich, ob es hier nur komfortlose Altbauten gibt (mit elektr. Garagentor
oder ob selbst Neubauwohnungen komfortlos und billig sind? Irgendwas haut nicht hin.
Klar, ich warte erst mal sein Schreiben am Jahresende ab.- Bitte verstehe, dass ich mir aber schon jetzt aufgrund seiner ganzen Aussagen schon Gedanken mache. Danke auch für die Hinweise zum Garagentor, voll akzeptiert.
Nochmals danke, hast mir schon sehr weiter geholfen! -
Wenn hier 1:1 ein Kaminofen ausgetauscht worden ist, handelt es sich um eine Instandsetzung und nicht um eine Modernisierung.
Sollte es eine Modernisierung sein, hätte euch der Vermieter davon in Kenntnis setzen müssen, inwiefern durch den neuen Ofen Endenergie eingespart wird.
Danke, von Energieeinsparung war nie die Rede. Dazu ist auch nichts bekannt, ob jetzt Energie gespart wird. Es hiess immer, die alten müssen raus bzw. dürfen nicht mehr genutzt werden
-
Auis Umweltschutzgründen (Emissionsgesetz) wurde unser uralter Kaminofeneinsatz letztes Jahr ausgetauscht.
Der Vermieter eröffnete uns hierzu vor dem Austausch 3 Möglichkeiten, die wir Mieter hätten:
1. Kaminofeneinsatz selber kaufen
2. Ofen stillegen
3. Er installiert einen neuen und erhöht die Miete
Ich habe mich im Netz durchgelesen und es scheint so, als wenn diese Massnahme in den Bereich einer Instandsetzung gehört, denn der vorhandene Ofen kann nicht mehr genutzt werden und ein neuer stellt keine Modernisierung dar. Wie sieht es nun damit aus? Wer trägt die Kosten?Falls ich recht habe und es ist eine Instandsetzung, wäre Option 1 im Nachhinein sowieso unsinnig gewesen. Option 2: Wenn er ihn stillgelegt hätte, hätte es auch eine Mietminderung geben müssen, da jetzt gar kein Kaminofenbetrieb mehr möglich gewesen wäre (sieht er nicht so). Option 3: Ein Versuch ist es wert, oder?

Nachdem nun der Austausch erfogt ist, gedenkt unser Vermieter die Miete zu erhöhen, aufgrund seiner Annahme, es handelt sich um eine Modernisierung, die er auf die Jahresmiete umrechnen kann. Falsch, oder nicht?
Danke schon mal für Eure Antworten -
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!