Hallo in die Runde, ich habe mich heute hier angemeldet, um Hinweise/Ideen zu mietrechtlichen Fragen zu bekommen, die sich mir stellen, und denen ich dann weiter nachgehen kann. Muss ja nicht immer gleich der Anwalt sein
. So habe ich dieses Anliegen: ich schlafe gern bei offenem Fenster, auch wenn es richtig kalt ist. Dabei ist der Heizkörper natürlich runtergedreht. Bloß geht das nur bis zur Frostwächterstellung, sodass der Heizkörper warm bleibt, und Energie verbraucht wird auf meine Kosten.
Frage: Kann ich von der Vermietergesellschaft einen anderen Thermostaten verlangen, oder muss ich nach Anfrage deren Argumentation folgen, der Heizkörper dürfte ja nicht einfrieren? Verständnis dafür habe ich, aber wird der wirklich so dermaßen kalt, dass er einfrieren kann?