Modernisierung einer leerstehenden Mietwohnung

  • Hallo,

    bei uns im Mietshaus wird eine leerstehende Wohnung modernisiert. Der Aushang dafür befindet sich seit gestern, 20.12. an der Haustür. Es werden "Modernisierungsarbeiten in einer Nachbarwohnung" angekündigt, welche "in Kürze, ab KW 51 stattfinden" sollen, "voraussichtlich dauern die Arbeiten bis zur KW 13 an".

    Heute, gerade mal 1 Tag nach dem Anbringen des Aushangs, haben die Arbeiten begonnen. Was genau gerade gemacht wird weiß ich nicht, aber es ist starker Polter-Klopf-Lärm, der (zumindest in meiner Wohnung) die Wände und den Boden vibrieren lässt und definitiv nicht zu überhören ist (und das genau ab 13.40 Uhr beginnend in der Mittagsruhe - ich weiß, für Firmen gilt diese nicht, aber den ganzen Morgen/Vormittag war Ruhe, aber nein, sie müssen genau in der Mittagsruhe anfangen). Vor der Haustür stehen diese schwarzen "Baubottiche", in denen oft Schutt/Dreck abtransportiert wird, so dass wir eigentlich davon ausgingen, dass zuerst - wie bei vorherigen Modernisierungen geschehen - die Fliesen abgestemmt werden. Aber es klingt eher, als würden sie "nur" mit einem großen Hammer irgendwo gegen kloppen. Ist auch egal, es geht um den Lärm generell und nicht um die aktuell genauen Arbeiten.

    In den letzten 1,5 Jahren waren wir Mieter bereits 3 Wohnungsmodernisierungen/-sanierungen ausgesetzt (2 im Haus, 1 im Nebenhaus, die Wohnung direkt neben meiner), d.h. entspr. Krach (inkl. tagelangem Fliesenabstemmen) über viele Wochen. Hinzu kam im Hause ein großer Wasserschaden, aufgrund dessen in 2 Wohnungen wochenlang die Handwerker teilweise auch sehr lautstark zugange waren.

    Meine Fragen:

    1. Darf der Vermieter (Wohnungsgesellschaft) bereits 1 Tag nach Anbringung der Information über die Modernisierung mit den Arbeiten beginnen? Ich habe gelesen, dass der Vermieter eine Modernisierung 3 Monate im Voraus schriftlich ankündigen (und genaue Angaben dazu machen) muss, aber wenn ich das richtig verstanden habe betrifft dies nur Wohnungen, in denen die Mieter aktuell noch leben (also keine leerstehenden Wohnungen). Bei der letzten Modernisierung/Sanierung einer leerstehenden Wohnung im Haus wurde mit den Arbeiten sogar ohne vorherigen Aushang begonnen - erst nach einem Anruf wurde dieser 1 Tag später nachträglich an der Haustür angebracht.

    2. Darf der Vermieter mit diesen Arbeiten bereits jetzt beginnen, obwohl der bereits ausgezogene Vormieter (Wohnung ist leergeräumt) die Wohnung zum 31.12. gekündigt hat?

    3. Der Vormieter hat jahrzehntelang in der Wohnung gelebt, und ich habe vollstes Verständnis dafür, dass die Wohnung modernisiert (ich vermute sogar saniert) werden muss. Aber nach all dem Krach der Arbeiten in den letzten 1,5 Jahren liegen unsere Nerven etwas blank und wir hatten gehofft, dass die Arbeiten erst im Januar beginnen (zumal der Vormieter ja zum 31.12. gekündigt hat). Mit den lautstarken Arbeiten 3 Tage vor Weihnachten zu beginnen und diese auch zwischen den Feiertagen Weihnachten und Neujahr fortzusetzen empfinde ich als absolute Frechheit! Kann ich dagegen etwas machen, z.B. Beschwerde einreichen oder gar eine Mietminderung ankündigen? Also nicht aufgrund meines persönlichen Empfindens, sondern weil ich unter den gegebenen Umständen das Recht dazu habe?

    Für Ihre Antworten bedanke ich mich im Voraus.

  • 1. Darf der Vermieter (Wohnungsgesellschaft) bereits 1 Tag nach Anbringung der Information über die Modernisierung mit den Arbeiten beginnen?

    Ja, schon. Im Grunde hätte der Vermieter euch auch gar nicht informieren müssen, wenn es nicht eure Mietsache betrifft.


    2. Darf der Vermieter mit diesen Arbeiten bereits jetzt beginnen, obwohl der bereits ausgezogene Vormieter (Wohnung ist leergeräumt) die Wohnung zum 31.12. gekündigt hat?

    Ja, aber was das für evtl. Konsequenzen hat, ist eine Frage zwischen diesem Mieter und dem Vermieter.....


    Mit den lautstarken Arbeiten 3 Tage vor Weihnachten zu beginnen und diese auch zwischen den Feiertagen Weihnachten und Neujahr fortzusetzen empfinde ich als absolute Frechheit!

    An Arbeitstagen kann zunächst mal gearbeitet werden....


    Kann ich dagegen etwas machen, z.B. Beschwerde einreichen oder gar eine Mietminderung ankündigen?

    Eine Mietminderung wäre dann gerechtfertigt, wenn du z.Bsp. durch Lärm oder Wassersperrung o.ä. die Nutzung eurer Wohnung eingeschränkt wäre. Eine Beschwerde kannst du natürlich auch schreiben, aber ich vermute nicht das deshalb die Baustelle eingestellt wird....

  • Danke AJ für die Antworten.

    Ja, es betrifft nicht unsere Mietsache in der Form, dass es nicht unsere Wohnung ist, die modernisiert wird, sondern eine leerstehende. Aber wir Mieter sind ja trotzdem von dem Lärm im Haus betroffen. Das es uns nervt, ist unser Pech, keine Rechtslage, das ist klar. Aber es gibt Nachbarn, die tagsüber auf Schlaf angewiesen sind (z.B. nach Medikamenteneinnahme oder - noch wichtiger - weil sie im Schichtdienst arbeiten) und ohne rechtzeitige Ankündigung der Arbeiten (damit meine ich länger als nur 1 Tag vorher) keine Möglichkeit hatten, sich darauf entspr. einzustellen (z.B. die Medikamenteneinnahme zu verschieben oder sich für den Schlaf vor dem Spät-/Nachtdienst anderweitig einen Schlafplatz zu suchen). Und das finde ich von Seiten der Wohnungsgesellschaft nicht in Ordnung. Aber es ist ok, die dürfen das und entspr. Mieter haben dann halt Pech??? Ist die Wohnungsgesellschaft wirklich nicht verpflichtet, einen bestimmten Zeitrahmen für die Ankündigung der Arbeiten einzuhalten, bevor diese beginnen?

    Ist es für Mieter wirklich zumutbar, nach dem wochenlangen Krach in den letzten 1,5 Jahren (3 Modernisierungen, 1 Wasserschaden, der Krach durch die Arbeiten ging über viele Wochen, jew. ca. 3 Monate lang. Kaum war eine Sache beendet begann sozusagen die nächste) nun auch noch die 3 Tage vor und die Tage zwischen Weihnachten und Neujahr den Krach ertragen zu müssen (auch wenn es sich an den Tagen, an denen dort gearbeitet wird, um Werktage handelt)? Oder ist das nur eine moralische Frage bzw. ein persönliches Empfinden und somit "eigenes Pech"?

  • Ist die Wohnungsgesellschaft wirklich nicht verpflichtet, einen bestimmten Zeitrahmen für die Ankündigung der Arbeiten einzuhalten, bevor diese beginnen?

    Ich verstehe, dass du es als ungerecht empfindest, aber es besteht wirklich keine Pflicht, wenn in einer anderen Wohnung gearbeitet wird. Solange die Arbeiten zu den normalen Tageszeiten sind, kann man nichts machen. Eine längere Ankündigung wäre nur nötig, wen man in deiner Wohnung etwas machen müsste.

    Durch den Lärm ist die Miete gemindert. Aber das hilft dir ja nicht viel, weil davon der Lärm nicht aufhört.

  • Was hätte denn eine längere Ankündigung geändert ? Die betroffenen im Schichtdienst oder mit Medikamenten hätten ihre Arbeitsstelle gekündigt oder hätten sich eine Ferienwohnung oder Hotelzimmer angemietet? Oder hätten sie die Mietwohnung gleich ganz gekündigt? Im Grunde ändert hier eine längere Ankündigung nichts, denn die meisten werden ohnehin nichts an der Situation ändern (können). Sofern die eigene Mietsache nicht betroffen ist, gibt es keine Fristen, wie bereits geschrieben wurde.

    Dass alle gesetzlich möglichen Tage genutzt werden sollen, ist auch selbstverständlich, jeder Tag Leerstand kostet Geld.

  • Danke Fruggel und Schweinchenfan für eure Antworten.

    @ Schweinchenfan: Die Arbeitsstelle zu kündigen oder sich eine Wohnung/Hotelzimmer zu mieten oder gar die Mietwohnung zu kündigen ist ja wohl sehr weit hergeholt und sarkastisch übertrieben (ich habe hier ernsthafte Antworten erhofft), davon war meinerseits auch nie die Rede. Die Betroffenen hätten durch eine rechtzeitige vorherige Ankündigung anderweitig reagieren können (so hätte z. B. der eine Nachbar im Schichtdienst sich für die entsprechenden Tage laut seiner Angabe bei Familienmitgliedern für den Tagesschlaf "einquartiert"). Dass jeder Tag Leerstand Geld kostet ist mir durchaus bewusst, aber aufgrund der bevorstehenden Feiertage und dem, was wir Mieter bereits in letzter Zeit ertragen mussten, wäre es von der Wohnungsgesellschaft sehr nett gewesen, mit dem Beginn der Modernisierung noch 1,5 Wochen zu warten und somit etwas Rücksicht auf die Mieter zu nehmen. Aber sie denken natürlich nur wirtschaftlich, da gibt es keinen Platz für Menschlichkeit, nicht mal zu Weihnachten.

    Ergo haben wir Mieter Pech gehabt und können nichts machen. Das habe ich durch all die Antworten hier verstanden, danke nochmals an alle.

    Wünsche euch schöne und vor allem ruhige Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr.

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