Hallo,
bei uns im Mietshaus wird eine leerstehende Wohnung modernisiert. Der Aushang dafür befindet sich seit gestern, 20.12. an der Haustür. Es werden "Modernisierungsarbeiten in einer Nachbarwohnung" angekündigt, welche "in Kürze, ab KW 51 stattfinden" sollen, "voraussichtlich dauern die Arbeiten bis zur KW 13 an".
Heute, gerade mal 1 Tag nach dem Anbringen des Aushangs, haben die Arbeiten begonnen. Was genau gerade gemacht wird weiß ich nicht, aber es ist starker Polter-Klopf-Lärm, der (zumindest in meiner Wohnung) die Wände und den Boden vibrieren lässt und definitiv nicht zu überhören ist (und das genau ab 13.40 Uhr beginnend in der Mittagsruhe - ich weiß, für Firmen gilt diese nicht, aber den ganzen Morgen/Vormittag war Ruhe, aber nein, sie müssen genau in der Mittagsruhe anfangen). Vor der Haustür stehen diese schwarzen "Baubottiche", in denen oft Schutt/Dreck abtransportiert wird, so dass wir eigentlich davon ausgingen, dass zuerst - wie bei vorherigen Modernisierungen geschehen - die Fliesen abgestemmt werden. Aber es klingt eher, als würden sie "nur" mit einem großen Hammer irgendwo gegen kloppen. Ist auch egal, es geht um den Lärm generell und nicht um die aktuell genauen Arbeiten.
In den letzten 1,5 Jahren waren wir Mieter bereits 3 Wohnungsmodernisierungen/-sanierungen ausgesetzt (2 im Haus, 1 im Nebenhaus, die Wohnung direkt neben meiner), d.h. entspr. Krach (inkl. tagelangem Fliesenabstemmen) über viele Wochen. Hinzu kam im Hause ein großer Wasserschaden, aufgrund dessen in 2 Wohnungen wochenlang die Handwerker teilweise auch sehr lautstark zugange waren.
Meine Fragen:
1. Darf der Vermieter (Wohnungsgesellschaft) bereits 1 Tag nach Anbringung der Information über die Modernisierung mit den Arbeiten beginnen? Ich habe gelesen, dass der Vermieter eine Modernisierung 3 Monate im Voraus schriftlich ankündigen (und genaue Angaben dazu machen) muss, aber wenn ich das richtig verstanden habe betrifft dies nur Wohnungen, in denen die Mieter aktuell noch leben (also keine leerstehenden Wohnungen). Bei der letzten Modernisierung/Sanierung einer leerstehenden Wohnung im Haus wurde mit den Arbeiten sogar ohne vorherigen Aushang begonnen - erst nach einem Anruf wurde dieser 1 Tag später nachträglich an der Haustür angebracht.
2. Darf der Vermieter mit diesen Arbeiten bereits jetzt beginnen, obwohl der bereits ausgezogene Vormieter (Wohnung ist leergeräumt) die Wohnung zum 31.12. gekündigt hat?
3. Der Vormieter hat jahrzehntelang in der Wohnung gelebt, und ich habe vollstes Verständnis dafür, dass die Wohnung modernisiert (ich vermute sogar saniert) werden muss. Aber nach all dem Krach der Arbeiten in den letzten 1,5 Jahren liegen unsere Nerven etwas blank und wir hatten gehofft, dass die Arbeiten erst im Januar beginnen (zumal der Vormieter ja zum 31.12. gekündigt hat). Mit den lautstarken Arbeiten 3 Tage vor Weihnachten zu beginnen und diese auch zwischen den Feiertagen Weihnachten und Neujahr fortzusetzen empfinde ich als absolute Frechheit! Kann ich dagegen etwas machen, z.B. Beschwerde einreichen oder gar eine Mietminderung ankündigen? Also nicht aufgrund meines persönlichen Empfindens, sondern weil ich unter den gegebenen Umständen das Recht dazu habe?
Für Ihre Antworten bedanke ich mich im Voraus.