Danke. Das ist auch meine Auffassung.
Inzwischen habe ich ein (!) Urteil gefunden, wo das anders entschieden wurde (das zur Info, falls hier jemand eine ähnliche Frage hat):
Amtsgericht Berlin-Mitte Urteil vom 26.11.2020 - 25 C 16/20 -
Da ging es zwar nicht um tageweises Überlassen, sondern um einen Zeitraum - aber die Begründung ist interessant:
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