Fragen wegen geplanter Modernisierung der Mietwohnung

  • Ich wohne seit 20 Jahren in einem 8-Parteien-Haus , welches etwas in die Jahre gekommen ist. Dafür ist die Miete bis heute bezahlbar. Habe jetzt erfahren das der neue Eigentümer (seit 2022) einiges renovieren möchte. Schriftlich habe ich dazu nichts erhalten, nur mündlich. Wobei mir die Sinnhaftigkeit der einzelnen Maßnahmen sich nicht erschließt. Anstatt alle Fenster und Aussentüren sollen nur die zwei vorhandenen Balkontüren je Wohnung erneuert werden und abschließbar sein. Dazu soll zwischen den Balkonen auf der Rückseite des Hauses ein Aufzug installiert werden sodass man neben dem Treppenhaus an der Vorderseite des Hauses zusätzlich von hinten per Aufzug in die Wohnung kommen soll (Barrierefreiheit). Deshalb sollen die Balkontüren abschließbar werden, weil man dann wohl per Aufzug auf jeden beliebigen Balkon kommt. Darüber hinaus soll die Nachtspeicherheizung durch eine Wärmepumpenheizung ersetzt werden. Beginn laut mündlicher Auskunft Ende Januar Anfang Februar.


    Das Bild im Anhang zeigt die Rückseite des Hauses.


    Ist das alles rechtens? Muss man einem Aufzugeinbau zustimmen obwohl niemand der Bewohner so etwas braucht und nur hohe Nebenkosten erzeugt?


    Müssen Modernisierungen nicht schriftlich angekündigt werden und hat man unter bestimmten Umständen nicht ein Widerspruchsrecht? Muss der Vermieter während lauter Baumassnahmen nicht eine Ersatzunterkunft stellen, gerade wenn man wie ich sehr krank ist?


    Ich leide unter fortgeschrittenem Magenkrebs und zum Teil schweren Depressionen und Lärm halte ich grundsätzlich nicht gut aus. Bin seit Jahren EU-Rentner und habe einen GdB von 60, unbefristet. Das Problem heutzutage ist, man findet keine bezahlbaren Wohnungen und man ist solchen Situationen einfach nur ausgeliefert. Ich habe große Existenzangst mein Heim zu verlieren da ich es mir modernisiert nicht mehr leisten kann. Vom Staat bekomme ich keine Unterstützung, bin da 30 Euro über der Einkommensgrenze.


    Dazu kommt das ich Anfang nächsten Jahres wegen KH- und Rehaaufenthalten wegen meiner Krebserkrankung oft nicht da sein werde und meine Tochter (20) dann allein in der Wohnung ist und ich Angst habe das sie vom Vermieter irgendwie bei einer geplanten Ausführung überlistet wird.


    Was soll ich nur tun? Ich bin total verzweifelt.

    LG

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  • Ist das alles rechtens? Muss man einem Aufzugeinbau zustimmen obwohl niemand der Bewohner so etwas braucht und nur hohe Nebenkosten erzeugt?

    Bei Modernisierungen wird in der Regel nie der Mieter gefragt, bzw. ist die Zustimmung auch gar nicht erforderlich. Es geht hier um die Gebrauchswerterhöhung des Gebäudes und der Wohnungen. Ob das nun der aktuelle Mieter braucht, ist da erst einmal unerheblich.

    Es gibt eine Modernisierungsankündigung in Textform und der Mieter hat dann die Möglichkeit von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.

    und hat man unter bestimmten Umständen nicht ein Widerspruchsrecht?

    Ja, gemäß § 555d BGB kannst Du der Maßnahme widersprechen, wenn diese eine Härte für dich darstellen würde. Hier gibt es aber ein großes "Aber": Die Modernisierung der Heizungen wird mit einer Neuinstallation im gesamten Haus verbunden sein, d.h. man kann deine Wohnung nicht einfach auslassen.

    Ich habe große Existenzangst mein Heim zu verlieren da ich es mir modernisiert nicht mehr leisten kann.

    die Angst kann man Dir vielleicht nehmen. Es werden teure Nachtspeicheröfen durch effiziente Wärmepumpen ersetzt. Hierdurch sparst Du massig Heizkosten.

    Ich würde jetzt erst einmal abwarten, bis die konkrete Modernisierungsankündigung im Briefkasten liegt. Dann hast Du eine Info über den Umfang der Maßnahme und die voraussichtliche Mieterhöhung. Hast Du das Schreiben dann vor Dir liegen, sprich mit dem Vermieter über Lösungen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Muss der Vermieter allein schon zum Austausch funktionierender Balkontüren (die neuen sollen im Gegensatz zu den alten abschließbar sein) auch eine Vorankündigung mindestens drei Monate vorher machen?

  • Die Ankündigungsfrist kann sich deutlich reduzieren, wenn es sich um eine kleinere Maßnahme mit geringer Beeinträchtigung handelt, die auch nur zu einer geringen Mieterhöhung führt. Hier wäre ggfs. eine Frist von vielleicht 14 Tagen ausreichend.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich muss jetzt für mindestens einen Monat in eine Reha und muss meine Tochter (21) allein lassen. Ich bin nicht sicher was der Vermieter gerade alles ausheckt. Aktuelles Beispiel wie er scheinbar gerne vorgeht: wir mussten alle Parkplätze Mitte letzter Woche räumen da ein Lkw mit Container für Bauschutt hinters Haus müsste. Wir zahlen Geld dafür. Es gibt dafür einen separaten Vertrag. Jetzt macht der ohne Ankündigung hinter dem Haus alles platt, Rasen, Sandkasten usw. und scheint da neue Parkplätze machen zu wollen. Die bisherigen waren unbefestigt. Alles ohne Kommunikation, Ankündigung, weder mündlich noch schriftlich. Genauso wie mit Balkontüren die er laut mündlichen Verlautbarungen gegenüber einzelnen Mietern Ende Januar Anfang Februar täuschen lassen will. Bisher nix schriftliches. Hab jetzt einen Brief diesbezüglich vom Mieterschutzbund dem zuschicken lassen. Wie kann man sich richtig verhalten wenn er ohne Vorwarnung vor der Tür steht und loslegen will? Der Mieterschutzbund Anwalt kommt ja dann nicht vor Ort, aber wenn ich eine Art Beistand brauche, um auch keine Fehler zu machen die mich angreifbar machen würden, wo soll ich mich adhoc in einer solchen Situation hinwenden, bzw. im nächsten Monat meine Tochter?

  • wir mussten alle Parkplätze Mitte letzter Woche räumen da ein Lkw mit Container für Bauschutt hinters Haus müsste. Wir zahlen Geld dafür

    Wenn die Plätze nicht nutzbar sind, dann zahlt ihr auch nichts mehr dafür ;) Das müsst ihr dem Vermieter aber mitteilen.

    Wie kann man sich richtig verhalten wenn er ohne Vorwarnung vor der Tür steht und loslegen will?

    In dem Fall lässt man den Handwerker einfach abtraben.....

    Der Vermieter muss solche Maßnahmen ankündigen. Es gibt ja auch berufstätige Menschen, die gar nicht daheim sind, wenn der Handwerker spontan vor der Tür steht.

    Es ist gut, dass Ihr vorab mit dem Mieterverein gesprochen habt. Diese werden dem Vermieter sicher mitteilen, dass ohne ausreichende Ankündigung kein Zugang gewährt wird.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.





  • Muss ich den Vermieter bzw. Handwerker in die Wohnung lassen wenn der wegen Modernisierung im Januar die Balkontüren austauschen will. Ankündigungsfrist ist 10 Tage. Mache ich mich haftbar wegen Schadenersatz wenn ich den Zutritt verweigere?

    Anfang Januar gab es eine allgemeine Modernisierungsankündigung (neue Heizung, Aussendämmung, neue Balkontüren (kein Fenstertausch, obwohl so alt wie die alten Balkontüren). Ohne zeitliche Angabe wann die Arbeiten durchgeführt werden sollen noch wie stark die Miete steigen soll? Muss nicht mindestens 3 Monate vorher angekündigt werden mit genauen Angaben was, wann und wie teuer es wird?

  • Anfang Januar gab es eine allgemeine Modernisierungsankündigung (neue Heizung, Aussendämmung, neue Balkontüren (kein Fenstertausch, obwohl so alt wie die alten Balkontüren). Ohne zeitliche Angabe wann die Arbeiten durchgeführt werden sollen noch wie stark die Miete steigen soll? Muss nicht mindestens 3 Monate vorher angekündigt werden mit genauen Angaben was, wann und wie teuer es wird?

    Schwer zu sagen, ob der Austausch der Balkontüren überhaupt eine Modernisierungsmaßnahme darstellt. Das wäre nur der Fall, wenn hierdurch eine Energieeinsparung erreicht wird. Wenn die Balkontüren aktuell einfach verglast sind und nun Türen mit Doppel- oder Dreifachverglasung eingebaut werden sollen, wäre das eine Modernisierung.

    Handelt es sich um einen einfachen Austausch und keine Verbesserung, dann wäre das auch keine Modernisierungsmaßnahme, sondern eine Instandsetzung. Hier wäre eine Ankündigungsfrist von 10 Tagen ausreichend.

    Wenn ich das richtig verstanden habe, bist Du ja schon beim Mieterschutzbund. Den Sachverhalt würde ich dort noch einmal vortragen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Die alten Balkontüren sind zweifach verglast aus den 90ern, die neuen sollen 3fach sein. Das Haus hat massive Baumängel mit Schimmelbildung in allen Räumen, das wurde in einem gerichtlich beauftragten Gutachten bestätigt. Der Austausch der Balkontüren ohne Fenstertausch mit unisolierten Rollladenkästen wird da keine Besserung bringen. Wenn man beim Mieterschutz einen unmotivierten Anwalt hat, bringt der leider auch nicht viel, so meine aktuelle Situation. Aber allein der Januar ist ja auch nicht ein toller Zeitpunkt.

  • In dem Fall würde ich über die Rechtsschutzversicherung einen "richtigen" Anwalt einschalten. Wenn jetzt schon die Probleme losgehen, dann wird der vermutlich eh gebraucht.

    Hier ist es schwer zu helfen, wenn man die konkreten Gegebenheiten und Ankündigungen/Schreiben des Vermieters nicht kennt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Bei dem Schreiben handelt es sich nicht um eine Modernisierungsankündigung, auch wenn es so im Betreff geschrieben steht. Da steht weder etwas von der Dauer/dem Umfang der Durchführung, es wird keine Mieterhöhung erwähnt, oder dass Du ein Sonderkündigungsrecht hast.

    Wenn Du jetzt keinen Anwalt einschalten willst, dann kläre das vorab mit dem Vermieter.

    Wenn er keine Mieterhöhung machen will, dann wäre das ok, auch wenn die Termine rechtzeitig angekündigt werden sollten.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Soll ich den Vermieter darauf hinweisen das es sich nicht um eine rechtlich wirksame Ankündigung handelt?

    Wäre es nicht besser dies im Fall einer gewünschten Mieterhöhung zu thematisieren?

    Ich bin mit den Folgewirkungen beider Verhaltensweisen gerade überfordert.

    Ist es notwendig jetzt schon Einwände wegen einem Härtefall dem Vermieter mitzuteilen?

  • Ich bin mit den Folgewirkungen beider Verhaltensweisen gerade überfordert.

    Dann wende dich besser an einen Rechtsanwalt. Wir können hier nur theoretische Möglichkeiten diskutieren, aber keine konkrete Handlungsempfehlung geben, die irgend welche Rechtsfolgen haben könnte.

    das es sich nicht um eine rechtlich wirksame Ankündigung handelt?

    Wenn die Ankündigung nicht den Vorschriften genügt, dann bedeutet das nur, dass eine Mieterhöhung wegen Modernisierung gemäß §559b Abs. 2 BGB erst 6 Monate später, also nach 9 Monaten wirksam wird. Dulden muss man die Maßnahme trotzdem unter Vereinbarung eines passenden Termins.

    Einwände wegen einem Härtefall dem Vermieter mitzuteilen?

    Damit kann man die Baumaßnahmen allenfalls hinaus zögern auf einen besseren Zeitpunkt, aber nicht ganz verhindern.

  • Eine Modernisierungsmaßnahme beinhaltet ja alles, d.h. den Umfang und Beginn der Maßnahme, die zu erwartende Mieterhöhung die Fristen und ein Sonderkündigungsrecht, bzw. die Erklärung eines Härtefalls.

    Handelt es sich beispielsweise nicht um eine Modernisierungsmaßnahme im Sinne des § 555b BGB, entfallen ggfs. auch die Ankündigungsfristen von 3 Monaten. Hier könnte der Vermieter schlimmstenfalls eine Durchführung für Mitte Februar ankündigen.

    Zum Thema Härtefall: Ich weiß nicht, warum Du einen Härtefall erklären möchtest, aber ich weise dich jetzt schon darauf hin, dass Du die Maßnahme nicht verhindern kannst, wenn dort neue Heiz- und Wasserleitungen durch das Haus gezogen werden müssen. Da kann man deine Wohnung nicht außen vor lassen. Bei Modernisierungsmaßnahmen hast du in erster Linie ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Maßnahme für dich nicht zumutbar ist.

    Erst wenn ein Umzug aus diversen Gründen nicht zumutbar ist, kannst Du ggfs. einen Härtefall erklären.

    Ich bin mit den Folgewirkungen beider Verhaltensweisen gerade überfordert.

    Was schon allein aufgrund des Schreibens des Vermieters nachvollziehbar ist. Das würde mir nicht anders gehen, bzw. würde ich da im Dunkeln tappen.

    Bei einer richtigen Modernisierungsankündigung wüsstest Du, was in deiner Wohnung konkret gemacht wird, wann das durchgeführt wird, wie lange das dauert, wie hoch die Beeinträchtigung ist und was der Spaß am Ende kostet.

    Hieran könntest Du dann entscheiden, ob das das durchmachen willst, oder auch nicht.

    Und wie schon erwähnt: Wende dich an einen Anwalt. Ich denke auch, dass dich eine richtige Modernisierungsankündigung überfordern wird (das ist nicht schlimm).

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Der Vermieter hat den Termin für den Wechsel der Balkontüren erst um eine Woche wegen eines angeblichen Todesfalls um "eine Woche" verschoben um dann in der darauffolgenden Woche kommentarlos nicht zu erscheinen, 2x Urlaub umsonst genommen.


    Was muss ich in der Sache mir jetzt noch gefallen lassen? Erst nach einer erneuten schriftlichen Ankündigung mit angemessener Frist in die Wohnung lassen?

  • Jedenfalls muss ein Termin vereinbart werden, wann es auch für dich passt, oder aber der Vorlauf ist angemessen groß, dass man sich drauf einstellen kann.

    Man kann dem Vermieter auch eindringlich bitten, den Termin dann verbindlich einzuhalten. Ansonsten müsste man sich überlegen, evtl. den Verdienstausfall wegen unbezahltem Urlaub vom Vermieter zurück zu verlangen als Schadenersatz.

  • Zu den Korrekten Ausführungen von Fruggel würde ich es Dir nochmal ans Herz legen, Dir schnell einen Anwalt oder Mieterverein zu suchen. Die Modernisierung hat ja noch nicht einmal richtig angefangen und es gibt jetzt schon etliche Probleme/Fragen. Das wird dann später sicher nicht besser.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,


    der Vermieter hat diese Woche eine komplett neue Haustür mit Briefkästen einbauen lassen (8-Parteien-Haus). Es funktioniert aber keine Klingel, Türöffner oder Gegensprechanlage wie vorher. Alles tot, der VM ist nicht erreichbar.


    Was kann man dagegen machen? Ich denke nur daran wenn jemand einen Notarzt anruft und unten niemand rein kommt.

    Thema bitte weiterführen!

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