Hallo,
ich lebe in einem MFH mit 8 Parteien. Im letzten Sommer wurden 2 WPs eingebaut, jeweils eine für 4 Wohneinheiten. Die Anlage wurde von einer polnischen Firma eingebaut die auch Trockenbau, Fenster, Verputzen, Außenanlagen usw. am Grundstück gemacht hat, also keine spezielle Heizungsfirma. Ein hydraulischer Druckabgleich hat bisher nicht stattgefunden. Seit Inbetriebnahme der Heizanlage habe ich das Problem das die Heizkörper erst ab 2-3 überhaupt warm werden und dann schlagartig extrem aufheizen, darunter bleiben sie kalt.Es ist also oft zu warm oder zu kalt in der Wohnung. Dies wurde auch schon mehrfach reklamiert, es wird dann aber höchstens bei der Voreinstellung am Heizkörper unterhalb des Thermostats die Voreinstellung geändert, was aber nicht wirklich was bringt. Manchmal, wenn ich nur einen Heizkörper der insgesamt 5 in meiner Wohnung anmache bleibt dieser auch heiß wenn ich das Thermostat komplett schließe. Dann hilft nur den Absperrhahn für die Wohnung zu schließen damit der Heizkörper abkühlt.
Kann ein hydraulischer Abgleich hier helfen und habe ich ein anrecht darauf das dieser ausgeführt wird?
Beiträge von sgrund
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Hallo,
mein Vermieter möchte die Miete zum 1.1.25 nach §558 BGB erhöhen, das werde ich akzeptieren müssen, da schon lange keine Erhöhung stattfand.
Er hat mir dazu ein Schreiben geschickt das ich unterschreiben soll wo der neue Betrag aufgeführt ist. Dabei steht auch ein Betrag aus einem separaten Mietvertrag für einen Stellplatz.
Da wurde die Miete bereits zum 1.9.24 erhöht, den erhöhten Betrag zahle ich seitdem auch.
Es wird eine Gesamtsumme ausgewiesen bestehend aus der Miete für die Wohnung und für den Stellplatz, also aus zwei separaten Mietverträgen.
Muss ich dieses Schreiben unterschreiben oder reicht es einfach den geforderten Betrag ab 1.1.25 dauerhaft zu zahlen?
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Hallo,
meine volljährige Tochter ist ausgezogen und ich muss nun zum erstenmal Wohngeld beantragen. Der Mietvertrag läuft auf mich allein. Ich brauche meine Mietbescheinigung des Vermieters. Zum Nachweis ihm gegenüber will ich ihm eine Ummeldebescheinigung meiner Tochter in Kopie vorlegen, aber ohne ihre neue Adresse, welche ja drauf steht, weil diese aus meiner Sicht ihn nichts angeht. Ich will also auf der Kopie die Adresse schwärzen.
Ist das rechtlich ok?
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Was die jetzige Situation angeht da möchte ich das Risiko einschätzenkönnen wenn ich die Handwerker unter den gegebenen Umständen erst einmal nicht rein lassen würde. Ich kann mir auch vorstellen das bei einer Baderneuerung Dixieklos in den Hof gestellt werden.
Ich habe Magenkrebs und brauche in meiner ständigen Umgebung ein funktionierendes WC und nicht 3 Stock tiefer im Freien. Auch da wäre es wichtig zu wissen wie ich mich richtig verhalten kann.
Es gab keine Terminabstimmung und die Ankündigung im Januar war nicht nach BGB.
Selbst wenn ich niemanden rein lassen muss, wenn die irgendwann das Wasser abstellen, was mache ich dann?
Ich habe so viele gesundheitliche Baustellen und dann den Wohnungskram noch dazu. Ich habe echt bald keine Kraft mehr, aber ich möchte nicht alles mit mir machen lassen. -
Der Vermieter hat bisher auf kein Schreiben des Anwalts in den letzten Monaten reagiert und hat jetzt auch nichts angekündigt. Die Handwerker kommen einfach und wundern sich das niemand von den Mietern etwas weiß. Der Anwalt kann auch mit einer Wand sprechen, ist genauso gut. Meine Frage ist was der Vermieter tun müsste, ich möchte das Risiko wissen wenn ich die Handwerker unter den gegebenen Umständen erst einmal nicht rein lassen würde.
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Hallo,
ein Vermieter hat eine Modernisierung im Januar angekündigt.
Im Mai kommen Handwerker ohne weitere Ankündigung und wollen in die Wohnung und Kellerabteile zwecks Installation der Heizung. IKann der Mieter dafür eine separate Vorankündigung für den Einllass der Handwerker verlangen und wenn ja wie lange muss diese sein?Thema bitte weiterführen!
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Hab bereits einen Anwalt. Der is aber schon mit Schimmel und Balkontüren beschäftigt. Die Hauseingangstür ist ja wieder ein neues Feld. Die meisten Anwäöte winken bei Mietrecht sowieso ab. Aufwand und Ertrag sind bescheiden.
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Hallo,
der Vermieter hat diese Woche eine komplett neue Haustür mit Briefkästen einbauen lassen (8-Parteien-Haus). Es funktioniert aber keine Klingel, Türöffner oder Gegensprechanlage wie vorher. Alles tot, der VM ist nicht erreichbar.
Was kann man dagegen machen? Ich denke nur daran wenn jemand einen Notarzt anruft und unten niemand rein kommt.Thema bitte weiterführen!
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Der Vermieter hat den Termin für den Wechsel der Balkontüren erst um eine Woche wegen eines angeblichen Todesfalls um "eine Woche" verschoben um dann in der darauffolgenden Woche kommentarlos nicht zu erscheinen, 2x Urlaub umsonst genommen.
Was muss ich in der Sache mir jetzt noch gefallen lassen? Erst nach einer erneuten schriftlichen Ankündigung mit angemessener Frist in die Wohnung lassen? -
Soll ich den Vermieter darauf hinweisen das es sich nicht um eine rechtlich wirksame Ankündigung handelt?
Wäre es nicht besser dies im Fall einer gewünschten Mieterhöhung zu thematisieren?
Ich bin mit den Folgewirkungen beider Verhaltensweisen gerade überfordert.
Ist es notwendig jetzt schon Einwände wegen einem Härtefall dem Vermieter mitzuteilen?
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Anbei das Schreiben der Modernisierungsankündigung. Vielleicht hilft das die Situation besser einschätzen zu können.
Hat das Schreiben in der Form überhaupt rechtlich eine Relevanz?
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Die alten Balkontüren sind zweifach verglast aus den 90ern, die neuen sollen 3fach sein. Das Haus hat massive Baumängel mit Schimmelbildung in allen Räumen, das wurde in einem gerichtlich beauftragten Gutachten bestätigt. Der Austausch der Balkontüren ohne Fenstertausch mit unisolierten Rollladenkästen wird da keine Besserung bringen. Wenn man beim Mieterschutz einen unmotivierten Anwalt hat, bringt der leider auch nicht viel, so meine aktuelle Situation. Aber allein der Januar ist ja auch nicht ein toller Zeitpunkt.
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Muss ich den Vermieter bzw. Handwerker in die Wohnung lassen wenn der wegen Modernisierung im Januar die Balkontüren austauschen will. Ankündigungsfrist ist 10 Tage. Mache ich mich haftbar wegen Schadenersatz wenn ich den Zutritt verweigere?Anfang Januar gab es eine allgemeine Modernisierungsankündigung (neue Heizung, Aussendämmung, neue Balkontüren (kein Fenstertausch, obwohl so alt wie die alten Balkontüren). Ohne zeitliche Angabe wann die Arbeiten durchgeführt werden sollen noch wie stark die Miete steigen soll? Muss nicht mindestens 3 Monate vorher angekündigt werden mit genauen Angaben was, wann und wie teuer es wird?
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Ich muss jetzt für mindestens einen Monat in eine Reha und muss meine Tochter (21) allein lassen. Ich bin nicht sicher was der Vermieter gerade alles ausheckt. Aktuelles Beispiel wie er scheinbar gerne vorgeht: wir mussten alle Parkplätze Mitte letzter Woche räumen da ein Lkw mit Container für Bauschutt hinters Haus müsste. Wir zahlen Geld dafür. Es gibt dafür einen separaten Vertrag. Jetzt macht der ohne Ankündigung hinter dem Haus alles platt, Rasen, Sandkasten usw. und scheint da neue Parkplätze machen zu wollen. Die bisherigen waren unbefestigt. Alles ohne Kommunikation, Ankündigung, weder mündlich noch schriftlich. Genauso wie mit Balkontüren die er laut mündlichen Verlautbarungen gegenüber einzelnen Mietern Ende Januar Anfang Februar täuschen lassen will. Bisher nix schriftliches. Hab jetzt einen Brief diesbezüglich vom Mieterschutzbund dem zuschicken lassen. Wie kann man sich richtig verhalten wenn er ohne Vorwarnung vor der Tür steht und loslegen will? Der Mieterschutzbund Anwalt kommt ja dann nicht vor Ort, aber wenn ich eine Art Beistand brauche, um auch keine Fehler zu machen die mich angreifbar machen würden, wo soll ich mich adhoc in einer solchen Situation hinwenden, bzw. im nächsten Monat meine Tochter?
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Muss der Vermieter allein schon zum Austausch funktionierender Balkontüren (die neuen sollen im Gegensatz zu den alten abschließbar sein) auch eine Vorankündigung mindestens drei Monate vorher machen?
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Ich wohne seit 20 Jahren in einem 8-Parteien-Haus , welches etwas in die Jahre gekommen ist. Dafür ist die Miete bis heute bezahlbar. Habe jetzt erfahren das der neue Eigentümer (seit 2022) einiges renovieren möchte. Schriftlich habe ich dazu nichts erhalten, nur mündlich. Wobei mir die Sinnhaftigkeit der einzelnen Maßnahmen sich nicht erschließt. Anstatt alle Fenster und Aussentüren sollen nur die zwei vorhandenen Balkontüren je Wohnung erneuert werden und abschließbar sein. Dazu soll zwischen den Balkonen auf der Rückseite des Hauses ein Aufzug installiert werden sodass man neben dem Treppenhaus an der Vorderseite des Hauses zusätzlich von hinten per Aufzug in die Wohnung kommen soll (Barrierefreiheit). Deshalb sollen die Balkontüren abschließbar werden, weil man dann wohl per Aufzug auf jeden beliebigen Balkon kommt. Darüber hinaus soll die Nachtspeicherheizung durch eine Wärmepumpenheizung ersetzt werden. Beginn laut mündlicher Auskunft Ende Januar Anfang Februar.
Das Bild im Anhang zeigt die Rückseite des Hauses.
Ist das alles rechtens? Muss man einem Aufzugeinbau zustimmen obwohl niemand der Bewohner so etwas braucht und nur hohe Nebenkosten erzeugt?
Müssen Modernisierungen nicht schriftlich angekündigt werden und hat man unter bestimmten Umständen nicht ein Widerspruchsrecht? Muss der Vermieter während lauter Baumassnahmen nicht eine Ersatzunterkunft stellen, gerade wenn man wie ich sehr krank ist?
Ich leide unter fortgeschrittenem Magenkrebs und zum Teil schweren Depressionen und Lärm halte ich grundsätzlich nicht gut aus. Bin seit Jahren EU-Rentner und habe einen GdB von 60, unbefristet. Das Problem heutzutage ist, man findet keine bezahlbaren Wohnungen und man ist solchen Situationen einfach nur ausgeliefert. Ich habe große Existenzangst mein Heim zu verlieren da ich es mir modernisiert nicht mehr leisten kann. Vom Staat bekomme ich keine Unterstützung, bin da 30 Euro über der Einkommensgrenze.
Dazu kommt das ich Anfang nächsten Jahres wegen KH- und Rehaaufenthalten wegen meiner Krebserkrankung oft nicht da sein werde und meine Tochter (20) dann allein in der Wohnung ist und ich Angst habe das sie vom Vermieter irgendwie bei einer geplanten Ausführung überlistet wird.
Was soll ich nur tun? Ich bin total verzweifelt.LG
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Hallo,
ich habe seit einem Jahr einen neuen Vermieter. Der beauftragte Hausmeisterservice wurde zum Jahreswechsel gekündigt ohne die Mieter zu informieren und einen Neuen bekannt zu geben. Der Vermieter selbst ist nur per Mail zu erreichen. Seit 10 Tagen keine Reaktion auf vorhandene Mängelanzeige. Wie kann ich weiter verfahren ohne mich juristisch angreifbar zu machen? Jetzt geht es um Mängel die nicht gleich gemacht werden müssen, aber was ist bei Stromausfall, Wasserrohrbruch usw.?
Einfach selbst Handwerker beauftragen und von der Miete den Rechnungsbetrag abziehen? Man findet ja kaum einen gerade bei Kleinstaufträgen. -
Hallo,
mein Vermieter hat einen Abwasserrohrbruch in der Küche dazu genutzt die bisher in einem Schacht über Putz verlaufenden Rohre unter Putz legen zu lassen wobei es zu massivem Dreck, insbesonders Staub in jeder Ritze, der Küche kam. Alle Schränke, das Geschirr usw. sind innen und außen mit einer feinen Staubschicht überzogen, obwohl man versucht hatte, dies durch das Aufhängen von Plastikplanen zu verhindern. Wer ist für die Reinigung der Küche zuständig, Mieter oder Vermieter?
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Also auch im Notfall (Wasserrohrbruch, Heizungsausfall, Dach undicht usw.)?
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Hallo,
ein Mehrfamilienhaus erhält einen neuen Vermieter welcher nur per Brief oder Email erreichbar ist. In dem Haus gibt es mehrere ältere Personen um 80 Jahre ohne Computer und Internetzugang. Ist die vorhandene Erreichbarkeit des Vermieters zur Meldung von Reparaturen und auch gerade in Notfallsituationen (Wasserrohrbruch, Ausfall Heizung usw.) ausreichend oder muß eine telefonische Erreichbarkeit des Vermieters oder eines anderen Ansprechpartners gewährleistet sein?
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