nicht zu fassen!

  • von unserem vermieter haben wir heute folgendes schreiben erhalten:

    Sehr geehrte Frau u. Herr

    wie ich ihnen heute am 06. Juli migeteilt habe, ist die Miete noch nicht bei mir eingegangen. Wie Sie wissen, ist die Miete bis zum 3. jeden Monats zu bezahlen. Letzte Frist zur Begleichung ist Freitag, der 8.Juli.

    Sollten Sie den Termin nicht einhalten, muss ich die Angelegenheit meinem Anwalt, Dr. xxxxx , übergeben,der Ihnen für seine Arbeit sofort Euro 600,-- i Rechnung stellt. Ausserdem wird Ihr Arbeitgeber verständigt, davon möchte ich Sie verschonen. Dies gilt auch für den August 2011. Die Kaution mit der Miete zu verrechnen, ist nicht erlaubt, das wissen Sie auch.

    Mit freundlichen Gruss

    Hintergrund:

    wir haben die wohnung fristgerecht zum 30.08.2011 gekündigt. wir haben die kündigung ausgesprochen, da uns beim einzug eine ruhige wohnung angeboten wurde. im mietvertrag steht "mittagsruhe ist zwischen 12 und 14 uhr einzuhalten"l.

    verschwiegen wurden uns die 4 enkelkinder des vermieters, die in der etage über uns fast jedes wochenende den pogo tanzen. besonders gerne in der zeit von 12 bis 14 uhr!

    die miete ist bisher per dauerauftrag pünktlich am 1. des monats überwiesen worden. diesen monat haben wir den dauerauftarg gekündigt und händisch überwiesen. diese zahlung erfolgte laut kontoauszug am 5.07.2011.

    kann uns jemand sagen, wie wir mit diesem schreiben umgehen sollen? wir jedenfalls kochen innerlich und würden gerne wieder normaltemperatur erreichen.

  • Hallo sonne98,

    vorab: Ich verstehe Deine Aufregung nicht wirklich.

    "Sehr geehrte Frau u. Herr
    wie ich ihnen heute am 06. Juli migeteilt habe, ist die Miete noch nicht bei mir eingegangen. Wie Sie wissen, ist die Miete bis zum 3. jeden Monats zu bezahlen."
    Gemeint ist der dritte Bankenarbeitstag, und das war demnach der 5.7.

    "Sollten Sie den Termin nicht einhalten, muss ich die Angelegenheit meinem Anwalt, Dr. xxxxx , übergeben,"
    Er "muss" garnichts, (bestenfalls mal auf den stillen Ort gehen und sich freidrücken, damit er klarer denken kann - pardon, war nur ein Gedanke von mir).

    "der Ihnen für seine Arbeit sofort Euro 600,-- i Rechnung stellt."
    Seten so gelacht. Wer die Musik bestellt, ...

    "Ausserdem wird Ihr Arbeitgeber verständigt, davon möchte ich Sie verschonen."
    Jetzt wird's weniger lustig: AG verständigen könnte als üble Nachrede gewertet werden: Üble Nachrede ? Wikipedia

    Das verschonen wollen könnte als Nötigung gewertet werden: Nötigung ? Wikipedia

    "Dies gilt auch für den August 2011."
    Auch das Ankündigen von Straftaten ist ein Straftatbestand: [url=http://www.google.de/#sclient=psy&h…iw=1170&bih=581]Google[/url]

    "Die Kaution mit der Miete zu verrechnen, ist nicht erlaubt, das wissen Sie auch."
    Richtig.

    "diesen monat haben wir den dauerauftarg gekündigt und händisch überwiesen. diese zahlung erfolgte laut kontoauszug am 5.07.2011."
    Wenn sie am 5.7. seinem Konto gutgeschrieben wurde, no problem.

  • 6das heißt,er kann uns jetzt wegen 1 tag verzug verklagen?und den arbeitgeber unterrichten?weil kündigen kann er ja nicht,wir haben doch schon gekündigt.

  • Hallo Berny,
    danke für deine antwort.im grunde sehe ich das ganze so wie du,aber aufgeregt hab ich mich schon!und zutrauen kann man diesem herrn wirklich alles leider :(
    die miete ist bei uns am 5.7. abgebucht,angeblich heute noch nicht auf seinem konto.
    liebe grüße
    sonne98

  • Berny

    Zitat

    Gemeint ist der dritte Bankenarbeitstag, und das war demnach der 5.7.

    Laut Gesetz heißt es aber dritter Werktag, nicht Bankentag. Und wenn auf dem Kontoauszug steht, dass am 04. der Auftrag ausgeführt wurde, sagt das nichts darüber aus, wann das Geld tatsächlich auf dem Konto des Vermieters gutgeschrieben wurde.

    Wir wissen wohl alle, dass hier die Wut des Vermieters und nicht der Verstand die Tastatur bedient hat.

  • :confused:

    Berny
    Laut Gesetz heißt es aber dritter Werktag, nicht Bankentag.
    Wir wissen wohl alle, dass hier die Wut des Vermieters und nicht der Verstand die Tastatur bedient hat.


    Beides richtig. Lt. Gesetz ist es der dritte Werktag. Nach neuer Rechtsprechung ist der Samstag jedoch nicht mehr mitzuzählen, sodass es der dritte (Banken-)Werktag ist. Im vorliegenden Fall waren die zu zählenden Werktage Freitag, Montag, Dienstag (5.7.).
    Die Fragestellerin sollte gerne noch sagen, ob beide Konten bei derselben Bank geführt werden. Falls ja, dürfte die Miete auch noch am 5. angekommen sein.
    Möchte gerne wissen, was der VM mit der Kaution machen wird...

  • 6das heißt,er kann uns jetzt wegen 1 tag verzug verklagen?


    Quatsch! Erst wenn ein Mieter öfters verspätet zahlt, kann der VM ihn nach vorheriger fruchtloser Abmahnung kündigen.

  • Letzte Frist zur Begleichung ist Freitag, der 8.Juli.

    Die zahlung erfolgte laut kontoauszug am 5.07.2011.

    Da wird das Geld wohl da sein. Was soll daher die ganze Aufregung?

  • Letzte Frist zur Begleichung ist Freitag, der 8.Juli.

    Die zahlung erfolgte laut kontoauszug am 5.07.2011.

    Da wird das Geld wohl da sein. Was soll daher die ganze Aufregung?


    Papiertiger gibbet überall...;)

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