von unserem vermieter haben wir heute folgendes schreiben erhalten:
Sehr geehrte Frau u. Herr
wie ich ihnen heute am 06. Juli migeteilt habe, ist die Miete noch nicht bei mir eingegangen. Wie Sie wissen, ist die Miete bis zum 3. jeden Monats zu bezahlen. Letzte Frist zur Begleichung ist Freitag, der 8.Juli.
Sollten Sie den Termin nicht einhalten, muss ich die Angelegenheit meinem Anwalt, Dr. xxxxx , übergeben,der Ihnen für seine Arbeit sofort Euro 600,-- i Rechnung stellt. Ausserdem wird Ihr Arbeitgeber verständigt, davon möchte ich Sie verschonen. Dies gilt auch für den August 2011. Die Kaution mit der Miete zu verrechnen, ist nicht erlaubt, das wissen Sie auch.
Mit freundlichen Gruss
Hintergrund:
wir haben die wohnung fristgerecht zum 30.08.2011 gekündigt. wir haben die kündigung ausgesprochen, da uns beim einzug eine ruhige wohnung angeboten wurde. im mietvertrag steht "mittagsruhe ist zwischen 12 und 14 uhr einzuhalten"l.
verschwiegen wurden uns die 4 enkelkinder des vermieters, die in der etage über uns fast jedes wochenende den pogo tanzen. besonders gerne in der zeit von 12 bis 14 uhr!
die miete ist bisher per dauerauftrag pünktlich am 1. des monats überwiesen worden. diesen monat haben wir den dauerauftarg gekündigt und händisch überwiesen. diese zahlung erfolgte laut kontoauszug am 5.07.2011.
kann uns jemand sagen, wie wir mit diesem schreiben umgehen sollen? wir jedenfalls kochen innerlich und würden gerne wieder normaltemperatur erreichen.